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auswärtigen Zahlen -Lotterien oder das sogenannte Lotto, nicht nur für ihre Person ei,liegen, sondern auch Ändere darzu verleiten und Collecteurs für dergleichen Zahlen-Lotterien ausmachen; Als hält sich der Unterzeichnete für verpflichtet von diesen deshalb aus wahrer Landesväterlicher Fürsorge verbotenen Unternehmungen, weil solche tausende von Familien in allen Landern in das größte Elend versetzt haben, hierdurch ernstlich abzumahnen und die desfallstgen unlerm 16. Nov. 1770 erlassenen gesetzlichen Bestimmungen nochmals zu Jedermanns Wissenschaft zu dringen. In diesem Gesetze ist nämlich sowohl das Colligiren als das Einsetzen in diese Zählen-Lotterien bei EinhundertThaler Strafe, welche im Fall der nicht baar zu leistenden Zahlung in Hand- Arbeit verwandelt werden würde, verboten, und dem Angeber mit Verschweigung seines Namens rin Dritttheil der Strafe zugeflchert worden. Dieser Abmahnung wird annoch die Versicherung hinzugesetzt, daß auf alle mögliche Weise Ler Entdeckung der Contraveniencen, namentlich aber der Collecteurs eifrigst nachgestrebt werden wird, wie denn auch schon verschiedene, leider zum Theil in die gebildeter» Stände gehörige Per sonen, als Collecteurs designirl worden sind. SiAn. Plauen, den zr. Decbr. i8lr. Sr, König!. Majestät zu Sachsen allergnädigst bestallter Creishauptmann des Voigt- ländischen Creises und Ober- Steuer-Einnehmer, G. F. von Watzdorf. Da wir auf Ansuchen, Mstr. August Friedrich Pötzschens, Bürgers und Seifensieders all- hier, um Subhastation seines an der Syrau gelegenen Wohnhauses nächstkünfligen 28. Februar 1812 zum Licitationslermine anberaümet haben; Als wird solches und daß ein mehreres aus dem imterm Nachhause befindlichen Subhastationspatente und der Consignation zu ersehen ist, hiermit öffentlich bekannt gemacht. Plauen, den 22.Novbr. r8n. Bürgermeister und Rath das. Die Oekonomie des Rillerguchs Schönberg und derer beiden dazu gehörigen Vorwerke Bä rendorf und Hohendorf, benevst der Schäferei, Brauerei und Brandweinbrennerei soll den aasten Februar r8'2 auf 6 Jahre und zwar von Walpurgis 1812 bis dahin 1818 von den unterzeichne, ten Gerichten an den Meistbietenden öffentlich verpachtet werden. Es behält sich jedoch die ver pachtende Gerichtsherrschaft, ohne an das höchste Gebot gebunden zu seyn, die Wahl unter de- neu sich einfindenden Licitanten ausdrücklich vor. Liebhaber dazu können bei unterzeichnetem, zu Neukirchen wohnhaften Justitiar nähere Auskunft erhalten. Schönberg, am 14. Decbr. r8rr. Adel.jch Reitzensteinische Gerichte allda, Erdmann Schweinitz, Ger. Verw. Da aus künftigen 7. Januar das Quartal der größern Leicbengesellschasl gehalten werden soll, so werden sämnttlicde Mitglieder derselben ersucht, sich gedachten Tages Nachmittags um 2 Uhr auf hiesigem Weberhause in reichlicher Anzahl einzufinden; besonders werden diejenigen Mitglie der, so eine starke Anzahl von Beiträgen schuldig sind, zum letztenmal erinnert längstens obigen Tages die schuldigen Beiträge zu berichtigen, außerdem aber der unausbleiblichen Ausstreichung ihrer Namen an diesem Tag gewärtig zu sepn. Dis Vorsteher der größern Leichengesellschaft. Auch sind bei derselben Casse in dem letztverfloßnen Vierteljahr 9 Leichen zu entrichten, als: No. 506. 402. i;9- zaz. 26z. 475. »8. 425 und Z7. Wunderlich, Cassler. Ein mit guten Zeugnissen versehener Rester-Jäger, der, bei erforderlichen Waidwerk-Kennt- Men, die Holzculmr gründlich verstehet, im Rechnen unh Schreiben nicht nnerfahren ist, und die»