»84 Säure, die es außerdem in den Sommermo- uaren leicht annimmt. Beiderlei Verfahren ist in vieler Hinsicht vortheilhast. Erstlich kann man sich in «nein gute» Hvpsenjahre Vorrath aus lange Zeit da, durch ve> schaffen, weil dieser Extra«, wen» er gut ausbewahrl wird, sich lange hält. Zwei, tens: braucht man nur einen kleinen Raum zur Aufbewahrung des Extrakts. Drittens: ist man auf diese Weise vor dem schädlichen Feucht» werden und Verdunsten des Hopsens, vor Mau sefraß, Feuerschaden re. gesichert. Viertens: ist dabei auch ansehnliche Holzersparntß, den» Mit einer Klafter Holz können wenigstens 60 Scheffel zu Extra« eingekocht werden. Fünf tens aber .oürde es auch den Vorzug gewähren, daß man, bei übrigens sonst guter Brauwtrth» sHast, stets Bier von gleicher Güte hätte. Sterbefall. Am 4. November gegen zwei Uhr Mittags verstarb allhier zu Plauen Herr Bürgermeister Johann Christian Wohlfarth. Erwar gevohren allhier den 4. September 1747, fre» quenlirte die hiesige Stadtschule und dann die Universität Leipzig, um die Rechte zu studiren. Bald nach vollendeter akademischer Laufbahn ward er Amtsaktuar zu Ziegenrück, welche Stelle er ein und ein halbes Jahr bekleidete, worauf er den 6. Julp 1772 als Stadtschreiver in seiner Vaterstadt angestellt wurde. De» ZO. März 1778 wurde er als Senator ver- pflichtet, und den 17. Oktober 1785 trat er das Stadtvoigt-Amt an. Im Jahr 1,78? wurde ihm die Tranksteuer- und Jmpost-Ein nahme höchsten Orts conferiret, und den 28. März >8o8 überkam er das Bürgermeister amt bei hiesigem Scabtmagistrate. Er brachte sein Lebensalter auf 64 Jahr und 2 Monate. Seine Beerdigung machte theilnehmende Freundschaft nicht minder feierlich als rührend. Ein Löbl. Scbützentorps erbot sich nicht nur zur Tragung des Sarges durch 16 seiner Herren Unteroffikiers, sondern zog auch demselben mit einer Trauermustk voran, so wie den Erblaß ten, außer seinen Kindern und nächsten Ver wandten, auch mehrere Hundert seiner ehema ligen Gönner, Freunde und Mitbürger aus al, len Ständen zu seiner Grabesstätte begleiteten. Beweises genug, daß Er im Leben nicht unge liebt, im Tode nicht unbetrauert blieb.