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Goigtländk scher Anzeigen z z. Stück, Plauen, Sonnabends den r 7. August l 8 n. Au 6 schreiben, die von innenbenannten Personen zur Aus- gleichungscasse zu leistenden Beiträge betr. (Fortsetzung.) ey der Schonung, mit welcher sonach diese Gattung des Eigenrhums zur Mitlid-nheit ge zogen wird, erwarten Wir um desto gewisser, daß ein Jeder, der Capitalien besitzt, seinen Beylrag also, damit es einer nähern Erkundi gung, als zu welcher die Obrigkeit außerdem zu verschreiten, und, nach Befinden, an Uns Bericht zu erstatten hat, nicht bedürfe, cinrich, ten, auch Niemand, dessen Capitalien in Berg- Salz- oder Vlaufarbenwerken angelegt sind, und jährliche Einkünfte gewähren, sich entbre chen werde, ebenfalls dergleichen Beyhülfe zu Unterstützung seiner von den Kriegslasten betrof fenen Mitbürger zu leisten, Zugleich ertheilen Wir hiermit die Zusicherung, daß derjenige Beytrag, welchen Jemand, in Rücksicht seiner Capitalien, zur Ausgleichungscaffe zu erlegen, sich erbieten wird, er sey auch noch so ergiebig, doch niemals als ein Maasstav seines Vermö gens, wornach dasselbe in andern Fallen beur- eheilt werden könnte, sondern nur als ein Be weis seiner Vaterlandsliebe und des Anerkennt nisses seiner Verbindlichkeit, die allgemeinen Lasten des Landes tragen zu Helsen, angesehen werden soll. Es soll auch jedem frcystehen, sich wegen seines Beytrags von Capitalien, bep der Kreis- deputation, oder bey der Landes-Commission, oder dem virecte.rio derselben, unmittelbar zu erklären, und selbigen dahin,- ohne Dazwischen kunft der oitentlieden Obrigkeit, abzusülren. In jedem Falle aber sollen alle, der Capitalien halber, entrichteteBeytrags-Grinius möglichst geheim gehalten, und in dem erwähnten Falle der unmittelbaren Abenmchlung, auf des Cou- tribuenlen Ansuchen, der Obrigkeit von der Kreisdepulation oder der Landes-Commission nur im Allgemeinen, daß derselbe wegen dieses Bcytrages bereits Richtigkeit getroffen habe, ohne Benennung des erlegten Yunntl, zu ih rer Nachachlung eröffnet werden. 4. Pächter von Grundstücken und ökonomi schen Nutzungen, ohne Unterschied, zahlen Zwölf Groschen von jedem ioc> Thaler ihres jährlichen, zur Zeit der Erlassung dieses Aus schreibens in dem Pachrcontracte bestimmten Pacht, Huarui und von den Pachtgeldern unter Ein