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Miterbrn seinem Abschoßgelderbefugnisse nur in soweit unterwerfen, als davon noch etwas, zur Ausgleichung mit den auswärtigen Erben, an se/bige aus seiner Gerichtsbarkeit wirklich ver abfolget wird. Sollte jedoch die Obrigkeit der ausländischen Milerben hierunter gleiche Grundsätze nicht be obachten und, dafer» man der Reciprocität nicht bereits gewiß versichert ist, diesfalls Revers auszustellen, sich weiger», so wird dadurch der iuläudische Richter des Wohnorts des Verstor benen ebenfalls berechtiget, von denjenigen An- theilen, welche von der unter seiner Gerichts, barkeit befindlichen Verlassenschaft an Jmmo- bilien und Mobilien, ohne Rücksicht auf die Exi stenz des zum Nachlasse des Verstorbenen gehö rigen ausländischen Vermögens, gekommen sepn würden, den Abschoß vermöge des Erwiede rungsrechts zu erheben. Auch bleibet es, so viel insonderheit die von einem verstorbenen In länder, oder von einem aus den hiesigen Landen Wegjiehende», in den Königlich - Preußischen Staaten besitzenden Immobilien betrifft, noch zur Zeil und bis zu anderweiler Anordnung, bei der diesfalls mittelst des Rescripls vom 6. März 1751 (in Loci. cont. lom. I. PSA. 77^) Und des Oeneralis vom 24. eiusclern (ibiä. xsß. rzl8) gegebenen Vorschrift. (DerBeschluß folgt.) Verschiedene Gedanken. Die Kunst zu leben ist wichtiger aber auch schwerer, als die zu sterben; das Leben ist Handlung, der Tod ein bloßes Leiden. Die Untersuchung, welche die Weisen so sehr beschäftigt hat, ob das Leben nämlich ein Gut oder ein Uebel, ein angenehmes oder ein lästiges Geschenk sey, ist vielleicht die unfrucht barste und zweckloseste von allen. Der ist deS Daseyns müde im Ueberfluß, da es jener auch in der naktesten Dürftigkeit noch zu erhalten sucht. Hier betrachtet einer den Tod als die schrecklichste aller Strafen; dort wählt ihn ehr anderer freiwillig. Wer hat Recht? Eine selt same Frage l Das Leben ist jeden», für was er es hält. (?) Wer sich unglücklich fühlt, dem könnt .hr unmöglich beweisen, daß er glücklich ist; wie alle Demonstrationen der Welt den, der des Daseyn sroh wird, nicht überzeugen können, daß es einedrückende Bürde sey. Die Römer feierten das Andenken des gold- nen Zeitalters, in welchem Freiheit herrschte, Eintracht und Gemeinschaft der Güter, an ge wissen Tagen, die sie vom Saturn Saturnalie» nannten. Man rief die schönen Tage der Kind, heit des menschlichen Geschlechts zurück, wo es keine Herren und Diener, keine Armen und Reichen gab. Ist es um das goldne Zeitalter wirklich eine so schöne Sache, und wünschten die Römer es aufrichtig zurück, dann dursten sie das Fest der Saturnalien ja nur das ganze Jahr währen lassen. Oder gehört auch dieser Gegenstand in das große Kapitel der Redens arten? Es ist kaum erlaubt, an der ewig fort- schreitenden Vollkommenheit des menschliche» Ee.