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i) Die Stände der alten Crblandr Gr. Majestät de- Königs von Sachfen haben in der unterm 9. September 1807 in das Publikum hinaus gegebenen Declaration die Zusicherung ertheilt, daß vom Michaelis-Termine iZn an, der nach Abzug der Zinsen verbleibende g e< sammle jährliche Fonds DerSteuercreditkasse, zur Abzahlung der durch dieVerloosunagefäl lig gewordenen Capitalien wieder verwendet werden solle; und sie erfüllen anjetzt diese Zusage durch gegenwärtige Anzeige, von der in nächster Michaelis-Messe des laufenden Jahres bei der Steuercrebitkasse in gedachter Maaße wieder cintretenden Verloosung pünktlichst, um in dem erworbenen und verdienten Zutrauen des Publici, zu allen Zeiten und unter allen Um ständen, sich zu befestigen. 2) Allein, um das dermalige neue und große Staatsbedürfniß, dessen Ausmittelung, außer den auf ältern Bewilligungen beruhenden, und ferner zu entrichtenden Abgaben, Ihrs König!. Majestät für nothwendig erkennen, auf eine am wenigsten beschwerende Art und Weise aufzubringen, und dic deshalb neu anzulegenden Abgaben theils zu erleichtern, theils zu ver mindern, haben Ihrs Königl. Majestät von Sachsen die Eröffnung einer Anleihe von 6 Mil lionen Reichsthaler gegen neu zu crcircnde landschaftliche Obligationen allcrgnadigst geneh miget; und wir müßten nicht ein festes, inniges Vertrauen in die treue Anhänglichkeit unse rer Mitbürger an den Staat, den sie, zu ihrem Glücke angehören, setzen, wenn wir irgend zweifeln könnten, daß die vermögende» Klassen derselben, diese Anleihe und ihre wohl- thätigen Zwecke, mit patriotischem Eemeingeiste unterstützen, daß ihre Gefühle, auch bei gegenwärtiger Veranlassung, sich zur wirksamsten Theilnahme an den Umständen minder ver mögender Mitbürger erweitern, und daß sie in solchen öffentlichen Beweisen ihrer treuen An hänglichkeit an das-Vaterland wetteifern würden. Selbst die Wenigen, denen solche Gesin nungen und Gefühle fremd seyn könnten, müßten doch wenigstens ihr Interesse darin finden, durch Unterstützung der zu eröffnenden Anleihe, ihre eigene Theilnahme an der Ausmittelung des, äusser dem Falle einer Anleihe, nur allein durch Steuern auszubringeuden Staatsbe- dürfnisses zu vermindern. Die Anleihe gewährt den großen Vortheil, einen bedeutenden Theil des gegenwärtigen Staatsbedürfnisses nach und nach in weniger starken Steucrquoten aufzubringen, und für die weniger Vermögenden, mithin für den größern Theil der Contribucnten, die Abgaben auf dem Punkte zu erhalten, den sie ohne Lähmung der Industrie und des Gewerbes nie über schreiten dürfen. 3) Es soll daher unter Sr. Königl. Majestät von Sachsen allerhöchster Genehmigung, zur Befriedigung eines Theils der gegenwärtigen ausserordentlichen Staatsbedürsnisse, von dato an, eine Anleihe auf Credit der Stände der alten Erblande Sr. Königl. Majestät, bis zur Höhe von 6 Millionen Thaler, zwar eröffnet, jedoch sollen, in der Hofnung, daß man im Verfolg des vollen Betrags der Anleihe werde entbehren können, vorerst nur für 3 Millio nen Thaler neue landschaftliche Obligationen ausgefertigt/ und der davon vorfitzt beuöthigte Theil durch das Handlungshaus Reichenbach undC 0 mp. zu Leipzig debitirt werden. 4) Die zur Steuercreditkasse verordnete landständifche Deputation, unter deren Admi nistration