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i Anzeiger. 16. Stück, Plauen, Sonnabends den 20. April 18 n. Generale zu Erledigung zweifelhafter Rechtsfragen in Abfchoßfallcn. (Beschluß.) Dagegen aber lind VIII. zu der Dermögenscasse, voll welcher und nach deren Betrage dem Richter des Wohn orts eines Verstorbenen oder Wegziehenden, nach Maßgabe obiger Grundsätze, Abzugsgeld oder Nachsteuer zu erheben, nachgelassen blei, bet, des Verstorbenen oder Wegziehenden samt, liche außenstehende Schulden, an ausgeliehe« nen Kapitalien und andern Forderungen, ohne Unterschied, an welchen in- oder ausländischen Orlen der Schuldner des Verstorbenen oder Wegziehenden sich befindet, auch ohne Rücksicht, ob diese außenstehende Forderungen innerhalb oder außerhalb Landes erworben worden sind, zu rechnen und dessen Abzugsrechte ganz al- lein zu unterwerfen. IX. Hal der Verstorbene oder Wegzichende mehr, als einen Wohnort, wo er, mitein, gerichteter Wirthschast und ordentlicher Haus haltung, abwechselnd sich wesentlich aufgehal, len hat, innerhalb Landes wirklich gehabt, und es befinden sich unter der von ihm hinter, lassenen Vermögensmasse Aktivschnlden, so ist das Abzugsgeld von dessen außenstehenden Ka pitalien, auch andern Eeldsorderungen, wenn des Verstorbenen Erben hiesige Umerchanen sind, der Wegziehende aber sich blos an einen andern Ort hiesiger Lande begiebt, den mehre ren Obrigkeiten der verschiedenen zeilherigen Wohnplätze, dafern ihnen allerseits das Recht, Abzugsgeld innerhalb Landes zu fordern, zuste- Hel, zu gleichen Theilen zu überlassen und zu, zusprechen. Stünde aber Einem oder Mehre ren unter ihnen dieses Befugniß nicht zu, so ist dasjenige, was der einen Obrigkeit hierunter abgehel, nicht der andern Obrigkeit, sondern dem Abschoßpflichtigen, als zufließender Vor, theil, dergestalt zuzueignen, daß dem andern zum Abzug innerhalb Landes berechtigten Rich ter des Wohnorts nicht von sämtlichen außen stehenden Schulden, sondern nur von demjeni gen Theile derselben, welcher auf ihn, wenn die übrigen Richter der Wohnplätze das Ab- schoßbefugniß innerhalb Landes ebenfalls gehabt hätten, gekommen seyn würde, das Abzugsgeld zu erheben, nachgelassen werden kann. Sind in dem hier vorausgesetzten Faste meh rerer