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ZV SE ä) Diese Bescheinigungen, sowie das ge wöhnliche Umschauen nach Arbeit, sollen ohne allen Verzug bewirket werden, damit die Ein gewanderten nicht über 24 Gründen an dem Orte, wo sie eingetroffen sind, zu verweilen veranlaßt werden. e) Ein längerer Aufenthalt an einem Orte soll denselben, insofern sie nicht, wie bereits in dem 5. §. H- des Mandals, die General- Innungs-Artikel betr. vom 8. Januar 1780, nachgelassen ist, von den Obrigkeiten ausdrück liche Erlaubniß dazu erhalten haben, (welche jedoch nicht ohne hinlängliche Ursache zu erlhei- len ist) nicht gestattet sepn. Falls sie sich.aber ohne obrigkeitliche Be willigung aus längere Zeit auszudringen versu chen sollten; so sind sie mit einer Gefängniß- firafe von Drei Tagen bei Wasser und Brod zu belegen, und nach deren Verbüßung durch die Gerichtsdiener aus den Orten, an de nen sie sich befinden, auszuschaffen. t) Auch haben die obrigkeitlichen Innungs, deputirten, bei Vermeidung eigener Verantwor tung, dafür besorgt zu scyn, daß den in diesem K. enthaltenen Vorschriften allenthalben genau «achgegangen werde. (Die Fortsetzung folgt.) Kurze Uebersicht der Verhandlungen auf dem gegenwärtigen Landtage. Wir glauben es der Mehrheit unsrer Leser schuldig zu seyn, über ein so wichtiges Pater- landsereigniß, als die diesjährige sächsische Ständeversammlung, und den Gang ihrer Ver handlungen von Zeit zu Zeit einige Nachricht zu ercheilen, und das um so mehr, da besonders bei den Landbewohnern, über diesen Gegen stand so mancherlei Vorurtheile und Besorgnisse umbergetricben und viele Gemüther in einer drückenden Unruhe gehalten werden. Allerdings heischen die bisherigen Schicksale des Vaterlan des und die Organisation mancher neuen Ein richtungen mancherlei Opfer, und diese könnte der Souverain unbedingt gebietend verlangen; aber dies will er nicht, der gute Fürst, der selbst schon, gleichsam in der Eigenschaft des ersten Staatsbürgers, große Opfer brachte; wte ein liebender Vater will er mit seinen mündigen und gutgesinnten Kindern zu Rache gehen, wie die Wunden des Vaterlandes am sichersten geheilt, dessen Bedürfnisse am gerechtesten und leichte sten aufgebracht, dessen Wohlfarth am sicher sten und dauerhaft gegründet werden könne. Daß neue Abgaben erhoben werden, ist unver meidlich; aber sie so gerecht als znöglich zu ver theilen, auch der gutgemeinte Zweck. Daß Veränderungen erfolgen werden, ist gewiß; aber gänzliche Umformungen sind um so weniger zu befürchten, da Sachsen der Hauptsache sei, ner Verfassung nach seit langer Zeit als ein glücklicher Musterstaat glänzte und viele laut gepriesene Einrichtungen da und dort, bei uns schon lange im Stillen Gutes wirkten. Daher Ruhe und Muth, ihr Bürger des Staats! Des Vaterlandes guter Geist und des Fürsten edler Wille wird alles zum Besten leiten. Am 6. Januar fand die feierliche Eröffnung des Landtags zu Dresden Statt. Früh um 9 Uhr