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K. 4. In dem ersten in ein solches Wander buch von der Obrigkeit zu bewirkenden Eiiu- trage soll g) zur genauertt Bezeichnung des rcchtmä- sigen Inhabers jedesmal dessen Lor, und Zu name, Geburtsort, Alter, Statur, Haare und die Kunst oder das Handwerk, das er er lernt hat, bemerkt werden. b) Uxberdies^ ist in selbigem, ob und wie lange derselbe bei einem Herrn oder Meister in Arbeit gestanden, und wie er sich währed dieser Zeit ausgesührel habe, auch ob ihm von diesem seine Entlassung bewilliget worde« fcy, aus drücklich anzuzeigen. Ist gegen den Wandern den während feines Aufenthalts ganz keine Kla ge gcführet worden, so ist in dem Zeugnisse be stimmt auszudrücken: daß er sich ohne Ausnah me wohl betragen habe. Hat er sich zwar ei nes oder des andern Fehltritts schuldig gemacht, welcher aber mehr einem vorübergehenden Leicht sinne oder einem Mangel an Bildung, als einer aus das künftige bürgerliche Leben Einfluß ha benden Verdorbenheit zuzuschreiben wäre; so ist ihm das Zeugniß zu errheilen: er habe sich so verhallen, daß der weitern Fortsetzung feiner Wanderschaft nichts im Wege siehe. Ist er aber wegen gröberer Vergebungen in Unter suchung gekommen, so sind diese namentlich in dem Zeugnisse anzuführen-. e) Besitzt der Wandernde bereits eine oder mehrere, nach der bisherigen Art ausgefertigte Kundschaften, so ist der Inhalt derselben dem neuen Wandervuche einzuverleiben. 19 - ä) Außerdem soll jedes Wanderbuch gleich auf dem ersten Blatte die gedruckte Erinnerung für den Wandernden enthalten, daß derselbe 'sich vor allem zweckwidrigen Umherziehen und besonders vor dem Betteln hüten, mit demje nigen, was er aus den Handwerks - oder öffent lichen Eaffen als Zehrpfennig erhalten würde, sich begnügen, seine Reise nur aus solche Otte, wo sich Meister von seinem Handwerke befinden, richten, sich an keinem Orte, wo er leine Ar beit erhalte, über vier und zwanzig Stunden ohne besondere obrigkeitliche Erlaubnis verwei len -Orre, wo er Meister seines Handwerks antreffe, wenn er, ohne in Arbeit zu kommen, sich weiter begebe, durch den Ober- ältesten oder Obermeister, und, wo sich keine Innungen befinden, durch einen andern Meister in dem Wanderbuche anmerken lassen solle: ob er Arbeit zu erhalten Gelegenheit gefunden oder nicht, und ob und aus welchen Gründen er solche nicht habe annehmen wolle». (Die Fortsetzung folgt.) Alte Zeit und neue Zesk Sonst batte man wenige Ideen, arbeitete mehr mit dem Körper als mit dem Geiste; der Kreiß des Lebens war eben so beschränkt, als jener der Vergnügungen. Jetzt hat sich der Geist mit einer weil größern Menge von Vor stellungen bereichert, er ist rastlos thätig, ver langt über alles Aufschlüsse, was man thut, und will alles besser machen; dadurch hat sich auch