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Voigtländi scher Anzeiger. 27. Stück. Plauen, Sonnabends den 4. July rgrs, Kreisständischer Beschluß, die Unterhaltung der Gensd'armerie betreffend. ei dem am zo. October vorigen Jahres ge haltene» allgemeinen Kreiskonvente ist beschlos sen worden, daß zur Unterhaltung der Gens, d'armerie-Anstalt im Voigtländischen Kreise die Besitzer steuerfreier Grundstücke und die Unan« gesessenen auf die beiden Jahre vom-r. July bis ulrlmo Junp >812 hierbei in folgender Maase zur Mitleidenhcit gezogen werden sollen: I. In Ansehung der Besitzer steuerfreier Grund stücke ist folgendes festgesetzt worden: s. Diejenigen Besitzer der Rillergulhshäu, ser, welche nach dem von der Voigtländi, schen Kreis-Steuer,Einnahme entworfen nen und allerhöchsten Orts apprvbirten Eataster der steuerfreien Immobilien im Voigtländischen Kreise i, 2 bis z Pf, zu einem einfachen Quatember zu dem I?ro- visorlo beilragen sollen, haben wegen ei, nes jeden solchen Rittergulhshäuschens überhaupt Einen Groschen zur Gensd'ar- merie-Kasse zu entrichten: b. Diejenigen aber, welche 4 oder mehr Pfennige wegen eines Ritterguthshäus- chens oder andern steuerfreien Grundstücks zu einem Quatember zum krovisorio bei tragen sollen, haben nach den bereits von den steuerbaren Unlerthanen prästirten ZZ Quatembern gleichfalls soviel beizutra- gen, als die steuerbaren Unlerthanen nach beregten Quatembern dazu beigetragen haben. Was II. die Unangeseffenen betrifft: So ist beliebet wor den, daß i) diejenigen, welche jährlich r bis 4 Fr. Personensteuer geben, Zwei Groschen, 2) welche 4 bis 12 Er. geben, die Hälfte ihres jährlichen Personen, Steuer, Bei trags mithin Zwei bis Sechs Gro, scheu, z) welche rz Gr. bis mit r Thlr. geben, den Dritten Theil, 4) welche über r Thlr. bis mit 4 Thlr. geben, den Vierten Theil, 5) welche über 4 bis mit io Thlr. geben, den Sechsten Theil, 6) welche