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Voigtländi scher Anzeiger. 16. Stück. Plauen, Sonnabends den 18, April r 8 r 2. Generale, die bei Waarenversendungcn ins Ausland nö- thigen Ursprungs-Certifikate den. Von Gottes Gnaden, Friedrich Au gust, König von Sachsen rc. rc. rc. Liebe getreue. Wir finden zum Besten der hierlandischen Kaufleute und Fabrikanten für nölhig, über die Form, nach welcher die bei Waarenversendungen ins Ausland erforderlichen Ursprungs - Certifikare künftig in den hiesigen Landen eingerichtet werden sollen, eine allge meine Anordnung zu treffen. Wir wollen nem- lich, daß dergleichen Ursprungs-Certifikate nach den diesem OenernI» in deutscher und französi scher Sprache beigefügten Formnlarien *) ein gerichtet werden sollen, können auch geschehen lassen, daß von den Obrigkeiten und Gerichten, wegen der zu gedachten Ursprungs-Certifikate» erforderlichen Altestationen, nach Verhältniß der größern oder mindern Weitläufigkeit, Sech zehn Groschen bis Ein Thaler an Gebühren er hoben werden möge». Daran geschiehet Unser Wille und Meinung. Gegeben zu Dresden, am 2;. März 1812. H e i n r i ch A u g u st v 0 n H ü n e r b e i n. Friedrich M 0 ßd 0 rf, Kann man eine Pflicht versehen und doch die andere nicht? Von W. Pf. z. E. Es ist gewiß eine schwer zu entscheidende Frage: Ob mau eine Pflicht verletzen könne und doch der andern nicht nachtheilig dabei zu handeln? Diese Entscheidung fordert mehr Scharfsinn und Bestimmtheit als man oberfläch lich bedenken kann. Man muß das Wesen der Pflicht und ihr Verhältniß zu den Menschen ge nau erwägen. Das Wort Pflicht wird freilich in sehr verschiedenem Verstände genommen; doch wird es allemal eine vorgeschriebene Hand lungsweise ausdrücke», dazu ein Mensch ver bunden ist. Die Vorschrift zu der Handlungs, weise kann in des Menschen Natur oder wesent ¬ lichen ') Diese Formularien können bei der Obrigkeit erhalten werden.