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4. Die Feldwebels, Wachtmeister, Ser geanten und alle übrige 3ou8-Osticior8, wozu aber die Corporals nicht zu rechnen sind, erhalten: s. zum Frühstück: ein halbes Pfund Brod und ein Gläs chen Branntwein; K. Mittags: Suppe, Braten und Gemüse, ein Pfund Brod, Butter und Käse, eine Kanne Bier, ein Gläschen Branntwein; Abends: Suppe, ein Gericht Fleisch oder Wurst, ein Gläschen Branntwein, eine Kanne Bier, ein halbes Pfund Brod, Butter und Käse. 5, Die Corporals und Gemeinen: Z. zum Frühstück: ein halbes Pfund Brod und ein Gläs chen Branntwein; b. Mittags: Suppe, 4 Pfund Fleisch mit Gemüse, eine Kanne Bier, ein Gläschen Branntwein, ein Pfund Brod und Butter; e. Abends: Suppe, Gemüse, ein halbes Pfund Brad und ein Gläschen Branntwein, 8. In Betreff der Fourage^ Da die Heuerndte gänzlich mißrathen ist, so kann nicht mehr als 8 Pfunv Heu auf die Ration verabreicht werden, dagegen aber wild ein reichlicher Ersatz an Hafer geleistet. i. Schwere Rationen: (Nemlich für die Pferde des Gene- ralstaabes, der Artillerie und des Trains, der Carabiniers, CuraßierS und Dragoner) 2 Metzen Hafer, 8 Pfund Heu, eine halbe Schütte Stroh zu 9 Pfund. 2. Leichte Rationen: (Nemlich: Chasseurs, ChevauxlegerS und Husaren, so wie alle übrige oben nicht benannten Pferde) Metze Hafer, 6 Pfund Heu, eine halbe Schütte Stroh zu 9 Pfunden. Da Unteroffiziers und Gemeine keine Betten erhalten können, so haben sich zwei mit einer Schütte Lagcrstroh zu begnügen. Dresden, am 7. März 1812. Kön. Sachs. Landeö-CommiHon. Bekanntmachung. In Betreff der Verpflegungs - und Vor spann-Vergütung bei künftigen Durchmär schen