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850 DN. 1938 Nr. 48 s LA II X: Weinbau (nur in den LBschen Baden, Bayern, Donauland, Hessen-Nassau, Rhein land, Saarpfalz, Südmark und Württemberg als Abteilung. Sofern in den übrigen LBschen weinbauliche Fragen zu behandeln find, ist ein beson deres Sachgebiet ll X in der LA II L einzurichten). Die Landesabteilungen IIL, 6, bl, I und X werden nicht untergeteilt. 3. Kreishauptabteilungen II. Kreishauptabteilungsleiter II. Kreissachbearbeiter II (Wirtschaftsberatungsstellen). Die Kreishauptabteilungen II werden nicht untergeteilt. Die speziellen Fragen werden erledigt im Tätigkeitsbereich der II 02 durch die zuständigen Landbauaußenstellen, II v durch die zuständigen Tierzuchtämter, II sofern vorhanden, durch die zuständigen Gartenbauberatungs stellen, II? durch die zuständigen Forstämter, IIX sofern vorhanden, durch die zuständigen Weinbauberatungs- stellen. ll. Aufgaben. 1. Reichshauptabteilung ll. RA IIK: Berufsausbildung und Wirtschaftsberatung. Sachgebiet II H 1: Praktische Berufsausbildung. Steuerung der Aus- und Fortbildung in den Berufen der Landwirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaues, der Fischerei, der Milchwirtschaft, der Forstwirtschaft, insbesondere Regelung (Grundregeln und Erundbestimmungen) der Lehre, Fortbildung, Gehilfen- und Meisterprüfung. Anerkennung von Lehryerren, Lehrstellenvermittlung, - Steuerung (Einrichtung, Lehr- und Stoff- verteilungspläne, Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte u. a. m.), der Schulungsstätten für die praktische Berufs ausbildung, Lehr- und Versuchsanstalten: für Viehhaltung, für Schafhaltung, für Schweinehaltung, für Kleintierhaltung, Milchwirtschaftliche Lehr- und llnter- suchungsanstalten, Brennerschulen, Waldarbeitsschulen: