833 DN. 1938 Nr. 47 834 bietet die Verordnung zur Verstärkung des Holz einschlags vom 4. 3.1938 (RGBl. I S. 234) durchaus eine rechtliche Handhabe. Da es sich jedoch in diesem Falle um das erste Jahr der Umlagemaßnahmen handelt, sehe ich von einer Strafverfolgung der säumigen Waldbefitzer ausnahmsweise ab. Schon in meinem Herbsterlatz vom 1. 10. 1938 (RMBIFv. 1938 S. 311) habe ich die Erwartung aus gesprochen, daß jeder Waldbesitzer seinen Umlage pflichten für 1939 unbedingt voll und rechtzeitig nachkommt, auch dann, wenn Preisverhältnisse vor liegen, die ihm Anreiz geben würden, bei Vernach lässigung eines vorgeschriebenen ein anderes Sorti ment in größerem Umfange aufzuarbeiten. Die Waldbesitzer sind darüber nicht im Zweifel zu lassen, daß die hier ausgesprochene Erwartung sowohl aus allgemeinwirtschaftlichen wie holzwirtschaftspoliti schen Gründen für das Forstwirtschaftsjahr 1939 unbedingt erfüllt werden mutz, und daß ich unnachsichtlich gegen die schuldhaft Säumigen auf Grund des 8 7 der Verordnung a. a. O. vorgehen werde, über Verstöße gegen die genannte Ver ordnung ist mir daher laufend zu berichten. Die Prüfungsstellen sind von diesem Erlaß in Kenntnis zu setzen und anzuweisen, diejenigen Waldbesitzer, die für 1938 ihren Umlageverpflich tungen nicht nachgekommen sind, entsprechend zu unterrichten." An die Landesbauernschaften außer Alpenland, Donau land, Südmark und den sudetendeutschen Gebieten. — DN. 1938 S. 832. Hinweise auf nicht abgeöruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers: 1. Farbentafel für Eeschäftsgangvermerke ()V^ I 211 v. 1. 12. 1938). 2. Gehaltszahlung bei Einberufung von Angestellten und Arbeitern zu Wehrmachtsübungen. ()V^. II 2200 v. 30. 11. 1938) 3. Sondererhebung über die Personalsteuern. (1181 3298/38 v. SO. 11. 1938) 4. Andienungspflicht bestimmter Arten inländischer Klee- und Grassaaten. (II S3b 4294/38 v. 28.11.1938) 5. Unkraut-Thimothe. (IIS 3b 4314/38 v. 28. 11. 1938) 6. Anerkennung von Süßlupinen. (IIS3b 4347/38 v. 1. 12. 1938) 7. Abhaltung eines Internationalen Tierzuchtkongresses in Zürich. (II v 1 7086/38 v. 30. 11. 1938) 8. Sitzung der Beauftragten für die Landwirtschafts lehre und der SV. für die praktische Berufsausbil dung. (II 8 2 4070/38 v. 26. 11. 1938) 9. Holzeinschlag und Holzverwertung im Forstwirt schaftsjahr 1939. (II 8 2419/38 v. 24. 11. 1938) 10. Beratungsmaterial für die Landfrauen. (II11 1258/38 v. 26. 11. 1938) 6. Hinweise auf Anweisungen an die wirtschaftlichen Zusammenschlüsse: 1. Beteiligung des Reichskommissars für die Preis bildung bei Durchführung der landwirtschaftlichen Marktordnung in der Ostmark und in den sudeten deutschen Gebieten. (III81/11/5165/38 v. 26. 11. 1938) 2. Aufhebung Ler 2. Verordnung über den Waren verkehr mit Österreich vom 14. Juni 1938. (III8 2/12/5253/38 v. 28. 11. 1938) flnschristänüerungen. Landesbauernschast Bayern: Die Diensträume des Forstamtes Traunstein befinden sich Sonnenstr. 3/II, Fernspr.: 761. Landesbauernschaft Kurmarl: Die beiden neu errichteten Forstämter haben ihren Oienstsitz in: 1. Jüterbog, Schillerstr. 42/44 (Behördenhaus). 2. Templin/llm., Hermann-Eöring-Allee 28. Landesbauernschast Niedersachsen: Die Landwirtschaftsschule und Wirtschaftsberatungs stelle Helmstedt hat das reichsnährstandseigene Gebäude in der Straße „Streplingerode Nr. 25" bezogen. Landesbauernschast Schleswig-Holstein: Die Diensträume 1. des Tierzuchtamtes Hamburg, 2. der Landbauaußenstelle Südholstein sind nach: Hamburg I, Schopenstehl 20/21, verlegt. Fern sprecher zu 1. 33 49 72, zu 2. 33 05 27. Landesbauernschast Sudetenland: Durch Umbenennung lautet die Anschrift der LBsch. jetzt: Reichenberg, Am Konrad-Henlein-Platz, Donauhof. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N 4, Linienstraße 139/140.