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DN. 1938 Nr. 44 762 den KBschen vorgenommenen Prüfungen ge stellt werden sollen. 5. Die Landesarbeitsämter überprüfen in Zu sammenarbeit mit den LBschen die Zahlen der von den Arbeitsämtern zur Besetzung im Aus gleich gemeldeten offenen Stellen. Hiernach stellen die Landesarbeitsämter fest, wieviel von den offenen Stellen im Wege des Reichsaus gleichs oder durch Ansatz ausländischer Kräfte im Frühjahr zu besetzen sind. 6. Die von der Reichsanstalt für AB. und AB. festgesetzten Kontingente an in- und auslän dischen Wanderarbeitern und ausländischen Ee- sindekräften für die einzelnen Landesarbeits amtsbezirke werden auf Grund der anerkannten Aufträge der Betriebsführer auf die einzelnen Arbeitsamtsbezirke verteilt. 7. Schließlich haben die Arbeitsämter zu den an erkannten Aufträgen die entsprechenden Ar beitsverträge von den Vetriebsführern ein zuholen und diese unverzüglich an ihr Landes arbeitsamt weiterzugeben. Ich bitte die LBschen, sich unverzüglich mit den Landesarbeitsämtern in Verbindung zu setzen und ihre Wünsche hinsichtlich der Abfassung der unter obiger Ziffer 2 vorgesehenen Rundschreiben an die Arbeitsämter vorzubringen. Im übrigen ist mit den Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern zu vereinbaren, in welcher Form die allgemeine Aufforderung zur Anmeldung des Bedarfs an Arbeitskräften für das nächste Jahr im Mit teilungsblatt der LBsch. oder durch die OBF. er folgen soll. Der nach obiger Ziffer 5 von den Landesarbeits ämtern in Verbindung mit den LBschen festgestellte Eesamtbedarf ist mir zu gegebener Zeit sofort zu melden. Dabei ist das den Landesarbeitsämtern seitens der Hauptstelle der Reichsanstalt vor geschriebene Muster zu verwenden. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1938 S. 759. Rückbeförderung der in» und ausländtsihen Wanderarbeiter. — l k 6989/38 vom 1V. 11.1938 —. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsver mittlung und Arbeitslosenversicherung hat in seinen Erlaßen vom 1. und 2.11.1938 II 5770/280 und 292 weitere Anordnungen herausgegeben. Ich gebe dar aus folgendes bekannt: 1. Die Fahrpläne für die Sonderzüge zur Ab beförderung der Wanderarbeiter nach Ober schlesien, Polen, Italien, Jugoslawien und Ungarn für den Herbst d. I. sind von der Deutschen Reichsbahn inzwischen fertiggestellt worden. Unter Hinweis auf meine Anordnung vom 15. 10. 1938 — 1 8 6854/38 — (DN. S. 711), betone ich nochmals, daß die Betriebs führer bei der Festlegung der Entlassungs termine für ihre Saisonarbeiter unbedingt den Erfordernissen der Verkehrslage Rechnung tragen müßen. Die in Frage kommenden Ar beiter sind den von den Landesarbeitsämtern vorbereiteten Sammeltransporten anzuschlie- tzen. Für eine Beförderung ausländischer Arbeitskräfte in den planmäßigen Zügen kann keine Gewähr übernommen werden. 2. Es ist von größter Wichtigkeit, daß die aus ländischen landwirtschaftlichen Arbeiter, die in Maul- und Klauenseuchegebieten und -betrie ben eingesetzt waren, die Seuche nicht in ihre Heimat verschleppen. Eine Übertragung der Seuche durch heimkehrende ausländische land wirtschaftliche Arbeiter würde sich ungünstig auf die zukünftige Bereitschaft der betreffen den Auslandsstaaten zur Abgabe landwirt schaftlicher Arbeitskräfte auswirken. Die Be triebsführer derjenigen Betriebe, in denen zur Zeit noch die Maul- und Klauenseuche herrscht und aus denen ausländische landwirt schaftliche Arbeiter in die Heimat entlaßen werden, haben deshalb dafür zu sorgen, daß Arbeitskleidung und Schuhwerk der Arbeiter sowie die Behältnisse für deren Transport vor der Abreise nach Möglichkeit desinfiziert, zum mindesten aber gründlich gesäubert werden. In gleicher Weise ist auf diejenigen Be triebsführer einzuwirken, die inländische Wan derarbeiter beschäftigen und demnächst zur Entlaßung bringen. 3. Bei der Vorbereitung der Abbeförderung der ausländischen landwirtschaftlichen Arbeits kräfte ist zu bedenken, daß nach Mitteilung der Reichsbahn in jedem Sonderzug nur ein be schränkter Raum für die Mitnahme von Pas sagiergut in Gestalt von Fahrrädern u. dgl. zur Verfügung gestellt werden kann. Deshalb haben die Betriebsfühler ihre zur Entlaßung kommenden ausländischen Arbeiter zu veran laßen, größere Gepäckstücke schon vor der Ab reise als Frachtgut in die Heimat zu schicken. 4. Bei der Heimbeförderung der im Vorjahre im Reich beschäftigten ausländischen Arbeiter hat sich gezeigt, daß eine größere Anzahl von Ar beitern ihre Lohnersparniße noch nicht oder noch nicht vollständig in die Heimat überwiesen hatte und deshalb versuchte, ihre Ersparniße mit über die Grenze zu nehmen. Hieraus er gaben sich erhebliche Schwierigkeiten. Ich bitte deshalb, die Betriebsführer an zuweisen, daß sie ihre ausländischen landwirt schaftlichen Arbeiter, die demnächst in ihre Hei mat zurückbefördert werden, dazu anhalten, ihre Lohnersparniße noch vor der Abreise gegen Quittung abzugeben, damit sie wie üb lich überwiesen werden können. Dieses gilt insbesondere auch für solche Beträge, die erst mit Ablauf des Arbeitsvertrages fällig wer den, wie Kautionen, Erntezulagen, Treue prämien u. dgl. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 761.