737 DN. 1938 Nr. 43 738 Ausgeschieden ist (auf eigenen Antrag): SB. Karl Reinhardt, 18. Sachsen. Ausgeschieden ist (auf eigenen Antrag): Kultur baumeister Werner Carl, Laku-Außenstelle Grimma. Sachsen-Anhalt. Ernannt wurde: Zum LR. Georg Seelig, AL. IQ. Thüringen. Beauftragt wurde mit der Wahrnehmung der Ge schäfte: LR. Ludwig Ausfeld als Tierzuchtinspek tor im Tierzuchtamt Heiligenstadt. Wefer-Ems. Ernannt wurde: Zum LR. Dr. Hermann Schlie ft n g, LdwSch. u. WBSt. Sögel. Ausgeschieden ist (auf eigenen Antrag): SB. Bernhard Wohlers, IQ. Westfalen. Befördert wurde: Zum Verw.-Oberinsp. im RNSt. Heinrich Saßmannshausen, IVII. Württemberg. Berufen wurde: Als SB. Forstingenieur Alfred Roßmanith an das Verw.-Amt (III?). Allgemeine Verwaltung unö Organisation. Anor-nung -es NöZ. vom ZI. 10.1938 betr. Auf hebung -er Dienststelle -es Sonüerbeauftragten für Lan-ardeiterfragen. — I 108 —. Die Dienststelle des Sonderbeauftragten für Landarbeiterfragen hebe ich mit Wirkung vom 1.10. 1938 auf. Die bisher von dieser Stelle wahrgenommenen Aufgaben gehen auf die zuständige Abteilung meines Verwaltungsamtes (Reichshauptabteilung I) über. Die unter dem 3.6.1937 (DN. S. 239) erfolgte Berufung des Bauern Reinhardt, Kittelsthal, zum Sonderbeauftragten für Landarbeiterfragen ist damit erloschen. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 737. Anor-nung -es RSZ. vom 1.11.1938 detr. Errichtung -er Lan-esbauernschast Su-etenlan-. — jVä I 125 —. Hiermit bestimme ich, daß die mit dem Sitz in Reichenberg errichtete Landesbauernschaft den Namen Sudetenland tragen soll. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 737. Dienstanweisung für -ie Vermittlungsstellen -es Neichsnährstan-es für Melker un- Tierpfleger. — 1VK I 104/4 vom 2. 11. 1938 —. Nachstehend gebe ich in Ergänzung meiner An ordnung vom 29. 9. 1938 — l 104/4 (DN. S. 657) — die Dienstanweisung für die Vermitt lungsstellen des RNSt. für Melker und Tierpfleger bekannt, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. 1. Die Durchführung der nicht gewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung außerhalb der Reichs anstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits losenversicherung hat nach Maßgabe der vom Präsidenten der Reichsanstalt erlassenen Vor schriften vom 30. 11. 1935 — Deutscher Reichs anzeiger Nr. 280 — zu erfolgen. Das Buch „Die nationalsozialistische Ar beitseinsatz-Gesetzgebung" von Regierungsrat Dr. Willi Sommer (Verlag Otto Elsner, Berlin) dient als Arbeitsunterlage, da es die zu beachtenden Vorschriften enthält. Die Be schaffung hat für den Dienstgebrauch zu er folgen. 2. Leiter der Vermittlungsstelle des RNSt. für Melker und Tierpfleger (Reichsausgleichsstelle in der RHA. I) ist der Reichsgefolgschaftswart. Die Sachbearbeitung obliegt dem SV. für die Fachschaft „Tierpfleger" in der Reichsabtei- lung 18. Leiter der Vermittlungsstellen bei den LBschen sind die Landesgefolgschaftswarte. Die Sachbearbeitung erfolgt durch einen für die Vermittlungstätigkeit bestellten Melker meister. Die SV. erhalten entsprechend den Vor schriften der Geschäftsordnung des RNSt. Unterschriftsvollmacht. 3. Eine Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung ist nur für Melker und Tierpfleger auszuüben. Die vorgenannte Tätigkeit für alle übrigen landwirtschaftlichen Berufsgruppen führt das zuständige Arbeits amt bzw. Landesarbeitsamt durch. 4. Offene Arbeits- und Lehrstellen, die voraus sichtlich nicht besetzt werden können, sind an die Reichsausgleichsstelle in Goslar weiterzumel den. Das gleiche gilt, wenn Arbeits- und Lehrstellensuchende nicht untergebracht werden können. 5. Die Vermittlungsstellen sind durch vorgeschrie bene Amtsschilder mit der Aufschrift „Vermitt lungsstelle des Reichsnährstandes für Melker und Tierpfleger" kenntlich zu machen. Ge schäftsbriefe, Veröffentlichungen, Vordrucke