Termin zelnen Themen ist unter Angabe der Gründe zu be merken, ob sie nur für eine bestimmte Gegend oder darüber hinaus für das ganze Reichsgebiet zum Ein satz geeignet find. Bei der Aufstellung des Bedarfs planes ist die Benutzung der Zeitschrift „Film und Bild" der Reichsstelle für den Unterrichtsfilm wegen der grundsätzlichen Fragestellung „Was ist Unter richtsfilm?" unerläßlich. Ich verweise insbesondere auf den grundsätzlichen Aufsatz von Dr.'J. Zielke in Heft 6 der Schriftenreihe der Reichsstelle für den Unterrichtsfilm S. 46. Ich mache abschließend noch mals ausdrücklich darauf aufmerksam, daß es sich nur um Unterrichtsfilme für landwirtschaftliche Fach schulen, nicht aber um Aufklärungsfilme für bäuer liche Versammlungen handelt. An die Landesbauernschaften und Landwirtschaftsschulen. — DN. 1938 S. 681. Einheitliche Leistungsstufen zur öeurteilung -er Schulleistungen. — IIL 1 3235/38 vom 6. 10. 1938 —. Ich verweise auf die 422. Anordnung des Herrn Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung — Id 27, ü II, L III, IV, ü V, ü VI (u) —, die im RMinAmtsbl. Dtsch. Wiss, vom 20. 8. 1938 veröffentlicht ist, und bitte um Beachtung. Die hierin vorgeschriebene Bewertung der Schulleistungen ist in sämtlichen Fachschulen des RNSt. (Höhere Landbauschulen, Landwirtschaftsschulen, Landfrauen schulen, garten- und weinbaulichen Schulen, Forst schulen, Bauschulen für Wasserwirtschaft und Kultur technik und Lehranstalt für landwirtschaftliches Rech nungswesen) durchzuführen. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 684. Geräte unü Seihilfemaßnahmen 1938 — II O 13 114/38, 1 vom 5. 10. 1938 —. Zur Gewinnung eines Überblickes über die vor aussichtliche Abwicklung der Beihilfemaßnahmen ist biszum 20. 10. 1938 zu melden, und zwar für jede Maschinengruppe: 1. Wieviel Anträge, für die Mittel von hier noch nicht abgefordert sind, befinden sich zurzeit in Bearbeitung bei den LBschen? Wie hoch ist der für die Abwicklung der An träge erforderliche Beihilfebetrag? 2. Für wieviel dieser vorliegenden Anträge ist verbindliche Zusage für Beihilfegewährung erteilt? Wie hoch ist der hierzu notwendige Betrag? 3. Wieviel Anträge werden bei vorsichtiger Schätzung noch bis zum 31. 3. 1939 gestellt werden? Maschinen. Welcher Beihilfebetrag wird hierfür voraus sichtlich notwendig? Bei dieser Schätzung sind die Liefermöglichkeiten für Maschinen und Geräte zu berücksichtigen. Nach wie vor muß mit allem Nachdruck dafür ge sorgt werden, daß die Beihilfemaßnahmen Zug um Zug zur Erledigung kommen und daß die Mittel- abrufung in Berlin beschleunigt erfolgt. Bei einigen LBschen ist die endgültige Abwick lung der Zuschüsse aus 1937 für Maschinen in Not standsgebieten noch nicht erfolgt. Für die Erledigung der Restanträge für Maschinenbeihilfen in Not standsgebieten wird eine Frist bis zum 1. 11. d. I. gesetzt. An die Landesbauernschaften (ohne LVsch. Alpenland, Donauland, Südmark). — DN. 1938 S. 683. Hinweise aus nicht abgeöruckte Verfügungen. Hinweise aus Anordnungen des Verwaltungsamtes des Reichsbauernsührers: 1. Dienstreisen im Verkehr mit Österreich. ()V6 I 2539/38 1^1124 023/38^ 1938) 2. Mehrbedarf für 1938 durch Umstellung der Bezüge der nichtbeamteten Eefolgschaftsmitglieder auf die neue Tarifordnung -V ()VL 14999/38 v. 39.9.1938) 3. Termine für die von STHAL. Dr. Rechenbach mit Sonderauftrag des RVF. durchzuführenden Muste rungen der Landjugendlichen. (1^. 2886/38 v. 5.19. 1938) 4. Erundstückverkehrsbekanntmachung und Einheits pachtverträge. (IQe 14 v. 5. 19. 1938) 5. Pachtverträge der katholischen Kirche. (IQe 39 v. 5. 19. 1938) 6. Sicherung der Landbewirtschaftung, Bestellung von Beisitzern. (IQe 44 v. 5. 19. 1938) 7. Abschlußzeugnis für die Höheren Landbauschulen. (II L1 3844/38 v. 4. 19. 1938) 8. Haushaltsmäßige Behandlung der Lehrhöfe. (IIQ a 488/38 v. 30. 9. 1938) 9. Reichsarbeitsgemeinschaft Düngung. (IIL 2 2713/38 v. 6. 19. 1938) 10. Vorprllfungsversuche mit Winterweizen 1938/39. (IIQ 3 ck 2713/38 v. 30. 9. 1938) 11. Röstflachspreise aus der Ernte 1938. (IIQ 4 2336/38 v. 29. 9. 1938) 12. Kaiserie-Luzerne. (IIQ 5 3038/38 v. 5. 10. 1938) 13. Überwinternder Zwischenfruchtbau. (IIL 5 3037/38 v. 4. 10. 1938) 14. Beschaffung von Draht. (IIL 5 2983/38 v. 30.9.1938)