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Nechtswartung. Auswertung üer Nechtfprechung zur Erbhof übergabe. — I Oc 192 vom 5. 1«. 1938 —. Bei den Kreisbauernschaften sammelt sich aus der anerbenbehördlichen Rechtsprechung wertvolles llnterlagenmaterial, dessen Auswertung nicht nur aufschlußreiche Untersuchungen soziologen und fami lienstrukturellen Charakters ermöglicht; auch die weitere Rechtsprechung der Anerbenbehörden kann derartigen Untersuchungen fruchtbare Anregungen entnehmen. Ein gutes Beispiel hierfür bietet die Arbeit von Diplomlandwirt Dr. Ulrich Wellmann aus dem Recht. Institut für landwirtschaftliche Betriebslehre an der Universität Leipzig, veröffentlicht in den Berichten über Landwirtschaft — Zeitschrift für Agrarpolitik und Landwirtschaft — Band XIII Heft 2/1938. Es wäre wünschenswert, wenn derartige Unter suchungen im Laufe der Zeit für die Gebiete aller Landesbauernschaften angestellt würden. Ich bitte daher, das wissenschaftliche Interesse auf diese loh nende Arbeit hinzulenken und Bestrebungen dieser Art, die den Dienststellen des Reichsnährstandes be kannt werden, bereitwillig zu fördern. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 677. Preiswettbewerb für heil- unö Gewürzpflanzen. — llO 4 L 2212/38 vom 3. 19. 1938 —. Der bisher jährlich durchgeführte Preiswett bewerb für Heil- und Gewürzpflanzen erfreute sich einer großen Beliebtheit. Ich habe mich daher ent schlossen, auch in diesem Jahre einen Preiswettbewerb durchzuführen, um den einzelnen Pflanzern Gelegen heit zu geben, ein Werturteil über die Güte ihrer Erzeugnisse einzuholen und sie an anderen auf dem Markte liegenden Produkten zu meßen. Außer diesem Wertmaßstab soll der Anbauer einen Hinweis erhalten, in welchen Punkten seine Erzeugnisse eine weitere Verbesserung erfahren können. Da für die preisgekrönten Erzeugnisse ansehnliche Geldpreise oder Geschenke verteilt werden, hoffe ich auf eine rege Beteiligung. Die Bedingungen für die Teilnahme am Preis wettbewerb find nachfolgend aufgeführt. Die An- bauer werden gebeten, ihre Beteiligung über die zuständige LBsch. so rechtzeitig zu melden, daß die r-rmin Meldungen b i s s p ät e st e n s 15. 11. d. I. an mich weitergeleitet werden können, da im Dezember die Anforderung der Proben erfolgen soll. Die einge sandte Ware wird nicht zurückgeliefert, auch nicht das Verpackungsmaterial. Dafür ist die Teilnahme an dem Preiswettbewerb kostenlos. Zugelassen werden Anbauer mit folgenden Er zeugnissen: 1. Pfefferminze (Blatt- oder Stengelware), 2. Eibisch (Markenware), 3. Majoran (ungerebelt), 4. Baldrianwurzeln (gewaschen), 5. Fenchel, 6. Kümmel, 7. Gelbsenf, 8. Angelika, 9. Körnerdill, 10. Thymian. Voraussetzung für die Beteili gung ist, daß von Pfefferminze, Majoran, Fenchel, Kümmel, Dill, Thymian und Gelbsenf mindestens V2 Ic§ und von Eibisch, Angelika und Baldrian min destens 1 lc§ zur Verfügung gestellt werden kann. Die eingesandte Probe muß ein Durchschnittsmuster der erzeugten Ware darstellen. Die Erzeugungs menge muß mindestens betragen: bei Pfefferminze 25 kg, bei Majoran und Thymian 100 KZ-, bei den übrigen Arten je 150 Bei der Einsendung der Proben ist eine Be scheinigung beizufügen, daß die eingesandte Probe ein getreues Durchschnittsmuster der vorgeschriebenen Mindestmengen darstellt. Diese Mindestmengen dürfen auch bei Einsendung der Proben bereits ver kauft sein, was jedoch besonders angegeben werden muß. Die Bescheinigung muß sowohl vom Orts bauernführer und vom Obmann einer am Orte be stehenden Ortsgruppe des Reichsverbandes der Heil-, Duft- und Gewürzpflanzenanbauer als auch von einem Abnehmer, der die Ware bereits abgenommen hat oder abzunehmen gedenkt, unterschrieben sein. Die Bescheinigung hat also folgenden Wortlaut zu tragen: Bescheinigung. Betr.: Preiswettbewerb für Heil- und Gewürz pflanzen. Die Unterzeichneten versichern nach bestem Wissen und Gewißen, daß die eingesandte Probe des Herrn einem Durchschnitts ¬ muster der für den Preiswettbewerb vorgeschriehpnen Erzeugermindestmengen entspricht, die uns bekannt sind. Die Ware ist bereits verkauft — noch nicht verkauft. - , den Unterschriften. 9oüen unü Pflanze.