Rheinland. Berufen wurden: Als SB. Dr. Friedrich Brünner an das Verw.-Amt (IIL). Als KEW. Hubert P «eße ns an die KBsch. Jülich. Sachsen. Ernannt wurden: Zum OLR. Ernst Uhlmann, AL. II v. Zum Verw.-Oberinsp. im RNSt. Arthur Arnold, III6. Sachsen-Anhalt. Ernannt wurden: Zum Forstmeister im RNSt. Rudolf Müller, Leiter des Forstamtes Witten berg. Zum Verw.-Amtmann im RNSt. Paul Täsch, AB. IV 6. Zum Rechnungsrevisor im RNSt. Otto Pfeffer, IV 6. Versetzt wurde: SB. Ernst Heideck vom Verw.-Amt des RBF. (Ik) als Bauernschullehrer an die Bauernschule Gernrode. Schlesien. Ausgeschieden ist (auf eigenen Antrag): Forst meister im Angest.-Verh. Ulrich Rodenwaldt, Forstamt Trebnitz. Schleswig-Holstein. Ernannt wurden: Zu LR. Gustav Weinreich, Direktor der LdwSch. u. WBSt. Flensburg. Alfred Dieckmann, LdwSch. u. WBSt. Kappeln. Dr. Hans Göttsch, Neubauernberater. Zum Verw.-Amtmann im RNSt. Werner Beck mann. Versetzt wurde: SB. Wilhelm Gebhardt vom Verw.-Amt des RBF. (IIL) als Leiter an die Land bauaußenstelle Albersdorf. Ausgeschieden ist (auf eigenen Antrag): Dr. Heinz Leonhardt, komm. AL. 16. Thüringen. Berufen wurde: Als KEW. Werner Kratsch an die KBsch. Heiligenstadt. Weser-Ems. Ernannt wurden: Zu Forstmeistern im RNSt. Gerd Boedecker, AV. Ul'. Klemens Geringhoff, Leiter des Forstamtes Meppen. Württemberg. Ernannt wurden: Zum Verw.-Oberinsp. im RNSt. Richard Ohrner, AV. IV 8. Zu Direktorinnen Emilie Bausch an der Land frauenschule Kupferzell. Clara Frank an der Landfrauenschule Blaubeuren. Finanz- unü Vermögensverwaltung. Heranziehung -er lau-» und forstwirtschaftlichen Setriede zum Reichsnährstan-sdettrag. — IV6 I 3805/38 vom 14. 9. 1938 —. Auf Grund der neuen Veitragsordnung des Reichsnährstandes für die land- und forstwirtschaft lichen Betriebe und für die Betriebe der Küsten- und der kleinen Hochseefischerei (Verkündungsblatt des RNSt. Nr. 53 vom 16. 8. 1938) werden vom Rech nungsjahr 1938 ab die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe des Reichsnährstandes zu den Beiträgen des RNSt. mit dem allgemeinen Satz herangezogen. Vom NNSt.-Beitrag find die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe des RNSt. befreit, die auch von der Grund steuer befreit sind (Ziffer 10 des Erlasses des Reichs- finanzministers vom 11. 8. 1938 — 8 3302 — 30 III). Auf das Rundschreiben ZV6 I 3400/38 vom 31. 8. 1938 wird hingewiesen. Bis zum 1.12.1938 ist mir eine Aufstellung über die zum Beitrag herangezogenen Betriebe und über den festgesetzten Beitrag einzureichen. An die Landesbauernschaften (ohne Alpenland, Donau- land, Südmark). — DN. 1938 S. 615. Hetriebsgemeinschaft. Einsatz von Lehrfilmen bei -er zusätzlichen Serufsfortbil-ung — Monatliche Mel-ung -er 18 an — 16 4969/38, ivc II 222/21 vom 8. 9. 1938 —. Mir ist berichtet worden, daß in einzelnen LVschen die vorgesehenen Monatsmeldungen über vorgeführte Lehrfilme von der 16 häufig verspätet oder unvollständig bei ihrer ^VL eingereicht werden. Derartige Säumigkeit ist abzustellen. Zwecks Vereinfachung hat die 16 in Zukunft jeweils bis spätestens 15. jeden Monats ihrer einen Durchschlag der auf den roten Vordrucken mir übermittelten Aufstellung der vorgeführten Lehrfilme zuzuleiten. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 615. Zör-erung -er Eheschließung -urch Ehestan-s- -arlehn. — 16 4919/38 vom 12. 9. 1938 —. Nachstehend gebe ich abschriftlich Kenntnis von einem Schreiben des Herrn Reichsfinanzministers an den Herrn Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 616. „Durch Runderlatz vom 29. 9. 1937 — tt 2075 — 1420 II — habe ich bereits angeordnet, daß es bei dem bisherigen Tilgungssatz von eins vom Hundert ver bleibt, wenn die Arbeitstätigkeit der Ehefrau im Zu sammenhang mit der Beschäftigung des Ehemannes in einem landwirtschaftlichen Betrieb des Arbeit gebers des Ehemannes erfolgt. Gleichzeitig sind die