609 DN. 1938 Nr. 35 810 (z. B. Ackergeräte, Erntewagen) für tierischen Zug sind hiernach selbst dann keine Kraftfahrzeug anhänger im Sinne der StVZO., wenn sie, etwa durch Umstellung auf Gummibereifung, auch für die Mitnahme hinter Kraftfahrzeugen hergerichtet worden sind. Solche Fahrzeuge unterliegen daher — auch für die Dauer ihrer Verbindung mit Kraft fahrzeugen — nicht den besonderen Bestimmungen der StVZO, über Kraftfahrzeuganhänger, ins besondere nicht dem Zulassungszwang. Hinsichtlich ihrer Bremsen brauchen sie nicht die Vorschriften in 8 41 StVZO., sondern nur denen in 8 65 zu entsprechen. Da hiernach erforder lich ist, daß die Bremse während der Fahrt leicht bedient werden kann, wird in der Regel die Mit nahme eines Bremsers erforderlich sein, weil die Bremse nicht vom ziehenden «Kraftfahrzeug aus bedient werden kann. Von den Vorschriften in 8 65 StVZO, können jedoch allgemein oder für be stimmte Einzelfälle die höheren Verwaltungs behörden Ausnahmen genehmigen. Mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Mangel an landwirtschaft lichen Arbeitskräften erscheint es notwendig, daß die höheren Verwaltungsbehörden von dieser Er mächtigung, soweit es zu vertreten ist, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Gebrauch machen. Das ziehende Kraftfahrzeug darf jedoch dann nicht mehr als 20 lcm/k fahren; kann es nach seiner Bau art diese Grenze überschreiten, so mutz bei Ertei lung der Ermächtigung die Einhaltung dieser Ee- schwindigkeitshöchstgrenze auferlegt werden. Führt ein Kraftfahrzeug landwirtschaftliche Geräte und Fahrzeuge mit, die nicht Anhänger im Sinne der StVZO, sind, so bildet das Kraftfahr zeug mit den mitgeführten Fahrzeugen keinen Zug im Sinne des 8 6 StVZO. Infolgedessen be darf es zur Führung eines Kraftfahrzeugs mit nicht mehr als 20 km/b Höchstgeschwindigkeit selbst dann nur einer Fahrerlaubnis der Klasse 4, wenn das Kraftfahrzeug mehr als eine Achse solcher land wirtschaftlichen Geräte oder Fahrzeuge mit sich führt." An die Nachgeordneten Dienststellen. DN. 1938 S. 607. Bauwesen. Einsparung von Eisen un- Stahl im Nahmen -es Vierjahresplanes. Knor-nung 34. Silo-Rb-eckungen. Meine Anordnung vom 29. 7. 38 — II O 3 1653/38 in den DN. 1938 — S. 531 —. — IIO 3/2028/38 vom 8. 9. 1938 —. Obwohl in der Anordnung 34 u. a. die Verwen dung verzinkten Eisens und Stahls zur Herstellung von Eindeckungen von Wand- und Dachflächen ver boten ist, besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß abhebbare Abdeckungen von Silos nicht unter den Begriff „Dacheindeckungen" fallen. Die Verwen dung verzinkter Bleche für abhebbare Silo-Ab deckungen füllt daher nicht unter das Verbot obiger Anordnungen, und es ist die Erteilung einer Aus nahmegenehmigung hierfür nicht erforderlich. An die Landesbauernschaften. DN. 1938 S. 609. Hinweise auf nicht abgeüruckte Verfügungen. Hinweise aus Anordnungen des Verwaltungsamtes des Reichsbauernsührers: 1. 2. 3. 4. Schriftgutordnung des Reichsnährstandes. ()V^. 1/214 v. 8. 9. 1938) Auslegung des 8 71 des DVE. II 2100 v. 1. 9. 1938) Einstellung Amtsangehöriger des Reichsnährstandes bei den Zusammenschlüssen. (jVKII 2200 v. 3. 9. 1938) Zusätzliche Berufsfortbildung, -Schulung. , 12677/38 )VL I 1992/38 v. 7. 9. 1938) 5. Einsatz italienischer Landarbeiter; hier: Zollfreie Einführung von Lebensmitteln. (18 5235/38 v. 6. 9. 1938) 6. Anerkennungslehrgang für Korbweiden. (II L 3b 3968 v. 1. 9. 1938) 7. Praktische Erprobung der Olea-Essenz zur Verlänge rung der Haltbarkeit von Kernobst. (IIL 9/3808/38 v. 2. 9. 1938) 8. Förderung der Unterlagenfrage. (IIL 9/3757/38 v. 3. 9. 1938) 9. Obstbaumzählung 1938. (IIL 9/3809/38 v. 3. 9. 1938) 10. 11. 12. 13. Schlutzscheine für Pferde. 1938) Bezahlung der bei den tätigen Kontrollassistenten ten. IIO 5/5459/38 18 6364/38 Geflügel-Gesundheitsdienst min für Untersuchungen). 1938) Eeflügelgesundheitsdienst. 1938) II v 1—5390/38 )V8 0583/38 ' Milchleistungsprüfungen und Oberkontrollassisten- 9. 1938) (Mareksche Lähme; Ter- (IIO 6/1382/38 v. 1. 9. (II I) 6/1456/38 v. 3. 9. 14. Beurteilung eines Privat-Hilfsförsters. (II8 2a/555/38 v. 1. 9. 1938) 15. Molkereilehrling Peter Nonnsen. (II8 2/3148/38 v. 3. 9. 1938) 16. Ländl. Hauswirtschaftslehrling Lotte Kasperow. (II8 2/2652/38 v. 7. 9. 1938) 17. Gärtnerlehrling Hermann Sinofczik. (118 2/3211/38 v. 7. 9. 1938) 18. Meldung erfolgloser Prüfungen. (II8 2/3280/38 v. 7. 9. 1938)