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Werkausbilöung. Sefchaffung von Süchern für -te Schulen -es Neichsnährstan-es. — Sonderbeauftragter f. d. Schulwesen 1221/38 vom 3. 9. 1938 —. 1. Sämtliche Schulen des Reichsnährstandes haben das Buch Alfred Rapp „Die Habsbur ger", Franckh'sche Verlagsbuchhandlung, Stutt gart, zu beschaffen. 2. Ich empfehle weiterhin für alle Schulbüche reien dringend die Beschaffung der im Auf trage des Reichsbauernführers von Dr. Fritz Wüllenweber, Goslar, herausgegebenen „Quel lenreihe zur volkspolitischen Erziehung", Han seatische Verlagsanstalt, Hamburg. Erschienen ist bisher: „Germanische Jung mannszucht. Teil I: Die Sippengefolgschaft,' Teil II: Der Wikingerbund. 3. Ich weise außerdem auf das vom Reichsorga nisationsleiter der NSDAP, herausgegebene Werk: „Das Dorf, seine Pflege und Gestal tung", Verlag E. D. W. Callwey, München, hin, das die weiteste Verbreitung verdient. 4. Das Buch: Agnes Miegel, „Audhumla", Gräfe und Unger Verlag, Königsberg (eine dichte rische Gestaltung der ostpreußischen Landschaft und der von ihr nicht wegzudenkenden schwarz bunten Kuh), sollte von den ostpreußischen Schulen, aber auch im übrigen Reichsgebiet, bei Preisverteilungen berücksichtigt werden. Für die Reichsschulen des Reichsnährstandes und die Vauernschulen ist auch die Beschaffung der Bücher unter 2, 3 und 4 verbindlich. An die in der Trägerschaft des RNSt. befindlichen Schulen. DN. 1938 S. 601. Anerkennung -er Lehrherren. — HL 2/3249/38 vom 9. 9. 1938 —. Auf Anregung verschiedener LVschen habe ich Vordrucke für die Anerkennung geschaffen, die den betreffenden Lehrherren usf. bei der Anerkennung ausgehändigt werden. Es dürfte sich empfehlen, auch den bereits anerkannten Lehrherren usf. die Urkunde zu übersenden. Die Vordrucke sind bei der Vordruckstelle des RNSt., Berlin NW 87, Altonaer Straße 26, zum Preise von 1,50 RM bei 100 Stück zu beziehen. In einzelnen Berufen sind in wenigen LVschen bereits Urkunden verliehen worden. Ich habe nichts dagegen einzuwenden, daß noch vorhandene Stücke solcher Vordrucke aufgebraucht werden. An die Landesbauernschaften. DN. 1938 S. 601. Gärtnergehilfen- un- Meisterprüfungen. — IIL 2/3299/38 vom 7. 9. 1938 —. Es ist verschiedentlich angeregt, auf den Prü fungszeugnissen wieder eine Unterteilung der Fächer aufzunehmen. Es widerspricht meiner Auffassung, die Fächer im einzelnen aufzuzählen, wie dies früher der Fall war. Es schwebt mir vielmehr vor, nur die verschiedenen Gartenbauzweige zu vermerken und hier gegebenenfalls zwischen der praktischen, der be triebswirtschaftlichen und der allgemeinen Prüfung zu unterscheiden. Ich bitte, mir für die Unterteilung Vorschläge zu machen. Weiterhin ist bemängelt worden, daß der Melde termin für die Eärtnermeisterprüsung, der in der Grundregel auf den 1. 1. festgesetzt ist, nicht günstig liege. Es wird vorgeschlagen, hierfür den 1. 7. zu wählen. Ich bitte, auch hierzu Stellung zu nehmen. Termin: 15. 10. 1938. An die Landesbauernschaften. DN. 1938 S. 602. prüfungsvor-rucke für Zorstwarte. — IIL 2 L/5S2/38 vom 7. 9. 1938 —. Den Vordruck Lfo. 9 — Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse für die Forstwartprüfung — habe ich durch Einlagebogen ergänzt, die doppelseitig be druckt sind und nur das Linienschema ohne Kopf ent halten, so daß ein Kopfbogen für eine Reihe von Ein lagebogen Verwendung finden kann. Die Einlagebogen find bei der Vordruckstelle des Reichsnährstandes E. m. b. H., Berlin NW 87, Altonaer Str. 26, zum Stückpreis von 0,05 RM zu beziehen. An die Landesbauernschaften DN. 1938 S. 602. Zoch. Abrechnung -er Reichszufchüste für Aufforstungen im prioatwal-. — IIL 1775/38 vom 8. 9. 1938 —. Der Neichsforstmeister hat unter dem 26. 1. 1938 „Richtlinien für die Bewilligung und Verwendung von Beihilfen aus Mitteln des Reichsforstamts für Sonderzwecke" im Einvernehmen mit dem Rechnungs hof des Deutschen Reiches auf Grund des § 64 u RHO. erlassen, nach denen künftig auch bei Bewilligung und Abrechnung der Reichszuschüsse für Aufforstungen im Privatwald zu verfahren ist. An dem durch mein Rundschreiben vom 19. 3. 1938 — II L 570 — vor geschriebenen Abrechnungsverfahren tritt im großen und ganzen keine Änderung ein, trotzdem stelle ich, da die eingereichten Verwendungsnachweise noch immer zu Beanstandungen Anlaß geben, die wichtigsten Punkte nochmals zusammen und ersuche um strikte Einhaltung dieser Vorschriften bei Abrechnung der Termin.