Auf meine Bitte hat sich der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft an den Herrn Reichsminister des Innern gewandt und hat ihn gebeten, die höhere Verwaltungsbehörde, die die Ausstellung des Armutszeugnisses abgelehnt hatte, zur Erteilung des Zeugnisses zu veranlassen. Der Herr Reichsminister des Innern hat diesem Wunsch entsprochen und dem Herrn Reichsminister für Er nährung und Landwirtschaft Abschrift der von ihm erteilten Anweisung übersandt. In der Anweisung heißt es unter anderem wie folgt: „Im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Justiz habe ich keine Bedenken, wenn die zu ständige Verwaltungsbehörde den an einem Ver fahren vor den Schiedsgerichten für die landwirt schaftliche Marktregelung Beteiligten ein Zeugnis über ihr Unvermögen zur Leistung von Kosten vorschüssen erteilt. Wenn die Vorschrift des 8 20 Abs. 3 der VO. vom 26. 2. 1935 (RGBl. I S. 293) auch den 88 114 ff. ZPO. nicht entspricht, ihre Parallele im Verfahren der ordentlichen Gerichte vielmehr in der Bestimmung des 8 74 Abs. 4 des Eerichtskostengesetzes zu finden sein wird, die die Vorlage eines Armenrechtszeugnisses nicht vorsieht, so scheinen mir dennoch keine grundsätzlichen Be denken dagegen zu sprechen, daß der für die Erlan gung des Armenrechts im Verfahren vor den ordentlichen Gerichten bestimmte Vordruck auch im Verfahren der Marktschiedsgerichte verwendet wird. Denn die Marktschiedsgerichte sind nicht als Schiedsgerichte im eigentlichen Sinne, sondern als durch Gesetz eingerichtete besondere Gerichte anzu sehen. Allerdings muß dafür Sorge getragen werden, daß bei der Ausstellung eines Zeugnisses zur Erlangung des Armenrechts in diesen Fällen die besonderen Verfahrenskosten der landwirt schaftlichen Schiedsgerichte und nicht etwa die in den Vordrucken mitgeteilten Kosten des Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten und den Arbeits gerichten zugrunde gelegt werden." Die vorstehend wiedergegebenen Grundsätze sind von allgemeiner Bedeutung. Ich bitte, diese auch den Obmännern und stell vertretenden Obmännern der Schiedsgerichte für die landwirtschaftliche Marktregelung zur Kenntnis bringen zu wollen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 577. Hinweise aus nicht abgeöruckte Verfügungen. Hinweise aus Anordnungen des Verwaltungsamtes des Reichsbauernsührers: 1. Eetreidewirtschaftsjahr. (llO 3210/38 v. 20. 8. 1938) 2. Vergebung von Beihilfen und Krediten an jüdische Betriebe. ()V/1 l 1455/38 v. 30. 8. 1938) 3. 31. Änderung des Besoldungsgesetzes. ()VKIl 2100 v. 22. 8. 1938) 4. Beitragsordnung für die Eefolgschaftsmitglieder in bäuerlichen und landwirtschaftlichen Betrieben. OVL I 3370/38 o. 31. 8. 1938) 5. Beitragsordnung des RNSt. für die land- und forst wirtschaftlichen Betriebe und für die Betriebe der Küsten- und der kleinen Hochseefischerei. ()V8 l 3400 v. 31. 8. 1938) 6. Herausgabe eines Ratgebers für die Landwirtschaft. (II La 417/38 v. 30. 8. 1938) 7. Sortenregister Kern- und Steinobst. Sortenpslan- zungen und Standbäume. (II L3s/1970/38 v. 20. 8. 1938) (IIL3a/1969/38 8. Sortenproben Kernobst. 1/0578" 8. 1938) 9. Heil- und Gewürzpflanzen. (IIL 4a/2029/38 v. 20. 8. 1938) 10. Reichsbeihilfe für das Sachgebiet Futterbau und (II L5/2460/38 Gärfutterbereitung. - 10581/38 ^38) 11. Abbrennen der Vodendecken in Korbweidenkulturen. (IIS 7a/3890/38 v. 31. 8. 1938) 12. Bekämpfung des Kartoffelnematoden. (IIS7a v. ! 31. 8. 1938) 13. Beispielskulturen auf Moorflächen. (IIL 8/2481/38 v. 25. 8. 1938) 14. Lehrgang für Gemüsesaaten - Anerkennung in (IIS 9b 1663/38 Pillnitz/Elbe. ^810580" 8- 1938) 15. Tagung der Abteilung Tierzucht. (1101/5140/38 v. 25. 8. 1938) 16. Förderung der Ziegenzucht durch die Gewährung von Beihilfen für die Errichtung von Ziegenbock ställen. (II02/2092/38 v. 29. 8. 1938) 17. Holzaufbringung 1939; pünktliche Vorlage der Pla nung. (II ll/1888/38 v. 25. 8. 1938) 18. Beginn des Holzeinschlags 1939. (II k71922/38 v. 25. 8. 1938) 19. Zementlieferung für vordringliche Bauten. (IIQ 3/1929/38 v. 26. 8. 1938) L Hinweise auf Anweisungen an die wirtschaftlichen Zusammenschlüsse: 1. Runderneuerung von Kraftfahrzeugreifen. (III 1/16/4770/38 v. 30. 8. 1938) 2. Arbeitgeber und Arbeitnehmer. (III 1/18/4712/38 v. 30. 8. 1938) Anschriftänderung: Die KBsch. Landeck (LVsch. Alpenland) hat ihre Diensträume von Maisengasse Nr. 6 nach Adols- Hitler-Str. Nr. 19, Eingang vom Posthof, verlegt. Fern ruf: 109. Berichtigung: DN. S. 473. Landwirt Ferdinand Kernmeier als KBF. der KBsch. Klagenfurt (Südmark) ist zu streichen. — DN. 1938 S. 579. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ees. m.b. H., Berlin N 4, Linienstratze 139/140.