zeit für in Bereitschaft bestehenden Dienst (§ 1 Ziff. 2 d. VO.) zu erhöhen, ist mir unter Ein reichung von Vorschlägen zur Regelung zu be richten. Eine vorläufige Regelung kann nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen werden. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 563. Arbeitszeit -er Angestellten un- Arbeiter -es Neichsnährstan-es. — l 1518/38 vom 2K. 8. 1938 —. In der Anordnung betr. Arbeitszeit der Beam ten des Reichsnährstandes vom 26. 8. 1938 — I 1518/38 — ist die Arbeitszeit für die Beam ten des Reichsnährstandes festgesetzt worden. Die gleiche Regelung ist in dem Entwurf der Dienstord nung des Reichsnährstandes zur Allgemeinen Tarif ordnung (ATO.) und zu den Tarifordnungen K und 6 (TO. -V und TO. 6) für die Angestellten und Arbeiter des Reichsnährstandes vorgesehen. Die er wähnte Anordnung ist daher im Interesse eines ein heitlichen Dienstablaufs schon jetzt auch für die Arbeitszeit der Angestellten und Arbeiter des Reichs nährstandes entsprechend anzuwenden. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 567. kennzeichnungvon Schriftwechselmitvertraulichem oüer geheimem Inhalt. — IVä I 1815/38 vom 38. 8. 1938 —. Auf Grund des § 7, Absatz 3 der vorl. Geschäfts ordnung des Reichsnährstandes werden sämtliche Posteingangsstellen des Reichsnährstandes angewie sen, Briefe mit dem Stempelaufdruck „Vertraulich Abt. 1^" nicht zu öffnen und geschlossen dieser Ab teilung zuzuleiten. Erfaßt werden hiervon sämtliche Schreiben, in denen 1. erbbiologische und ärztliche Fragen, die unter dem Schutz des Ärztegeheimnisses stehen, be handelt werden, 2. Ahnennachweise mit vertraulichen Angaben, 3. Anträge zur Unfruchtbarmachung und sich aus diesen ergebender Schriftwechsel, 4. Vorgänge des grenzpolitischen Referats, so weit die Abt. IK bei der Bearbeitung mit beteiligt ist. Briefumschläge mit dem Aufdruck „Vertraulich Abt. IH" bzw. die erforderlichen Stempel sind von den Beschaffungsstellen anzufordern. Bei der Behandlung des Postausganges ist sinngemäß zu verfahren. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 568. Aufklärung Eisensammelaktion. — IVO/850/05 — H O 11 786/38 vom 31.8.1938 —. Generalfeldmarschall Göring hat den Reichs kommissar für Altmaterialverwertung beauftragt, das auf dem flachen Lande nutzlos herumlie gende, herrenlose Alteisen restlos sam meln zu lassen und der Eisen- und Stahlindustrie als Schrott zuzuführen. Die Oberste SA.-Führung hat sich bereit erklärt, die SA. für eine Eisensammel aktion auf dem flachen Lande in der Zeit bis zum 31. 10. 1938 einzusetzen. Der Grund der Dringlich keit einer Versorgung der Eisen- und Stahlindustrie bedarf keiner weiteren Erörterung. Die SA. wurde angewiesen, in denjenigen Ge bieten, in denen die Maul- und Klauenseuche herrscht, die Bauernhöfe nicht zu betreten. Um jedoch trotz dem alles auf dem Lande herumliegende Alteisen erfassen zu können, hat der Reichskommissar für Alt materialverwertung den Reichsnährstand heute ge beten, an das Landvolk einen Appell zu richten, alles vorhandene Alteisen entweder auf einen Vorsammel platz des Dorfes zu bringen oder es vor den Hof zu schaffen. Es ist Aufgabe der Kreis- und Ortsbauern führer, diesen Appell an das Landvolk weiterzugeben und mit allen Kräften die Sammelarbeit der SA. zu fördern. Es wird erwartet, daß sich das gesamte Land volk in den Dienst dieser Sammelaktion stellt. Einzelheiten werden noch durch Presse und Rundfunk bekanntgegeben. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 567. Hetriebsgemeinfthast. Einsatz-eskeichsorbeitsüiensteszurErntenothilse. — 16 5231/38 vom 27. 8. 1938 —. Dem Stellvertreter des Führers ist aus verschie denen Teilen des Reiches berichtet worden, daß der Einsatz des RAD. zur Erntenothilfe nach den hier für erlassenen Vorschriften den praktischen Erforder nissen — vor allem der kleinen Betriebe — nicht ge recht wird. Im besonderen sei betont worden, daß g) der Einsatz in mindestens Truppstärke es un möglich macht, daß den kleinen Bauern ge holfen wird; b) gemeinsame Unterkunft für einen Trupp nicht immer möglich ist;