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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 5.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-193800003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19380000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19380000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 5.1938
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1938, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 8. Januar 1938 1 2
- Ausgabe Nr. 2, 15. Januar 1938 13 14
- Ausgabe Nr. 3, 22. Januar 1938 25 26
- Ausgabe Nr. 4, 29. Januar 1938 41 42
- Ausgabe Nr. 5, 5. Februar 1938 57 58
- Ausgabe Nr. 6, 12. Februar 1938 73 74
- Ausgabe Nr. 7, 19. Februar 1938 95 96
- Ausgabe Nr. 8, 26. Februar 1938 127 128
- Ausgabe Nr. 9, 5. März 1938 147 148
- Ausgabe Nr. 10, 12. März 1938 163 164
- Ausgabe Nr. 11, 19. März 1938 171 172
- Ausgabe Nr. 12, 26. März 1938 191 192
- Ausgabe Nr. 13, 2. April 1938 199 200
- Ausgabe Nr. 14, 9. April 1938 225 226
- Ausgabe Nr. 15, 23. April 1938 241 242
- Ausgabe Nr. 16, 30. April 1938 273 274
- Ausgabe Nr. 17, 7. Mai 1938 297 298
- Ausgabe Nr. 18, 14. Mai 1938 317 318
- Ausgabe Nr. 19, 21. Mai 1938 329 330
- Ausgabe Nr. 20, 28. Mai 1938 343 344
- Ausgabe Nr. 21, 4. Juni 1938 363 364
- Ausgabe Nr. 21a, 4. Juni 1938 379 380
- Ausgabe Nr. 22, 11. Juni 1938 385 386
- Ausgabe Nr. 23, 18. Juni 1938 397 398
- Ausgabe Nr. 24, 25. Juni 1938 413 414
- Ausgabe Nr. 25, 2. Juli 1938 443 444
- Ausgabe Nr. 26, 9. Juli 1938 461 462
- Ausgabe Nr. 27, 16. Juli 1938 471 472
- Ausgabe Nr. 28, 23. Juli 1938 485 486
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1938 501 502
- Ausgabe Nr. 30, 6. August 1938 517 518
- Ausgabe Nr. 31, 13. August 1938 533 534
- Ausgabe Nr. 32, 20. August 1938 541 542
- Ausgabe Nr. 33, 27. August 1938 549 550
- Ausgabe Nr. 34, 3. September 1938 561 562
- Ausgabe Nr. 35, 10. September 1938 581 582
- Ausgabe Nr. 36, 17. September 1938 613 614
- Ausgabe Nr. 37, 24. September 1938 629 630
- Ausgabe Nr. 38, 1. Oktober 1938 653 654
- Ausgabe Nr. 39, 8. Oktober 1938 669 670
- Ausgabe Nr. 40, 15. Oktober 1938 687 688
- Ausgabe Nr. 41, 22. Oktober 1938 707 708
- Ausgabe Nr. 42, 29. Oktober 1938 723 724
- Ausgabe Nr. 43, 5. November 1938 735 736
- Ausgabe Nr. 44, 12. November 1938 755 756
- Ausgabe Nr. 45, 19. November 1938 775 776
- Ausgabe Nr. 46, 26. November 1938 787 788
- Ausgabe Nr. 47, 3. Dezember 1938 827 828
- Ausgabe Nr. 48, 10. Dezember 1938 835 836
- Ausgabe Nr. 48a, 14. Dezember 1938 847
- Ausgabe Nr. 49, 17. Dezember 1938 879 880
- Ausgabe Nr. 50, 24. Dezember 1938 891 892
-
Band
Band 5.1938
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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durch eine zweckmäßige Borratswirtschaft die Haus haltsführung so zu gestalten, daß nur geringe Bar ausgaben entstehen. Der Neubauernhof mutz von Anfang an auf ge sunder wirtschaftlicher Grundlage aufgebaut und vor vermeidbaren Fehlschlägen bewahrt werden. Bei der Weitläufigkeit der von der Neubauernfrau zu er füllenden Aufgaben bedarf sie dringend einer helfen den Hand. In den Hauptsiedlungsgebieten werden daher besondere mit der Beratung der Neubauern frau beauftragte Neubauernberaterinnen angesetzt, die die Aufgabe haben, den Neubauernfrauen in ihrer schweren Aufbauarbeit beratend beizustehen. ll. Die Durchführung der Beratung. 1. Aufbau der Beratung. Die Beratung der Neubauernfrauen wird vom Reichsnährstand durchgeführt. In den Bezirken, in denen keine besonderen Neubauernberaterinnen ver fügbar sind, müssen die Aufgaben der Neubauern beraterinnen durch die allgemeinen Wirtschaftsbera tungsstellen des Reichsnährstandes wahrgenommen werden. Daneben hat der Reichsnährstand seine Mitglieder nach Möglichkeit zur ehrenamtlichen Mit arbeit bei der Einzelberatung der Neubauernfrauen heranzuziehen. Der Reichsnährstand hat sicherzu stellen, daß die Beratung der Neubauernfrauen im engsten Einvernehmen mit den Siedlungsbehörden erfolgt. Die Tätigkeit der Neubauernberaterin ist ledig lich eine gutachtliche und beratende. Dies schließt nicht aus, daß die Neubauernberaterin den Siedlungs behörden und Siedlungsunternehmen in geeigneter Form Anregungen übermittelt und auf Mängel hin weift. Die Neubauernberaterin hat jedoch bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen, daß die Siedlungsbehörden die Verantwortung für das Ge lingen der bäuerlichen Siedlungsarbeit tragen. Die Siedlungsbehörden haben auch ihrerseits die Auf gabe, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit der Neubauernberaterin zu schaffen und gegebenen falls die Siedlungsunternehmen zur notwendigen Hilfeleistung zu veranlassen. Um die Zusammen arbeit zwischen den örtlichen Siedlungsbehörden und den Neubauernberaterinnen zu erleichtern, legt der Reichsnährstand die Arbeitsbezirke der Neubauern beraterinnen im Einvernehmen mit den Siedlungs behörden fest. Die Arbeitsbezirke sind den räum lichen Verlagerungen in der Siedlungstätigkeit recht zeitig anzupassen. Der Reichsnährstand hat spätestens bis zum 31. 5. jeden Jahres dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen Bericht vor zulegen, aus dem Name, Sitz und Arbeitsbezirk der Neubauernberaterin, die jeweils zuständige Land wirtschaftsschule und das betreffende Kulturamt (Siedlungsbehörde), die Anzahl und Größe der Neu bauernhöfe sowie das Jahr der Übernahme der neuen Höfe durch die Bauern ersichtlich sind. Den oberen Siedlungsbehörden (in Preußen Oberpräsidenten — Landeskulturabteilungen —) ist über die Beratung in ihrem Dienstbezirk ein gleicher Bericht von der zuständigen Landesbauernschaft einzureichen. Die Siedlungsunternehmen können die Beratung der Neubauernfrauen nur mit schriftlicher Zustimmung des Reichsnährstandes im Einvernehmen mit der Siedlungsbehörde durchführen. Im übrigen sind die Siedlungsunternehmen verpflichtet, den Reichsnähr stand bei der Durchführung der Beratung in jeder Weise zu unterstützen. 2. Ausführung der Beratung. Die Arbeit der Neubauernberaterin setzt mit Unterstützung der Siedlungsbehörden und Siedlungs unternehmen bereits bei den Planungsarbeiten von Haus und Hof, vor und während des Aufbaues der Neubauernhöfe ein. Nach erfolgtem Zuzug der Neu bauern ist die laufende Beratung der Neubauern frauen in allen sie besonders angehenden Betriebs zweigen aufzunehmen. Die Beratung erfolgt durch Einzelberatung und Massenberatung in Form von Vorträgen, Kurzlehrgängen, Hofbegehungen und Besichtigungen. Die Einrichtung von Veratungs- stützpunkten ist soweit wie möglich zu fördern, da diese durch ihre Anschaulichkeit die Beratung erleich tern helfen und schneller zum Ziele führen. Die Neu bauernberaterin hat insbesondere bemüht zu sein, mit der Ortsabteilungsleiterin bestens zusammenzuarbei ten und diese in allen Fragen ihres Amtes tatkräftig zu unterstützen. Es ist ferner ihre Pflicht, mit dem zuständigen Neubauernberater in ständiger Fühlung zu bleiben und mit ihm die grundsätzlichen Fragen der Beratungsarbeit vorzubesprechen, damit stets eine einheitliche Auffassung über die in den Siedlun gen durchzuführenden Maßnahmen gewährleistet ist. Die Beratung der Neubauernfrauen in der laufen den Betriebsführung soll im allgemeinen einen Zeit raum von drei Jahren nicht überschreiten und nach dieser Zeit von den Beratungsstellen der Landwirt schaftsschulen wahrgenommen werden. Die Über leitung in die allgemeine Wirtschaftsberatung ist so vorzubereiten und durchzuführen, datz Rückschläge in den Wirtschaften der Neubauern vermieden werden. III. Aufgabenkreis der Neubauernberaterin. Der Neubauernberaterin sind folgende Aufgaben gestellt: 1. MitarbeitbeiderPlanungvonHaus und Hof. Die von der Neubauernfrau zu leistende Arbeit kann Lei einer nach hauswirtschaftlichen Grundsätzen durchdachten Planung von Haus, Hof und Garten ganz erheblich erleichtert werden. Die Neubauern beraterin hat daher diesen Möglichkeiten weitgehende Beachtung zu schenken und bereits bei der Planungs arbeit entsprechende Anregungen zu geben, die durch den zuständigen Neubauernberater in den örtlichen Terminen zu vertreten sind. Dabei hat die Neu bauernberaterin im einzelnen anzustreben, datz die Naumeinteilung des Hauses sinnvoll und zweckmäßig vorgenommen wird, daß die Küche zu den übrigen Räumen richtig liegt, daß Speisekammer, Keller und Boden eine rationelle Vorratswirtschaft ermöglichen, datz die Verteilung der elektrischen Brennstellen und gegebenenfalls auch der Wasserzapfstellen sowie die Setzung der Öfen und des Herdes den hauswirtschaft lichen Erfordernissen entspricht und datz in Küche
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