Versetzt wurden: LR. Bernhard Meltzer vom Tier zuchtamt Torgau als Leiter an das Tierzuchtamt Stendal. Dr. Hans Buitkamp vom Tierzuchtamt Stendal als Leiter an das Tierzuchtamt Torgau. LR. Kurt Hennick er von der LdwSch. u. WBSt. Torgau als Leiter an die WVSt. Bitterfeld. Forstmeister i. A. Joachim-Friedrich von Bülow vom Verw.-Amt (II b) als Leiter an das Forstamt Falkenberg. Thüringen. Berufen wurden: Als SB. Dr. Hans Freund an das Verw.-Amt (HO). Als Forstassessor im Angest.-Verh. Klaus Scholl meyer an das Verw.-Amt (II?). Dr. Georg Schmauder als Leiter an die Landbau- außenstelle Rudolstadt. Weser-Ems. Berufen wurde: Friedrich August Hiittinger als Leiter an das Tierzuchtamt Friesland in Jever. Versetzt wurde: SV. Wilhelm Eckmann von der LBsch. Mecklenburg als AL. IIIG an das Verw.-Amt. Westfalen. Versetzt wurde: SB. Dr. Hermann Füllner von der LBsch. Hannover-Braunschweig als SB. an das Verw.-Amt (HL). Allgemeine Verwaltung un- Organisation. Neichs- unö Landesplanung fLanübeschaffung für öffentliche Zwecke unö Erfatzlanöbefchaffung). — )VK l 1259/38 vom 18.7.1838 —. 1. Ich habe dem Herrn Reichsminister für Er nährung und Landwirtschaft je einen verantwort lichen Sachbearbeiter und einen Stellvertreter für die Bearbeitung der obigen Fragen in den Landes bauernschaften namhaft gemacht. Ein Ausweis wird den genannten Bearbeitern von mir zugeleitet. Ein Wechsel der Bearbeiter darf nur mit meiner Zustim mung vorgenommen werden. Entsprechende Vor schläge sind mir im Bedarfsfälle schriftlich vorzulegen. Dabei ist anzustreben, daß in allen Landesbauern schaften ein Mitarbeiter der li L verantwortlicher Be arbeiter und dessen Stellvertreter ein Mitarbeiter der I 6 ist. 2. Die anfallende Arbeit ist ausschließlich unter dem Eeschäftszeichen I 6 ?I. zu führen und gesondert vom übrigen Schriftgut zu verwalten. 3. Der verantwortliche Bearbeiter hat die Sach referate der Abteilungen I und II von Anfang an rechtzeitig zu beteiligen, insbesondere bei Einleitung der Vorerkundungen von Landbeschaffungsmaß nahmen die II 0 8 und bei der Durchführung der Ent- eignungs- und Umsiedlungsmaßnahmen die I? und IO. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. -189 Versicherungswesen im Neichsnährstanü. — jVK k 928/38 vom 21. 7.1938 —. Zur Klärung aufgetauchter Zweifelsfragen wird bestimmt: 1. Der Sonderbeauftragte für Versicherungswesen im Reichsnährstand hat insbesondere die Aufgabe, die Neugestaltung des landwirtschaftlichen Versiche rungswesens vorzubereiten und durchzuführen. Als landwirtschaftliches Versiche rungswesen gilt die Tierlebensver sicherung, die Schlachttierversiche rung und die Hagelversicherung. Die Arbeiten werden im Benehmen mit den jeweils zuständigen Stellen des Reichsnährstandes und dem Reichsministerium für Ernährung und Land wirtschaft durchgeführt. Außerdem obliegt dem Sonderbeauftragten die B e r a tu n g der Dienststellen des Reichsnähr standes einschließlich der Haupt- und Wirtschaft lichen Vereinigungen in Versicherungsangelegen heiten. Er ist ferner der Verbindungs mann zu dem Verband der gemeinnützigen land wirtschaftlichen Haftpflichtversicherungsanstalten in Deutschland. Im besonderen hat der Sonderbeauftragte für Versicherungswesen im Reichsnährstand dieVer - bindungzuderOrganisationderge- werblichen Wirtschaft, Reichsgruppe „Versicherungen" und Wirtschaftsgruppen „Privat versicherung" und „Öffentlich-rechtliche Versiche rung" zu halten. 2. Abschluß und Verwaltung reichsnähr- ftandseigenerVersicherungenist Auf gabe der III des Reichsnährstandes. Die III ist jedoch gehalten, sich der beratenden Mit wirkung des Sonderbeauftragten für Versiche rungswesen zu bedienen. 3. Sozialversicherungsangelegenhei- t e n werden von der Reichshauptabteilung I des Reichsnährstandes bearbeitet. Soweit Angelegen heiten dieser Art auf das Gebiet der privaten Per sonenversicherung hinübergreifen (z. V. Kranken versicherung), hat diese Hauptabteilung sich der Mitwirkung des Sonderbeauftragten für Ver sicherungswesen zu bedienen. 4. Insoweit anders Dienststellen des Reichsnähr standes versicherungswirtschaftliche Angelegen heiten bearbeiten, haben sie sich mit dem Sonder beauftragten ins Benehmen zu setzen, der gehalten ist, solchen Arbeiten seine weitgehendste Unter stützung angedeihen zn lassen. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 489