Fahrräder mit den in Frage kommenden Arbeitsgau führern in Verbindung zu setzen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 475. Serichterstattung über -ie zusätzliche öerufs- fortbtl-ung. — l 6 4953/38 vom 12. 7. 1938 —. Durch die Anordnung ^VK I — 558/38 — vom 20. 4. 1938 (DN. S. 249) wird die Vierteljahres berichterstattung über die zusätzliche Berufsfortbildung hinfällig. Ich bitte deshalb, in Zukunft über dieses Arbeitsgebiet in dem monatlichen Sammelbericht ge trennt nach Fachschaften zu berichten und hierbei auch die Erfahrungen bei der zusätzlichen Berufssort- bildung mitzuteilen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 477. Neubildung deutschen Bauerntums. Erstmalige Ausstattung neuer Sauernste-lungen mit lanöwirt/chastlichen Maschinen unü Geräten. — I fi/2590/38 vom 13. 7. 1938 —. Nachstehend gebe ich den Erlaß des Herrn Reichs ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. 6. 1938 — VIII 24 622 — betreffend erstmalige Ausstattung neuer Bauernsiedlungen mit landwirt schaftlichen Maschinen und Geräten bekannt. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 477. ^Schreiben vom 4. 5. 1938 - l - 1805/38 In allen denjenigen Fällen, in denen bäuerlichen Kleinbetrieben im Wege der Anliegersiedlung größere Flächen zugeteilt werden, können nach Ziff. 40 der Richtlinien für die Neubildung deutschen Bauerntums vom 1. 6. 1935 die Bestimmungen über Neubauern kredite angewandt werden. In diesen Fällen kann auch höherer Besiedlungskredit zur Vergrößerung der Wirtschaftsgebäude und ein Einrichtungsdarlehn ge währt werden. Von den Siedlern wird in diesen Fällen nach meinem Runderlatz vom 23. 8. 1937 — VIII 15 511/37 — auch die Beibringung des Neu bauernscheins verlangt. Da diese Anliegersiedler so mit hinsichtlich der Auswahl und der Kreditgewährung wie Neubauern behandelt werden, ist in den genann ten Fällen auch die Verordnung über die erstmalige Ausstattung von Neubauernsiedlungen mit landwirt schaftlichen Maschinen und Geräten vom 7. 5. 1936 (RGBl. I S. 450) anzuwenden. Dies hat jedoch nur insoweit zu geschehen, als die Beschaffung der Maschinen lediglich durch den Erwerb des Zukaufslandes bedingt wird. Ersatzbeschaffung für alte abgängige Maschinen gehören nicht zur erst - maligen Ausstattung der Höfe mit landwirtschaft lichen Maschinen und Geräten. Um die ordnungs mäßige Anwendung der Bestimmungen sicherzustellen, hat der Neubauernberater vor Erteilung der Be scheinigung nach § 1 der Verordnung vom 7. 5. 1936 den zur erstmaligen Ausstattung des Hofes erforder lichen Gesamtbesatz mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten unter Berücksichtigung des bereits vor handenen Inventars festzusetzen und die Bescheini gung nur für diejenigen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte auszustellen, deren Anschaffung durch den Erwerb des Zukaufslandes erforderlich wird. Ich ersuche, die Landesbauernschaften und die Nsubauernberater mit entsprechender Anweisung zu versehen." — DN. 1938 S. 477. Recht. I. verfahren bei Streitigkeiten über -ie An gehörigkeit von Sauern un- Lan-wirten zur Neichsverkehrsgruppe fuhrgewerbe" (Mttglie-- fchastsstrekt). (Erlaß des Reichs- und Preuß. Verkehrsministers vom 13. 11. 1935 — K8 8 p 4149.) II. Vergebung von Aufträgen an fuhrwerken-e Lanöwirte unü Sauern durch -ie öffentliche Han-. Grun-lagen -er Setriebsführung. (Erlaß des Reichs- und Preuß. Verkehrsministers vom 2. 1. 1936 — K8 19 p 4920/35.) — IOc 158/38 v. 14. 7. 1938 —. I. 1. Im Einvernehmen mit der Reichsverkehrsgruppe „Fuhrgewerbe" ordne ich vorbehaltlich einer be absichtigten Neuregelung des Verhältnisses zwischen Reichsnährstand und Reichsverkehrsgruppe „Fuhr gewerbe" an: a) Die Ortsbauernführer führen die Verhand lungen mit der örtlichen Gliederung der Reichs verkehrsgruppe „Fuhrgewerbe", die im Erlaß des Reichs- und Preuß. Verkehrsministers vom 13.11.1935 zur Schlichtung von Mitgliedschafts streitigkeiten vorgesehen find, ausschließlich über ihre Kreisbauernschaft. b) Kommt bei den über die Kreisbauernschaft ge führten Verhandlungen eine Einigung nicht zustande, so gibt die Kreisbauernschaft den Vor gang mit einer Äußerung des Ortsbauern führers und ihrer Stellungnahme an die Lan desbauernschaft ab. Die Landesbauernschaft versucht hierauf, in einer Verhandlung mit der Bezirksgruppe