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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 5.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-193800003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19380000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19380000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 5.1938
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1938, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 8. Januar 1938 1 2
- Ausgabe Nr. 2, 15. Januar 1938 13 14
- Ausgabe Nr. 3, 22. Januar 1938 25 26
- Ausgabe Nr. 4, 29. Januar 1938 41 42
- Ausgabe Nr. 5, 5. Februar 1938 57 58
- Ausgabe Nr. 6, 12. Februar 1938 73 74
- Ausgabe Nr. 7, 19. Februar 1938 95 96
- Ausgabe Nr. 8, 26. Februar 1938 127 128
- Ausgabe Nr. 9, 5. März 1938 147 148
- Ausgabe Nr. 10, 12. März 1938 163 164
- Ausgabe Nr. 11, 19. März 1938 171 172
- Ausgabe Nr. 12, 26. März 1938 191 192
- Ausgabe Nr. 13, 2. April 1938 199 200
- Ausgabe Nr. 14, 9. April 1938 225 226
- Ausgabe Nr. 15, 23. April 1938 241 242
- Ausgabe Nr. 16, 30. April 1938 273 274
- Ausgabe Nr. 17, 7. Mai 1938 297 298
- Ausgabe Nr. 18, 14. Mai 1938 317 318
- Ausgabe Nr. 19, 21. Mai 1938 329 330
- Ausgabe Nr. 20, 28. Mai 1938 343 344
- Ausgabe Nr. 21, 4. Juni 1938 363 364
- Ausgabe Nr. 21a, 4. Juni 1938 379 380
- Ausgabe Nr. 22, 11. Juni 1938 385 386
- Ausgabe Nr. 23, 18. Juni 1938 397 398
- Ausgabe Nr. 24, 25. Juni 1938 413 414
- Ausgabe Nr. 25, 2. Juli 1938 443 444
- Ausgabe Nr. 26, 9. Juli 1938 461 462
- Ausgabe Nr. 27, 16. Juli 1938 471 472
- Ausgabe Nr. 28, 23. Juli 1938 485 486
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1938 501 502
- Ausgabe Nr. 30, 6. August 1938 517 518
- Ausgabe Nr. 31, 13. August 1938 533 534
- Ausgabe Nr. 32, 20. August 1938 541 542
- Ausgabe Nr. 33, 27. August 1938 549 550
- Ausgabe Nr. 34, 3. September 1938 561 562
- Ausgabe Nr. 35, 10. September 1938 581 582
- Ausgabe Nr. 36, 17. September 1938 613 614
- Ausgabe Nr. 37, 24. September 1938 629 630
- Ausgabe Nr. 38, 1. Oktober 1938 653 654
- Ausgabe Nr. 39, 8. Oktober 1938 669 670
- Ausgabe Nr. 40, 15. Oktober 1938 687 688
- Ausgabe Nr. 41, 22. Oktober 1938 707 708
- Ausgabe Nr. 42, 29. Oktober 1938 723 724
- Ausgabe Nr. 43, 5. November 1938 735 736
- Ausgabe Nr. 44, 12. November 1938 755 756
- Ausgabe Nr. 45, 19. November 1938 775 776
- Ausgabe Nr. 46, 26. November 1938 787 788
- Ausgabe Nr. 47, 3. Dezember 1938 827 828
- Ausgabe Nr. 48, 10. Dezember 1938 835 836
- Ausgabe Nr. 48a, 14. Dezember 1938 847
- Ausgabe Nr. 49, 17. Dezember 1938 879 880
- Ausgabe Nr. 50, 24. Dezember 1938 891 892
-
Band
Band 5.1938
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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g) in Kleinbetrieben die dort verhältnismäßig höheren Randverluste zu beseitigen, b) die höhere Lagerung stroharmen Stalldüngers zu ermöglichen. Aus diesen Gründen soll dem Kleinbetrieb die umwandete Düngerstätte, dem mittleren und größe ren Betrieb im allgemeinen die Düngerplatte empfoh len werden. Starre Vorschriften sind in dieser Hin sicht nicht zweckmäßig und daher zu unterlassen. Bester sind Belehrung und Hinweise auf gute Schulbeispiele. Es ist darum hauptsächlich darauf hinzuarbeiten, daß durch richtige und beharrliche Schulung und Auf klärung in allen zweckmäßigen Düngerstätten eine sorgfältige, aufgeregelteVorratswirt- schaft eingestellte Behandlung des Stalldün gers durchgeführt wird, weil allein dadurch der er strebte Erfolg erzielt wird. 2. Baurichtlinien. Bei der Neubearbeitung der Baurichtlinien wurden die im ersten Jahre gemachten Erfahrungen und Beobachtungen sowie die verschiedenen Wünsche der LBschen entsprechend berücksichtigt. Sie stellen daher eine zeitgemäße Ergänzung und Verbesserung der zu Beginn der Aktion herausgegebenen Richt linien dar. Die darin gegebenen grundsätzlichen Hin weise sind fortan entsprechend zu berücksichtigen. Ich bitte, die Außendienststellen hiervon zu unterrichten und diese mit der nötigen Stückzahl zu versorgen. Den jeweiligen Bedarf bitte ich bei mir abzurufen. 3. Ich mache nochmals darauf aufmerksam, daß möglichst weitgehend auf Eisenersparnis hingearbeitet werden muß. Vor allem darf als Gerippe für die Umwandung kein Formeisen verwendet werden. Bei der Ausführung von massiven Beton-Erubendecken ist hauptsächlich Rundeisen oder Baustahlgewebe zu ver wenden. Sofern die kleineren, aber sonst einwandfrei arbeitenden Bauausführenden in dieser Bauweise vorerst keine Erfahrung besitzen, sollten Eewölbedecken zwischen Eurtbögen ausgeführt werden. Im übrigen ist auch auf diesem Gebiet eine weitere zielbewußte Schulung in Zusammenarbeit mit den Handwerker- Organisationen dringend erforderlich. 4. Verantwortliches Bauen. Es sind bisher im Rahmen der Düngerstätten aktion für sehr viele Anlagen Reichsbeihilfen gewährt worden, die entweder den von mir herausgegebenen Richtlinien nicht entsprechen oder die so schlecht gebaut wurden, daß der Einsatz von Reichsmitteln nicht verantwortet werden kann. Die Schuld liegt z. T. an der mangelhaften Erfahrung der verant wortlichen Wirtschaftsberater, z. T. bei den ausfüh renden Bauhandwerkern. Ich bitte, vor allem die neu eingesetzten Wirtschaftsberater entsprechend zu schulen und darüber hinaus bei der Auswahl der ausführen den Bauhandwerker vorsichtig zu sein. Bauten, für die namhafte Reichsbeihilfen gewährt werden, müssen betriebswirtschaftlich zweckmäßig und technisch ein wandfrei ausgeführt werden. Diejenigen Bauhand werker, die hierfür keine Gewähr bieten, sind aus zuschalten. Ich halte aus diesem Grunde die Ein führung eines sogen. Bauscheines für ratsam. Dieser Bauschein soll einen Ausweis dafür darstellen, daß der Inhaber bereits eine oder mehrere Düngeranlagen einwandfrei gebaut hat. Zum Erwerb dieses Ausweises ist jeder Bauhandwerker zuzulassen. Für wesentliche Bauten sind die Bauberatungsstellen der LBschen einzuschalten. 5. Verwendung von Kalksand st einen. Kalksandsteine dürfen zum Bau von Dünger stätten und Jauchegruben nicht verwendet werden, weil ihre Haltbarkeit auf Grund der Verwendung von Kalk als Bindemittel sehr begrenzt ist. Hieran ändert auch ein aufgetragener Zementputz nichts, da dieser auf die Dauer nicht hält. 6. Jauchegruben in Verbindung mit T i e f st ä l l o n. Soll in Verbindung mit einem Tief- oder Lauf stall eine Jauchegrube gebaut werden, dann wird die Reichsbeihilfe nur gewährt, wenn der Fassungs - raum je Stück Großvieh (umgerechnet) min- destenslcbm betragt. Dasselbe gilt für den Bau von Sickersaftgruben für jene Einzelfälle, wo der Harn im Stall durch Torf restlos aufgesaugt und dann gemeinsam mit Einstreu und Kot auf der Dünger stätte gestapelt wird, eine Jauchegrube also nicht er forderlich ist. 7. Abschluß des ersten Jahres der Ak tion. In meiner Anordnung vom 24. 5. 1938 — HO 2/1295/38 — (DN. S. 350) habe ich bestimmt, daß die Numerierung der Verwendungsnachweise im neuen Rechnungsjahr neu beginnen soll. Um eine einiger maßen zutreffende Erfassung der im Rechnungs jahr 1937/38 gebauten Anlagen zu ermöglichen, setze ich hiermit als Erenzzeitpunkt den 30. 6. 1938 fest, da anzunehmen ist, daß bis dahin alle vor dem 1. 4. 1938 gebauten Anlagen abgenommen und nach gewiesen sind. Dies bedeutet, daß die ursprünglich laufende Numerierung bis zu diesem Tag weiterläuft. Nachweise, die von den LBschen nach dem 30. 6. 1938 abgesandt werden, erhalten somit eine neue Numerie rung, beginnend mit Nr. 1. Diese läuft dann wieder laufend durch bis zum 30. 6. 1939. Diejenigen LBschen, die bereits mit der neuen Numerierung be gonnen haben, wollen dies entsprechend ändern. Auf den bereits hierher eingereichten Nachweisen werden bei mir die entsprechenden Nummern abgeändert. 8. Verwendungsnachweise für Nach zahlungen. Die Verwendungsnachweise für N a ch z a h l u n - gen für massiv überdeckte Jauchegruben gemäß meiner Anordnung mit Rundschreiben vom 11. i. 1938 — Eesch.-Z. II 0 2/12/38 — müssen bis s p ä t e st e n s 1. 10. 1938 vorgelegt sein. Später vorgelegte Nach weise werden nicht mehr berücksichtigt. 9. Einreichung der Verwendungsnach weise. Zwecks weiterer Vereinfachung und Beschleu nigung des Geschäftsganges bitte ich, fortan die den
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