Hege des Slutes unü -er Sippen. Erkennungszeichen für Erbhöfe. — I «156/38 vom 15. 6. 1938 —. In der Anordnung vom 13. 4. 1937 — I 8 1/10 999/37 — (DN. S. 148) wurde auf den Erwerb des Erbhofkennzeichens hingewiesen. Ich habe fest gestellt, daß in den einzelnen KBschen die Listen an die OBF. noch nicht weitergeleitet sind, und bitte des halb um umgehende Durchführung der Anordnung. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1938 S. 403. Setriebsgemeinschaft. Vermittlung von Erntehilfskräften. — I 8 4670/38 vom 15. 6. 1938 —. In letzter Zeit sind mir verschiedene Anträge von in nichtlandwirtschaftlichen Berufen tätigen Personen zugegangen, die sich während ihres Urlaubes für Erntehilfsarbeiten zur Verfügung stellen wollen und um Nachweis geeigneter Betriebe bitten. Zwecks einheitlicher Bearbeitung derartiger Ge suche habe ich mit der Reichsanstalt für Arbeitsver mittlung und Arbeitslosenversicherung vereinbart, daß diese freiwilligen Helfer zunächst an das für ihren Wohnort zuständige Arbeitsamt verwiesen werden. Das Arbeitsamt prüft, gegebenenfalls in Zusammen arbeit mit den Dienststellen des Reichsnährstandes, wo der Einsatz am zweckmäßigsten erfolgen kann, und nimmt die Zuweisung vor. Sollte im Einzelfall ein freiwilliger Helfer aus besonderen Gründen Ernte hilfsarbeit in der näheren Umgebung seines Wohn sitzes nicht leisten wollen, so wird das Arbeitsamt ver suchen, dem Betreffenden im Wege des zwischen bezirklichen Ausgleichs die gewünschte Gelegenheit zur Erntehilfsarbeit zu verschaffen. Die unmittelbar hier eingehenden Meldungen werde ich laufend den Landesbauernschaften zur Weitergabe an das zuständige Arbeitsamt und zur entsprechenden Benachrichtigung der freiwilligen Helfer zuleiten. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 403. Die Lanüfrau. Zachiiche§ortbilSung Ser Sachbearbeiterinnen l (ü. — l c 337/38 vom 15. 6. 1938 —. Da zukünftig an die Sachbearbeiterinnen IL größere Anforderungen gestellt werden müssen, beab sichtige ich, für die Sachbearbeiterinnen eine fachliche Fortbildung auf kulturellem und sozialem Gebiet durchzuführen. Die Fortbildung soll auf beiden Gebieten umfassen: 1. Kulturelle Arbeit a) Bedeutung des Hausfleißes, b) praktische Ausbildung im Hausfleiß — Roh stoffe — Spinnen — Weben — Handfertig keiten, c) Aussteuerberatung, cl) Töpferei und Schnitzerei, e) Gartengestaltung und Pflege. 2. Soziale Arbeit a) Gesundheitspflege, b) Mütterberatung — Wochenhilfe — Mütter erholung, c) Kinderpflege — Kindergarten — Kinderland verschickung, ck) gesundes Wohnen, e) einschlägige Eesetzeskunde. Die Sachbearbeiterinnen teilen mir unabhängig von einander nur nach Neigung der einzelnen über LHA. I mit, ob sie Fortbildung auf kulturellem oder sozialem Gebiet wünschen. Die Kosten übernimmt das Verwaltungsamt des Reichsbauernführers. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 403. Doüen unö Pflanze. Düngerstättenaktion. — nc 2/1652/38 vom 16. 6. 1938 —. Im Anschluß an die beiden Arbeitstagungen in Baden und Schlesien halte ich es für erforderlich, zu sammenfassend nochmals folgende wichtige Fragen zu klären bzw. Anordnungen zu geben: 1. Umwandete Dünger st ätten oder Platten. Vereinzelt besteht die Auffassung, daß die Um wandung ein sicheres Mittel sei, um den Bauern zur sorgfältigen Stallmistpflege zu erziehen. Dies ist ein Trugschluß, den jeder feststellen konnte, der aus reichend Erfahrung besitzt und der die Dinge sieht, wie sie in Wirklichkeit sind. In den meisten Fällen war nach meiner Feststellung die Umwandung bisher ein Mittel zur Verdeckung oberflächlicher Arbeit. Die Umwandung hat folgende Aufgaben: