Volltext Seite (XML)
punkten zu erfolgen, wobei nach Möglichkeit die Teilnahme an den bisherigen Fortbildungsveran- , staltungen nachzutragen ist. ! 2. Anerkennungsschreiben. Berufsangehörige, die während eines länge- ! ren Zeitraumes — in der Regel während der Ee- hilfenzeit — regelmäßig an der zusätzlichen Berufs fortbildung teilgenommen haben, erhalten vor Ab legung der Meisterprüfung oder einer gleichwer tigen Prüfung ein Anerkennungsschreiben, das von der LBsch. bei Vorlage des Teilnehmerausweises auszustellen und von dem LEW. zu unterzeich nen ist. Unter regelmäßiger Teilnahme an der zusätz lichen Berufssortbildung ist zu verstehen, daß min destens 80 vH der Fortbildungsveranstaltungen innerhalb eines Jahres besucht wurden. Die Aus stellung von Anerkennungsschreiben für kürzere Zeiträume (mindestens 1 Jahr) ist nur statthaft, wenn die Teilnahme an der zusätzlichen Berufs fortbildung aus triftigen Gründen für längere Zeit unterbrochen werden mußte, z. V. wegen Ein berufung zum Arbeits- und Wehrdienst. Bei der Ausstellung der Anerkennungsschrei ben kann auch die Teilnahme an der zusätzlichen ! Berufsfortbildung in früheren Jahren (1933 bis ! 1937) berücksichtigt werden. Im Rahmen der vierteljährlichen Arbeits- und Erfahrungsberichte zur zusätzlichen Berufsfortbildung ist mir bis auf weiteres die Zahl der ausgestellten Teilnehmerausweise und Anerkennungsschreiben ge trennt nach Fachschaften mitzuteilen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 310. Entlohnung -er in lan-wirtschaktlichen Setrieben untergedrachten Zmlorgezöglinge. — I 8 2775-38 vom 4. 5. 1938 —. Nachstehend bringe ich einen Runderlatz des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 23. 3. 1938 zur Kenntnis. „Entlohnung der in landwirtschaftlichen Betrieben untergebrachten Fürsorgezöglinge. RdErl. d. RuPrMdJ. vom 23. 3. 1938. — VXV 2459/17.12.1937 II —. Im Einvernehmen mit dem RuPrAM. und dem RuPrMfEuL. ersuche ich die Fürsorgeerzie hungsbehörden, für die in landwirtschaftlichen Bezirken untergebrachten Fürsorgezöglinge in allen dazu geeigneten Fällen die Zahlung non Tariflöhnen, wie sie der Treuhänder der Arbeit fest setzt, zu vereinbaren. Als Lohndrücker und Lücken büßer bei Arbeitgebern, die den üblichen Lohn nicht zahlen wollen, dürfen Fürsorgezöglings nicht benutzt werden. Nur wenn und soweit eine herab geminderte Leistungsfähigkeit des Zöglings vor liegt, können abweichende Vereinbarungen gerecht fertigt sein. Die Festsetzung des Arbeitsentgelts nach Tarif ändert nichts an der Tatsache, daß das Verhältnis zwischen dem Bauern, dessen Obhut und Fürsorge der Zögling anvertraut ist, und dem Jugendlichen im übrigen von den Grundsätzen der Erziehung beherrscht wird." An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 311. Zör-erung -es Lan-ardeiterwohnungsbaues. — I 8 3569/38 vom 5. 5. 1938 —. In dem Begleitschreiben zu der Zusammenfassung der Ersten bis Vierten Durchführungsvorschriften zur Verordnung des Beauftragten für den Vierjahres plan vom 10. 3. 1937 weist der Reichsarbeitsminister nochmals darauf hin, daß eine verstärkte Tilgung des Rentenbankdarlehns möglich ist. Nach den Berech nungen der Preuß. Landesrentenbank beträgt die jährlich zu zahlende Zins- und Tilgungsrate bei einem Darlehn von 5000 RM bei 10jähriger Tilgungszsit rund 600,— RM 20 „ „ „ 350,— „ 30 „ „ „ 270,— „ Bei der normalen Laufzeit von 52 Jahren und 4 Mo naten würde dagegen die jährliche Rente 200,— RM betragen. Ich bitte, bei der Werbung für den Landarbeiter wohnungsbau auf die Möglichkeit der verstärkten Til gung und ihre Vorteile für wirtschaftlich leistungs fähigere Betriebe hinzuweisen. An die Landesbaucrnschaften. — DN. 1938 S. 312. Werkausbilöung. Lehrlingshaltung in reichsnährflan-seigenen betrieben. — IIe 2/1799/38 vom 4. 5. 1938 —. Der Grundsatz, daß Lehrlinge weder Lehrgeld noch Kostgeld zu zahlen haben, ist in der Praxis durch geführt worden. Einzelne Regiebetriebe, darunter auch reichsnährstandseigene Betriebe, fordern jedoch für die Ausbildung in einzelnen Sonderberufen, z. B. Geflügelzucht, Imkerei, noch namhafte Beträge für Beköstigung. Ich halte diese Forderungen nicht für gerechtfertigt. Ich bitte, mir mitzuteilen, welche Betriebe der genannten Art Lehrlinge halten, wie groß die Anzahl