Tiere. Anträge auf Sewilltgung von Nekchsmitteln auf -em Gebiete -er Tierzucht. — » v 1/1549/38 vom 11. 4. 1938 —. Von einzelnen LVschen gestellte — zum Teil sehr erhebliche — Mehranforderungen veranlassen mich, darauf hinzuweisen, daß für 1938 Reichsmittel über den für das verflossene Rechnungsjahr geltenden Rahmen hinaus nicht bewilligt werden können. Dies gilt insbesondere bei Neichsmitteln für 1. Vatertierbeschaffungsbeihilfen und Erhal tungsprämien für hochwertige Vatertiere. An träge auf zusätzliche Mittel (Sonderbeihilfen) für Vatertierbeschaffung können erst nach Ver brauch der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden allgemeinen Mittel Berücksichtigung finden. 2. Leistungsinspektoren, 3. Wandermelklehrer. Die Reichsbeihilfe für einen Wanderlehrschmied ist für das Rechnungsjahr 1938 auf 3500 RM erhöht worden. Anträge auf Genehmigung zusätzlicher Bera tungskräfte können gleichfalls nicht weitergereicht werden, da hierfür Reichsmittel nicht vorhanden sind. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 267. Stutenbeöeckungen. — IIV 1/2213/38 vom 19. 4. 1938 —. Ich weise darauf hin, daß die Bekanntgabe der bei den Preußischen Landgestüten erfolgten Stuten bedeckungen in Zukunft durch das Reichsministerial blatt der Landwirtschaftlichen Verwaltung erfolgt. Die Erhebung ist in den Zeitschriften der Landes bauernschaften zu veröffentlichen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 268. Werkausbil-ung. Schülerhekme -er männlichen Unterrlchtsanstalten. — IIL 1/884/38 vom 12. 4. 1938 —. Die Frage der Schülerheime bedarf einer allge meinen Regelung. Sämtliche Anstalten mit Schüler- 16. s. Zs Heimen berichten bis zum 16. 5. 1938 den Landes- n z zg bauernschaften, diese bis zum 30. 5. 1938 mir in Listenform getrennt nach Schularten über 1. Name der Anstalt, 2. Unterbringung des Heimes (z. B. in der Schule oder in angemieteten Räumen), 3. Zahl der vorhandenen Plätze, 4. Selbstkosten je Platz und Monat, 8. Gebühr je Platz und Monat, 6. Finanzierung. (Erste Einrichtung. Selbst- erhaltungs- oder Zuschußbetrieb. Wer leistet die Zuschüsse? Ist ein besonderer Träger, z. B. ein Verein oder ähnliches, vorhanden?) 7. Aufsicht (z. B. durch einen im Heim wohnenden Lehrer, durch Heimeltern usw.). Im Begleitbericht der Landesbauernschaft ist ein gehend zu der Frage der Schülerheime Stellung zu nehmen, insbesondere dazu, ob und bei welchen Männlichen Anstalten Heime grundsätzlich gewünscht oder abgelehnt werden, wie ihre Gestaltung dort, wo sie notwendig sind, am zweckmäßigsten zu erfolgen hätte und welche einmaligen und laufenden Kosten und welcher Zuschußbedarf entstehen würden. An die Landesbauernschaften und llntcrrichtsanstalten. — DN. 1938 S. 267. Prüfungsgebühren. — IIL 2/1599/38 vom 29. 4. 1938 —. Die Frage, ob Siegern und Siegerinnen des Reichsberufswettkampfes die Prüfungsgebühren er laßen werden können, ist verschiedentlich an mich gerichtet worden. Ich gebe folgendes für die Behand lung der Sieger und Siegerinnen des Reichsberufs wettkampfes bekannt: Nach den Prüfungsbestimmungen für die verschie denen Nährstandsberufe und nach der Anordnung vom 3. 2.1938 — IIL 2/383/38 — kann die Prüfungs gebühr für Eehilfenprüfungen (Prüfung von Lehr lingen zu Gehilfen) bei besonderer Bedürftigkeit, Tüchtigkeit und Würdigkeit auf Antrag ermäßigt bzw. niedergeschlagen werden (8 74 NStHO. und 8 65 VVHO.). Sieger und Siegerinnen des Reichs berufswettkampfes haben ihre Tüchtigkeit und Wür digkeit durch den Reichsberufswettkampf nach gewiesen. Die Bedürftigkeit bedarf des besonderen Nachweises durch den Ortsbauernführer und den Bürgermeister. Die Entscheidung über die Nieder schlagung bzw. Ermäßigung der Prüfungsgebühr wird durch die Landesbauernschaft vor der Zulassung zur Prüfung getroffen. Die Ermäßigung bzw. Nieder schlagung wird nicht von der Erreichung einer be stimmten Prüfungsnote abhängig gemacht. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 268.