Grundbesitz vor Abschluß des Rechtsgeschäfts? Gemeinde? Kreis? Größe? Betriebsart? Eigene Hosstelle? Grund und Zweck der Abgabe des Grundstücks? Kulturart des abgegebenen Grundstücks? Gleichzeitig oder in letzter Zeit abgeschlossene und in Aus sicht genommene Grundstücksgeschäfte? II. Des Erwerbers, Pächters usw. Name, Alter und Wohnort? Hauptberuf? Nebenberufliche Tätigkeit? Besteht zwischen Veräußerer und Erwerber ein Verwandt schaftsverhältnis? Wenn ja, welches? Bei Geschäften zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Geschwistern Name, Alter, Beruf und Wohnort aller Kinder und Geschwister? Größe des erworbenen Grundstücks? Einheitswert, möglichst auch Hektareinreihungssatz des Grundstücks? Beabsichtigte Nutzung des erworbenen Grundstücks? Bereits vorhandener landw. Grundbesitz? a) Eigenland, Größe? Kulturart? Gemeinde? Eigene Hofstelle? b) Pachtland, Größe? Kulturart? Gemeinde? Grund und Zweck des Erwerbs? Soll das Grundstück selbst bewirtschaftet oder verpachtet werden? Grunöstückverkehrsbekanntmachung; Grunö- stücksgeschäste über 1S0 kg; Erwerb durch Mcht- Serufsiandwirte; Gel-auflagen oder ähnliches. — I 0/V 20 vom 21. 4. 1938 —. I. Im Genehmigungsverfahren nach der EVB. haben die Kreisbauernschaften bei sämtlichen Grund stücken von über 100 im Größe ihre Stellungnahme nur durch die Hand der Landesbauernschaften abzu geben. Die Landesbauernfchaft gibt die Stellung nahme, in welcher zweckmäßig der Tatbestand kurz festgehalten ist, an die Eenehmigungsbehörde weiter und sendet jeweils eine Durchschrift an mich. Des gleichen ist mir eine Durchschrift von der Stellung nahme der Landesbauernschaft zu übersenden, wenn diese gegenüber der Beschwerdebehörde abgegeben wird. II. Uber die Fälle, in denen Nicht-Berufslandwirte nach dem 1. 2. 1937 Grundbesitz in nennenswertem Umfange in etwa einer Größe von über 100 tm öst lich der Elbe, 50 da in Schleswig-Holstein und 25 bu im übrigen Reichsgebiet erworben haben, bitte ich mir mit kurzer Schilderung des Sachverhalts bis zum 1. 6. 1938 zu berichten. Ferner bitte ich, mir laufend vierteljährlich über noch vorkommenden Erwerb von Grundstücken in der angegebenen Größe durch Nicht- Berufslandwirte zu berichten. III. Sämtliche Vorgänge sind mir umgehend vorzu legen, in denen nach dem 1. 1. 1937 im Zusammen hang mit dem Genehmigungsverfahren oder einer in Frage stehenden Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts von den Beteiligten (Verkäufer bzw. Käufer) Beträge dem Reichsnährstand oder anderen Stellen z. B. für die Neubildung deutschen Bauern tums geleistet oder zugesagt wurden, um eine Billi gung des Kaufvertrages bzw. Nichtausllbung des Vorkaufsrechts zu erreichen. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1938 S. 259