DN. 1938 Nr. 15 252 Zinanz- unü Vermögensverwaltung. 281 Erstattung von Zahrkosten für Seamte, -ie an Veranstaltungen -er verwaltungsaka-emien teilnehmen. — fV8 I 512/38 vom 12. 4. 1938 —. Bei Anträgen von Beamten und Angestellten des Reichsnährstandes auf Erstattung von Fahrkosten beim Besuch der Verwaltungsakademien ist nach dem Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 10. 11. 1937 K 4517 — 25 l — RBB. Seite 328 — zu ver fahren. Die Fahrkosten sind beim Reisekostentitel zu buchen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 251. fiuslänüifche Wan-erarbeiter. — NO. 1222/38, fV8 I 319/38 vom 19. 4.1938 —. Mit Rücksicht darauf, daß die ausländischen Regierungsstellen besonderen Wert darauf gelegt haben, daß die aus ihren Ländern nach Deutschland vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter nicht durch Organisationsbeiträge irgendwelcher Art belastet werden und unter Berücksichtigung der Unmöglichkeit, die einzelnen ausländischen Gruppen (Wander arbeiter, Gesinde) hinsichtlich der Beitragspflicht zum Reichsnährstand unterschiedlich zu behandeln, be stimme ich hiermit, daß für 1938 alle diese Arbeiter von der Beitragspflicht zum Reichsnährstand befreit werden. Bei denjenigen Arbeitern, die über das Einsatzjahr 1938 hinaus in Deutschland verbleiben, behalte ich mir die weitere Regelung zu gegebener Zeit vor. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 252. Setriebsgemeinschaft. öeflchtigung von Werkwohnungen -er proomzialgüter öurch -en RNSt. — I 8 287V/38 vom 14. 4. 1938 —. Der Reichs- und Preußische Minister des Innern , — Vb 2.7.Z38 — hat laut Erlaß vom 11. 3. 1938 -- 2800 keine Bedenken gegen die Besichtigung von Werk wohnungen auf eigenbewirtschasteten Provinzial gütern durch die Gefolgschaftswarte des RNSt., sofern diese Besichtigungen neben dem Eutsverwalter auch dem Oberpräsidenten als Leiter des Provinzial verbandes rechtzeitig vorher angezeigt werden, damit dieser unterrichtet und in der Lage ist, gegebenenfalls einen Vertreter zu der Besichtigung zu entsenden. Bei etwaigen Änderungs- und Verbesserungswünschen sollen die besonderen Verhältnisse der eigen- bewirtschafteten Provinzialgüter, die regelmäßig bestimmten Aufgaben der Provinzialverwaltung dienen und mit ihr personell, organisatorisch und ver waltungsmäßig eng verbunden sind, berücksichtigt werden. Wegen Behebung etwaiger Mängel ist stets unmittelbar mit der Provinzialverwaltung zu ver handeln. Ich bitte, diese Anweisung strikt einzuhalten, und verweise in diesem Zusammenhang auf den Erlaß des Reichs- und Preuß. Ministers für Ernährung und — ll 9900 Landwirtschaft vom 28. 9. 1934 — wonach die KBschen vor Besichtigungen von Werkwohnungen auf Staatsdomänen sich mit dem zuständigen Regie rungspräsidenten ins Benehmen setzen müssen, damit dieser sich durch einen Vertreter beteiligen kann. In solchen Fällen ist die vorherige Fühlungnahme mit dem zuständigen Regierungspräsidenten auch schon deshalb erforderlich, weil sich die Domänenverwaltung als Verpächterin mit einem Kostenanteil an Woh nungsverbesserungen beteiligt, die über den Rahmen der dem Pächter obliegenden laufenden Unterhal tungen hinausgehen. Die nichtpreutzischen LBschen wollen bei der Be sichtigung von Staats- oder Provinzialgütern nach denselben Grundsätzen verfahren. Sofern sich dabei Schwierigkeiten ergeben sollten, bitte ich, unter Bezug nahme auf die vorbezeichneten Erlasse mit den zustän digen Landesregierungen in Verbindung zu treten, um die gleiche Regelung zu erreichen. Uber derartige Maßnahmen ist mir zu berichten. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1938 S. 251. Die Lan-frau. Pflichtjahr für Mä-chen. — IO 222/38 vom 14. 4.1938 —. Von der Reichsanstalt für AVAV. werden Ab drucke der Anordnung zur Durchführung des Vier jahresplanes über den verstärkten Einsatz von weib lichen Arbeitskräften in der Land- und Hauswirt schaft vom 15. 2. 1938, der Durchführungsanordnung