188 gelassen werden, daß die Tiere in Zwischenräumen von 10 bis 14 Tagen mit Rekonvaleszentenserum schutz geimpft werden. Die Tiere sind in geeigneter Weise zu kennzeichnen. Der Jmpftierarzt hat den Tag der Impfung, den Namen und Wohnort des Tierbesitzers sowie die Zahl der geimpften Tiere und die Art ihrer Kennzeichnung der Ortspolizeibehörde schriftlich mit zuteilen. Die Kosten des Serums werden in Preußen aus öffentlichen Mitteln bezahlt, während die Kosten für den Tierarzt, der die Impfung vornimmt, der Besitzer tragen mutz. Diese Kosten betragen 0,80 RM für ein Rind. Hierzu kommen die Wegegebühren. Zur Verbilligung der Impfungen sollen diese nach Möglichkeit zusammengelegt werden. Die Obersten Landesbehörden der außerpreutzi- schen Länder sowie der Reichskommissar für das Saarland werden im Erlatz ersucht, entsprechend zu verfahren. Ich Litte um ortsübliche Bekanntgabe durch die Ortsbauernführer. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 18L. werkausbilürmg. Hezug von Zeitschriften -urch Sie Unterrichts anstatten -es Reichsnährstandes. — HL 1/830/38 vom 14. 3. 1838. — Um eine einheitliche Regelung des Zeitschriften bezuges durch die llnterrichtsanstalten des Reichs nährstandes vornehmen zu können, bitte ich zum 15. 4. d. I. um Angabe, 1. für welche Zeitschriften nach Ansicht der Lan desbauernschaft an den einzelnen Anstalten a) eine Bezugsvorschrift, b) eine Empfehlung des Bezuges für zweckmäßig gehalten wird, 2. ob für die zu 1 zu machenden Vorschläge die erforderlichen Mittel in den Haushaltsplänen der Anstalten vorgesehen sind. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 187. Einberufung von Schülern der landwirtschaftlichen Zachschulen in HI-Vinterlager. — HL 1/700/38 vom 1S. 3. 1838. — Nachstehend gebe ich einen Erlaß des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an die Herren Regie rungspräsidenten vom 2. 3.1938 — LV 6439/3, KII — mit der Bitte um Beachtung zur Kenntnis: „Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, daß die Beurlaubung von Schülern der land wirtschaftlichen Fachschulen zu Winterlagern der HI. grundsätzlich nicht genehmigt werden kann. Wohl ist die Erziehungsarbeit der HI. ein selbst verständliches Erfordernis und mit allen Mitteln zu unterstützen, und es trifft auch zu, daß bei der heutigen Arbeitslage in der Landwirtschaft die Einberufung von Bauernsöhnen zu Schulungs lagern der HI. in der Regel nur im Winter mög lich ist. Dennoch kann es im Hinblick auf die außer ordentliche Bedeutung der sachlichen Ausbildung der zukünftigen landwirtschaftlichen Betriebsleiter nicht verantwortet werden, daß die sehr kurze Aus bildungszeit an den Landwirtschaftsschulen durch Einberufung in Schulungslager unterbrochen wird. Es mutz sich ermöglichen lassen, die weltanschauliche Erziehungsarbeit in die unterrichtsfreie Zeit (Weih nachtsferien oder Ende März) bzw. in die Zeit vor oder nach der Fachschulausbildung überhaupt zu verlegen. Im Auftrage: gez. Holfelder." An die Landesbauernschaften und landwirtschaftlichen Fachschulen. — DN. 1938 S. 187. Zulassung von Abiturienten zum Moltereimeisterlehrgang. — HL 2/990/38 vom 15. 3. 1938. — Auf Grund des Z 4 Abs. 2 der Fünften Verord nung zur Ausführung des Milchgesetzes wird für Abiturienten mit Zustimmung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirt schaft eine Sonderregelung für die Zulassung zum Molkereimeisterlehrgang im allgemeinen Molkerei fach getroffen. Demnach können Abiturienten nach mindestens 4jähriger Tätigkeit in der Molkereiwirt schaft einschließlich der Lehrzeit und des Besuchs des Fortbildungslehrgangs im allgemeinen Molkereifach zum Meisterlehrgang im allgemeinen Molkereifach zugelassen werden. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 188. Grundlagen -er Erzeugung un- -es Marktes. Statistische Mitarbeit. — Vv 121/38 vom 12. 3. 1938. — Nachstehend gebe ich ein Schreiben des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft betreffend statistische Mitarbeit bekannt mit dem Ersuchen, entsprechend zu verfahren. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1938 S. 187.