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Pommer«. Berufen wurden: Als Leiterin der MLdchenabteilung Maria Brandt, LdwSch. und WBst. Köslin. Als KGW. Kurt Vetter an die KVsch. Dramburg. Sachsen-Anhalt. Berufen wurden: Als AL. IIIO Dr. Georg Nien- diek an das Verw.-Amt. Als Tierarzt Dr. Karl Müller an das Tiergesund heitsamt in Halle/Saale. Als KGW. Walter Theuerkauf an die KVsch. Mansfelder Gebirgskreis. Schlesien. Berufen wurden: Als StL. Dr. Heinz Anspach an die KBsch. Strehlen. Als StL. Paul Heydt er an die KBsch. Namslau. Als Leiterin der Mädchenabteilung Margarete Mum mert, LdwSch. und WBst. Oppeln. Als Bezirksförster im Angest.-Verh. Heinz Mautschke, Forstamt Breslau-Ost. Allgemeine Verwaltung un- Organisation. Neuregelung öer wisfenfchafiltchen Arbeit auf volksüeutfchem Gebiet. — l 705/38 vom 9. 3. 1938 —. Wiederholt sind Organisationen und Verbände an einzelne Dienststellen des Reichsnährstandes mit der Bitte um Mitarbeit auf volksdeutschem sippen- kundlichen Gebiet herangetreten. Um jegliche Doppel arbeit zu vermeiden, habe ich die Volksdeutsche Mittelstelle auf die Notwendigkeit einer Zentrali sierung dieser Arbeiten hingewiesen. Die Volksdeutsche Mittelstelle hat nunmehr ver fügt, daß für die wissenschaftlichen Arbeiten ein schließlich der sippenkundlichen Arbeit auf dem volks deutschen Sektor das Deutsche Auslandsinstitut in Stuttgart zuständig ist. Ich bitte, etwaigen Wünschen dieser Stelle auf Überlastung von Material zu ent sprechen, soweit hierdurch keinerlei Kosten für den Reichsnährstand entstehen. Gesuche anderer Stellen sind ohne Bearbeitung mit entsprechendem Vermerk zurückzugeben. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 165. Schriftverkehr in Auslanösangelegenheiten. — I 567/38 vom 1V. 3. 1938 —. Jeder unmittelbare Verkehr mit ausländischen Stellen (im In- und Ausland), mit deutschen Ver tretungen im Ausland (Konsulate usw.) sowie in Auslandsangelegenheiten auch mit Vereinen und Verbänden innerhalb des Reichsgebietes, die sich mit ausländischen und auslandsdeutschen Fragen beschäftigen, ist ausnahmslos untersagt. Der Schrift verkehr ist vielmehr über das Verwaltungsamt des Reichsbauernführers an das Stabsamt des Reichs bauernführers zur Weitergabe an den Empfänger zu leiten. Ebenso unterliegt der gesamte Schriftverkehr mit den Auslandsgruppen und den Hoheitsträgern der NSDAP, im Ausland ausnahmslos dieser Rege lung. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 166. Finanz- un- Vermögensverwaltung. Zeuer-Verflcherung reichsnährstan-selgener Gebäuöe. — )V8 Hl 465/38 vom 16. 3. 1938 —. Gemäß Anordnung III 233/38 vom 31. 1. 1938 — Dienstnachrichten S. 59 — Punkt 8 I der „Übersicht über das Versicherungswesen im RNSt." — müssen sämtliche reichsnährstandseigenen Gebäude gegen Feuer versichert sein. Die Frage, bei welchem Versicherer die Gebäude zu versichern sind (zwangsversicherte Gebäude ausgenommen), beant wortet die Anordnung ^V8 III 321/38 vom 15.2.1938 in den Dienstnachrichten S. 101. Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, daß diejenige Dienststelle, die diese Versiche rungen bearbeitet, von jedem Baubeginn, auch von wertändernden Um- und Anbauten sowie vom Kauf oder Verkauf von Gebäuden oder etwa zur Zeit noch unversicherten Baulichkeiten, zu benachrichtigen ist. Diese Dienststelle hat umgehend das Erforder liche zu veranlassen. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 165.