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159 DN. 1938 Nr. 9 160 schienenen Artikel über Brennholznot und Brennholz knappheit um ein weiteres zu vermehren. Diese gehen vielfach über das Ziel hinaus und tragen eine un begründete Verwirrung in die Landbevölkerung. In den meisten Gegenden Deutschlands steht noch ge nügend Holz für den Hausbrand zur Verfügung. Wo jedoch die Vorräte infolge neuer industrieller An lagen knapp zu werden beginnen, ist dafür Sorge getragen, daß in genügendem Umfange Kohlen und Braunkohlen als Ersatz herbeigeschafft werden. Auf die Möglichkeit, die Feuerungsanlagen für Holzbrand zu verbessern und dadurch eine erhöhte Wärme leistung zu erreichen, ist in diesem Zusammenhang immer wieder hinzuweisen, da auch hierdurch bedeu tende Vrennholzmengen eingespart werden können. An die Landesbruernschaften. — DN. 1938 S. 158. Eilenkontingent für Sie Privatforsten. — Hk 558/38 vom 3.3.1938 —. Es wird darauf hingewiesen, daß die Zuteilung der für den „Kontingentmonat Mai 1938" genehmig ten Eisenmsngen zur Errichtung von Schutzzäunen an die Privatforstverwaltungen unverzüglich erfolgen muß, entsprechend den in meinem Rundschreiben vom 7.12.1937 — IIk/2300 — und vom 6.1.1938 — II k/7 — gegebenen Richtlinien. Schlußtermin zur Abstempelung der Anträge beim Amt für deutsche Roh- und Werkstoffe ist der 20.3.1938. Wegen der hohen, weit über die seinerzeit angeforderten Men gen hinausgehenden Beanspruchung des für die Forst verwaltungen freigegebenen Eisenkontingentes ist es fraglich, ob allen Anträgen beim Amt für deutsche Roh- und Werkstoffe stattgegeben werden kann. So fern irgend möglich, sind daher die Eisenbestellungen auf den „Kontingentmonat Mai 1938" möglichst ein zuschränken und besser auf einen der weniger bean spruchten Kontingentmonate Juni bis September hinauszuschieben. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 159. Zör-erung von Aufforstungen tm Privatwal-. — Hk 480/38 vom 3.3.1938 —. In einem an mich gerichteten Schreiben weist der Reichsforstmeister darauf hin, daß zur Förderung der Aufforstungen im Privatwald, insbesondere aber auch für den verstärkten Anbau von Pappeln, Weiden und sonstigen Merthölzern, ggf. die Beantragung von Mitteln bei der Rentenbank-Kreditanstalt möglich ist. Die Förderung richtet sich nach den Bestimmungen des Erlasses betr. Fortführung des nationalen Auf forstungswerks in den Jahren 1935 und 1936, der Ihnen seinerzeit mit Rundschreiben vom 6.9.1935 — II k/2493 — übersandt wurde. Ich gebe diese An regung weiter und bitte, mit allen verfügbaren Mit teln nicht nur eine verstärkte Aufforstung von Ödland und liegengebliebenen Kahlflächen, sondern auch eine im volkswirtschaftlichen Interesse gelegene verstärkte Anpflanzung von selteneren Holzarten, wie Pappel, Weide, Walnuß, Akazie usw., an allen geeigneten Standorten in- und außerhalb der Waldungen zu fördern. In diesem Zusammenhang weise ich auch auf das in diesen Tagen herausgegangene Rundschreiben vom 5.3.1938 — IIc 8/519 — betr. Einsatz des Reichs arbeitsdienstes hin. Die Grundförderung der Reichs anstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver sicherung zur Durchführung von Notstandsmaßnah men wird ab 1.4.1938 nicht mehr gewährt werden. Über die verlorenen Reichszuschüsse für Aufforstungs vorhaben im Privatwald ergeht noch besondere An weisung. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 159. Aahlungsbe-tngungen für oie Holzverkäufe -er nichtstaatlichen Zorstverwaltungen. — Hk 525/38 vom 3.3.1938 —. Der Reichskommissar für die Preisbildung hat nachstehenden Runderlaß Nr. 18/38 vom 23.2.1938 herausgegeben, den ich Ihnen hiermit zur Kenntnis gebe: „Gemäß § 3 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26.11.1936 (RGBl. I S. 955) erteile ich sämtlichen nicht staatlichen Forstverwaltungen die Genehmi gung, der Bezahlung der Kaufgelder aus Holz verkäufen die Zahlungsbedingungen zugrunde zu legen, welche für die Landesforstverwal tung, in deren Gebiet der Sitz der nichtstaat lichen Forstverwaltung liegt, maßgebend sind. Es bleibt den nichtstaatlichen Forstverwal tungen jedoch unbenommen, den Käufern gün stigere Zahlungsbedingungen einzuräumen. Bei dem Weiterverkauf des Holzes dürfen die Bearbeiter- und Verteilerbetriebe die Preise nicht unter Bezugnahme auf diese Aus nahmebewilligung erhöhen." An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 160. Wirtschaft. Reichsausweise für -ie Markt- unü Setriebsprüfer. — HI E 3/1190/1094/38 vom 3.3.1938 —. Die vom Reichsnährstand und den angeschlosse nen Marktverbänden eingesetzten Markt- und Ve- triebsprüfer, deren Aufgabengebiet sich über das ganze Reichsgebiet erstreckt, erhalten zur Ausübung ihrer llberwachungstätigkeit für das Reichsgebiet geltende Ausweise. Der Ausweis wird vom Reichs bauernführer unterschriftlich ausgestellt, wobei das