öeihille für -ie Se-chaffung von Auchtrammlern. — Uv 2/179/38 vom 3.2.1938 —. In den Richtlinien für die Gewährung von An kaufsbeihilfen zur Beschaffung von Zuchtrammlern aus den anerkannten Wirtschaftsrassen in Kaninchen kleinhaltungen ist in Ziffer I, 6 vorgesehen, daß die nach dem 1.1.1938 zum Verkauf gelangenden Ramm ler mindestens 40 Wirtschaftspunkte (Angorarammler 50 Wirtschaftspunkte) und die Bewertungskarte einer Ausstellung erzielt haben müssen. Der Herr Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat durch Erlaß vom 19.1.1938 — II 8 3 — 3514/37 — mit Rücksicht auf den Ausfall der Reichskleintierschau und einer An zahl von Landesschauen für das Rechnungsjahr 1937 die oben erwähnten Bestimmungen insoweit aufge hoben, als die Beihilfe auch beim Kauf von Zucht rammlern auf dem freien Markt gewährt werden kann. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 69. Reichsministerialdlatt Ser Zorftverwaltung. — II k 282/38 vom 2. 2.1938 —. Zum Zwecke einer raschen Vermittlung und zur Vermeidung von abschriftlichen Bekanntgaben von Erlassen des Reichsforstmeisters und Preuß. Landes forstmeisters, die für die forstlichen Dienststellen des RNSt. insbesondere auf dem Gebiete des Holzein schlages und der Holzverwertung von Wichtigkeit sind, halte ich es für notwendig, daß das Reichs ministerialblatt der Forstverwaltung zukünftig nicht nur von der II8 der LBschen, sondern vor allem auch von den Forstämtern dienstlich gehalten wird. Die hierfür erforderlichen Mittel sind aus dem Etat der Forstämter zu bestreiten. In Verfolg dieser Anordnung sind künftig ohne Zorst. besondere Anweisung alle Erlasse des Reichsforst meisters und Preuß. Landesforstmeisters, soweit sie dem Wortlaut bzw. dem Sinne nach auch für den Privatwald Geltung besitzen, entsprechend zu beachten und das Erforderliche zu veranlassen. Einen beson deren Hinweis bzw. ergänzende Anordnung behalte ich mir jedoch von Fall zu Fall vor. Die Forstämter haben umgehend das Erfor derliche zu veranlassen. Das Reichsministerialblatt der Forstverwaltung erscheint in zwangloser Folge in der Regel jeden Freitag, fortlaufender Bezug durch die Postanstalten oder den Buchhandel, viertel jährlicher Bezugspreis Ausgabe K 2,—RM, Verlag Hans Braig, Berlin NW 7, Friedrichstr. 118/119. An die Landesbauernschaften und Forstämter. — DN. 1938 S. 69. Hauswirtschaft. Gartengeräte. — IIn 111/38 vom 2.2.1938 —. Den LBschen (Abt. III4) gehen demnächst Serien von Eartengeräten zu, die an die KBschen weiterzu leiten und in der gleichen Weise wie im Vorjahr zu verwenden sind. Die einzelnen LBschen werden in diesem Jahr von einer anderen Firma beliefert; da mit soll den Frauen Gelegenheit gegeben werden, die verschiedenen Fabrikate kennenzulernen. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1938 S. 69. Hinweise aus nicht abgeöruckte Verfügungen. Hinweise aus Anordnungen des Verwaltungsamts des Reichsbauernsührers: 1. Stellenpläne 1938. OV^4H Een. 241. v. 2. 2. 1938) )V8I 350/38 2. Voranmeldungen für Neubauten und Ankäufe (Ter minänderung). ()V8 IV c/665/38 v. 29.1.1938) 3. Unfallversicherung der in Kartoffeldämpfbetrieben Beschäftigten. (18 430/38 v. 27.1.1938) 4. Werbung für den Landarbeiterwohnungsbau. (18 37/38 v. 27.1.1938) 5. Leerstehende Werkwohnungen. (18 200/38 v. 28.1. 1938) 6. Arbeits- und Schulungstagungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter (Fachschaftswarte). (18 — 18 650/38 v. 29.1.1938) 7. Aufgaben im Sachgebiet praktische Berufsausbildung. (II 8 2/300/38 v. 28.1.1938) 8. Die Regelung der Aufbringung, des Absatzes und der Preise für Eerbrinden 1938. (118 203/38 v. 28.1.1938) 9. Eeflügelgesundheitsdienst. Monatsbericht. (II v 6/220/38 v. 29.1.1938) 10. Tagung der SV. für Futterbau und Gärfutterberei tung am 21.1.1938. (IIL 5/237/38 v. 31.1.1938)