abend; zum LR. Dr. Johannes Köhnlein; zur Lehrerin der landwirtschaftlichen Haushaltungskunde Hilde Goldberg. Berufen wurden: Als LdwL. Dr. Erich L o tz an die LdwSch. Worbis; als LdwL. Wilhelm Rodeck an die LdwSch. Rudolstadt; als StL. Rudolf Kuntze an die KBsch. Langensalza. Versetzt wurde: SB. Hermann Rischka gen. Richter als KEW. an die KBsch. Mühlhausen. Weser-Ems. Ernannt wurden: Zum LR. Theodor Bögemann LdwSch. Freren; zum LR. Johann Hedemann LdwSch. Brake i. O.; zum LR. Fritz Möller LdwSch. Osnabrück; zum LR. Dr. Karl Viktor Stolze. Berufen wurde: Als wissenschaftlicher Assistent Dr. Keller an das milchwirtschaftliche Institut und Molkerei schule Oldenburg. Versetzt wurde: SB. Reinhard Schmidt als Bezirks- sörster an das Forstamt Osnabrück. Westfalen. Ernannt wurden: Zum LR. Wilhelm Schuster (AL. IV 8); zum LR. Dr. Heinz Gramann (AL. II v); zum LR. Dr. Theodor Dahlmann LdwSch. Dortmund; zum LR. Franz Jakobs LdwSch. Eslohe; zum LR. Hans Seide nst Ücker LdwSch. Erntebrück; zum Verw.- Oberinsp. im RNSt. Ernst Keil. Berufen wurden: Forstassessor im Angest.-Verh. Karl Boucsein als Leiter der Forstauhenstelle Arnsberg; als LdwL. Ernst Neuhaus an die LdwSch. Burgstein- furt. Versetzt wurden: Leiterin der Mädchenabteilung Anne liese Grodde als Sachbearbeiterin in das Verw.-Amt (16); SB. Dr. Kurtfritz Seeling als Leiter an das Tierzuchtamt Erntebrück. Württemberg. Ernannt wurden: Widerrufsbeamter HStL. Wilhelm von Wedelstädt zum Beamten auf Lebenszeit; zum Verw.- Oberinsp. im RNSt. Wilhelm Reinhard. Berufen wurde: Als Bezirksförster im Angest.-Verh. Ulrich Zeiler an die Forstaußenstelle Hechingen. — DN. 1938 S. 41. Allgemeine Verwaltung und Organisation. Auskunflerteilung an Behörden. Anordnung des RBF. vom 21. 1. 1938 — I 179/38 —. Die dem Reichsnährstand gemäß Z 9 der 1. Ver ordnung über den vorläufigen Aufbau des RNSt. vom 8. 12. 1933 oder gemäß Z 5 der 3. Verordnung über den vorläufigen Aufbau des RNSt. vom 16. 2. 1934 angegliederten Einrichtungen sind verpflichtet, Aus künfte an Behörden und andere öffentliche Stellen nur über die jeweils aufsichtsführende Dienststelle des RNSt. zu erteilen. Die Landesverbände haben des halb derartige Auskünfte stets über die Landesbauern schaften, die Reichsverbände über das Verwaltungs amt des Reichsbauernführers zu leiten. Es geht nicht an, daß Vorsitzende von Verbänden unmittelbar Aus künfte erteilen, die im Widerspruch zu den Auskünften des RNSt. stehen. Bei Verstößen gegen diese Anordnung werde ich künftig die betreffenden Vorsitzenden in jedem Falle zur Verantwortung ziehen. An die Reichshauptabteilungen I, II, III und die Landes bauernschaften zur Bekanntgabe an die angegliederten Verbände. — DN. 1938 S. 45. Organisatorische Änderungen in der Reichsnährstands- Verwaltung. Anordnung des RBF. vom 24. 1. 1938 — I 254/38 —. Sämtliche Maßnahmen organisatorischer Art, die eine Änderung der Reichsnährstands-Verwaltung zur Folge haben, bedürfen meiner vorherigen Genehmi gung. Insbesondere sind daher Maßnahmen wie die Errichtung, Auflösung, Verlegung, Umbenennung von Dienststellen sowie die Veränderung von Dienstbezir ken der Reichsnährstands-Verwaltung nur nach Ein holung meiner Genehmigung durchzuführen. Ich ersuche, künftig entsprechend zu verfahren und mir über die beabsichtigten Maßnahmen so rechtzeitig zu berichten, daß eine sachgemäße Prüfung durch das Verwaltungsamt sowohl in fachlicher als auch in ver waltungsmäßiger Hinsicht erfolgen kann. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 46. Archiv und Bibliothek. Bibliotheken und Archive des Reichsnährstandes. Anordnung des RBF. vom 18. 1. 1938 — 500/01 —. Es ist dafür zu sorgen, daß die Bibliotheken und Archive des Reichsnährstandes, der Vorgängerorgani sationen und der angegliederten und angeschlossenen Verbände vollständig erhalten bleiben und daß nicht Teile derselben vernichtet werden. Deshalb ordne ich an, daß die Bibliotheken und Archive der oben bezeichneten Organisationen so lange unversehrt erhalten bleiben, bis ich selbst die Entschei dung hierüber getroffen habe. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 45.