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31, 8. Februar 1909. Amtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1653 C. L. Mittler L Lohn in Berlin. 1677 Jahresbericht der Schutzgebiete in Afrika und der Südsee 1907 08. 2 ^ 75 -Z. *Teil Allgemeines. 60 -H. *Teil 11: Deutsch-Ostafrika. 75 H. *Teil 6: Kamerun. 60 *Teil v: Togo. 60 -Z. *Teil Deutsch-Südwestafrika. 75 <>. *Teil k' i: Deutsch-Neu-Guinea. 40 *Teil k n: Deutsch-Neu Guinea, Jnselgebiet. 40 *Anhang: Missionsberichte. 50 Carl Lhlinger in Mergentheim. 1671 ^.1I»6lr>6in6 öüoberei. I>lo. 19—22. 23. 24. 25—26. 27- 28. 29—30. ä 20 <Z; No. 19—22 »sb. 1 .lt 20 ^ ; No. 23, 24, 27 A6d. ä 60; No. 25—26, 29-30 L 80 -Z. Hermann Paetel in Berlin. 1674, 77 2. ^.ull. 50 -Z. ^ Hugo Lteinih Verlag in Berlin. 1687 Georg Ltilke in Berlin. 1679 Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 1678 *1'uuebuitL Lckition. Vol. 4097: l'be in tbo ^ir B. G. Teubner in Leipzig. 1665 Akd. 1 .lL 25 R. Boigtländers Verlag in Leipzig. 1673 Cotta: Turngeschichte. 3. Aufl. Nur kart. 1 ./l 40 H. Schmidt: Unser Körper. 3. Aufl. 12 4; geb. 14 Bölsche: Charles Darwin. 2 Hermann Zieger in Leipzig. 1670 druckt,: 6eckiobte. 2 >6; Zeb. 3 Verbotene Druckschriften. Die Ansichtskarte Nr. 214 aus dem Verlage von Silber stein in München, darstellend einen Bauern mit einem Teckel, dessen verstümmelter Schwanz verbunden ist, ist durch Urteil der Strafkammer Hierselbst vom 17. November 1908 beschlagnahmt und ihre Unbrauchbarmachung angeordnet. Stade, 1. Februar 1909. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. Die Beschlagnahme der in meiner Bekanntmachung vom 23. Januar 1909 (Fahndungsblatt Stück 2996) 20 zu 3 bis 13*), aufgesührten Druckschriften ist aufgehoben. Graudenz, 2. Februar 1909. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3004 vom 5. Februar 1909. *) Vgl. Börsenblatt Nr. 23 vom 29. Januar 1909. Red. Nichtamtlicher Teil. Die Organisation des Niederländischen Buchhandels. (Schluß zu Nr. 29 d. Bl.) Bestellanstalt für den Niederländischen Buchhandel. Das Bestellhaus oder Zentralexpeditionshaus für den nieder ländischen Buchhandel übernimmt den Empfang, die Verteilung und Versendung von Paketen, Briefen, Rundschreiben usw., die für den holländischen Buchhandel und für die ihm verwandten Geschäftszweige bestimmt sind. Alle Sendungen der Kommittenten des Bestellhauses an dieses müssen frei erfolgen; das Bestellhaus macht dagegen die Sendungen an die Kommittenten nicht frei. Die Verwaltung des Bestellhauses besorgt keine Zahlungen, führt mit den Buchhändlern keine Rechnung und beschäftigt sich ausschließlich mit der Beförderung von Sendungen. Das Bestell haus ist bis jetzt noch nicht an das Ausland angeschlossen. Die Verwaltung des Bestellhauses ist sieben Ausschußmit gliedern, die Mitglieder des holländischen Buchhändlervereins sein müssen, anvertraut. Ein Vorsteher erledigt die laufenden Ge schäfte mit Hilfe eines Personals. Ihm sind 27 Leute unterstellt. Die Kosten des Betriebs werden durch die Mitglieder auf gebracht und nach folgendem Tarif berechnet: Die Kommittenten und Mitglieder des holländischen Buch händlervereins, die nicht in Amsterdam wohnen, zahlen nach dem Tarif und II: Für jede Sendung, die sie vom Bestellhaus empfangen, 7 Cents; 11. außerdem für das Gesamtgewicht der empfangenen oder ihnen zugesandten Waren: 1— 1000 IrA 15 Cents für 10 1001— 4000 75 „ „ 100 4001—10000 so „ „ 100 10001—20000 25 „ „ roo 20001—50000 20 „ 100 60001 u. mehr ts,s „ „ 100 Die in Amsterdam wohnenden Kommittenten und Mitglieder! Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. des Buchhändlervereins zahlen nach demselben Tarif, jedoch mit einer Ermäßigung von 50 Prozent. Die Kommittenten, die nicht Mitglieder des Buchhändler vereins sind, zahlen nach demselben Tarif, aber mindestens zehn Prozent mehr, gleichviel ob sie in Amsterdam wohnen oder nicht. In diesem Tarif sind alle Kosten einbegriffen, die die Kommittenten zu bezahlen haben. Als Kommittenten des Bestellhauses werden nur Vereins mitglieder zugelassen, Nichtmitglieder nur dann, wenn sie sich zur Annahme der Bedingungen verpflichten, die der Verein seinen Mitgliedern auferlegt und die insbesondere darin bestehen, daß die Nichtmitglieder beim Verkauf vvn Büchern und Zeitschriften den vom Verleger vorgeschriebenen Ladenpreis einhalten. Das Bestellhaus begann seine Wirksamkeit am 1. Januar 1874. Seine Gründung erfolgte 1870 auf Anregung des niederländischen Buchhändlervereins, der in jenem Jahre einen Ausschuß be auftragte, in Amsterdam eine Gesellschaft zum Betriebe buch händlerischer Spedition zu gründen. Eine von den Gründungs bedingungen war die, daß die Gesellschaft völlig unabhängig sein sollte, daß sich der Verein auf gewisse finanzielle Bürgschaften beschränkte und sich das Recht vorbehielt, das Bestellhaus nach fünfundzwanzigjährigem Bestehen in sein Eigentum zu nehmen und dann selbst zu verwalten. Vor dieser Gründung besorgten Amsterdamer Sortimenter, die man Korrespondenten nannte, derartige Speditionen. Ihre Zahl war in den letzten Jahren auf einige fünfzig gestiegen. Jeder nicht in Amsterdam wohnende Buchhändler mußte sich einen solchen Korrespondenten oder Kommissionär bestellen, der alles, was mit der Bücherexpedition zusammenhing, für ihn be sorgte und dafür jährlich eine bestimmte Summe als Kommissions gebühr empfing. Diese Korrespondentenfunktion wurde nur nebenbei ausgeübt, denn alle Korrespondenten waren zugleich Sortimeuter oder Verleger oder betrieben alle drei Tätigkeiten zugleich. Diese Lage, die schon vom Anfang des letzten Jahr hunderts herstammt, war wegen der Entwicklung, die alle Zweige des Buchhandels genommen hatten, allmählich unhaltbar ge worden. 216