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1656 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 31, 8 Februar 1909. Tiele, P. A., Niederländische Bibliographie der Geographie und Ethnologie. (228 S.) 1884. Unger, I. H. W., Bibliographie der Werke van Vondels. (259 S.) 1888. Knüttel, W. P. C., Niederländische Bibliographie der Kirchen geschichte. (411 S.) 1889. Nijhoff, W., Bibliographie der Städtebeschreibungen Hollands bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts. (112 S.) 1894. Someren, I. F. van, Beschreibendes Verzeichnis gravierter Porträts von Holländern, zugleich Fortsetzung des Ver zeichnisses von 7000 Porträts von Holländern von Fred. Müller. 2 Bde. 1888—91. In Vorbereitung sind: Bibliographie und Repertorium der niederländischen Kunstlitcratur 1600—1901. — Bibliographie der Sammlungen niederländischer Gesänge. 11. Reglement der Hilfskasse. Diese Einrichtung gewährt Unterstützungsbeiträge: 1. den Witwen und minderjährigen Kindern von Mitgliedern des Vereins; 2. den Personen, die im Buchhandel beschäftigt waren; 3. den Personen, deren Beschäftigung eng mit dem Buchhandel zusammenhängt und die nicht mehr imstande sind, sich ihren 12. Reglement der Pensionskasse für Angestellte von Mit gliedern des Vereins. 13. Bestimmungen, welche die Korrespondenten und Gläubiger, die Mitglieder des Vereins sind, im Falle von Konkursen zu beachten haben. 14. Gebührenordnung der Reise- und Wohnungsent schädigungen der Korrespondenten. 15. Tarif und Bedingungen des Buchhändlerbestellhauses. 16. Instruktion des Bibliothekars. 17. Instruktion des Vertreters des Vereins in der inter nationalen Kommission des Internationalen Verleger-Kongresses. 18. Grundsätze, die bei der Bearbeitung und Veröffentlichung einer allgemeinen Bibliographie der Niederlande zu befolgen sind. 19. Instruktion für den Verwalter des Vereins. 20. Instruktion für den Schriftleiter der Buchhändlerzeitung Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 1. Januar und endigt am 31. Dezember. Die Verwaltung desselben liegt in den Händen von sieben Mitgliedern, von denen eines Präsident, eines Vizepräsident, eines Schatzmeister ist, denen ein Sekretär beisteht. Diese Herren werden für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt; derjenige, dessen Amtszeit erlischt, scheidet von der Ver waltung aus. Der Sekretär wird auf fünf Jahre bestimmt und nimmt an der Verwaltung nicht teil. Aus der Provinz sind der Vereinsverwaltung elf Korrespon denten beigegeben für solche Fälle, in denen es sich um die Be handlung lokaler Angelegenheiten handeln würde. Sieben ständige Kommissionen bestehen im Verein. Sie setzen sich aus verschiedenen Mitgliedern zusammen, die von der Generalversammlung bestimmt werden. Das Verwaltungsbureau des Vereins veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht über seine Verwaltung, über die Führung der Finanzen und über seine Arbeiten. Jede Kommission tut das selbe bezüglich der ihr zugewiesenen Arbeiten. Zugleich wird die Bilanz des Vereins und der verschiedenen von ihm abhängigen Einrichtungen vorgelegt. Jedes Mitglied empfängt diesen Bericht vor der Generalversammlung. Diese Generalversammlung findet Anfang Juli jedes Jahres statt und wird vom Verwaltungsbureau einberufen. In ihr werden die verschiedenen Vorschläge beraten, die entweder vom Bureau oder von den Mitgliedern gemacht werden. Man kann alle Berichte und Rechnungen des Vereins und seiner ver schiedenen Einrichtungen zur Diskussion stellen; auch wird eiu Budget für das laufende Jahr entworfen. Man stimmt auch über neu aufzunehmende Vereinsmitglieder und über die neuen Mit glieder des Bureaus für ausscheidende ab. Die um Aufnahme ersuchenden Buchhändler usw. werden Mitglieder vom Augenblick ihrer Zulassung an; die neuen Mitglieder des Verwaltungs bureaus treten ihr Amt am 1. Januar des folgenden Geschäfts jahres an. Jedes Jahr bestimmt die Generalversammlung den Schatz meister des Vereins. Der Schatzmeister kassiert alle Zahlungen an den Verein ein und leistet alle Auszahlungen desselben. Er ist bis zu dem Augenblick verantwortlich, in dem die General versammlung seinen Abschluß genehmigt und ihm Entlastung erteilt hat. Zur Verwaltung alles dessen, was den Verein betrifft, wird ein Verwalter bestimmt. Der Verwalter und seine Gehilfen arbeiten unmittelbar unter der Anweisung des Verwaltungs bureaus; sie sind in einem Stockwerke des Bestellhauses unter gebracht. Von den ständigen Kommissionen ist hauptsächlich diejenige zu nennen, die sich mit der Sammlung von Materialien zur »Geschichte des niederländischen Buchhandels« befaßt. Diese Kommission hat bereits folgende Werke (Titel übersetzt) ver öffentlicht: Beiträge zur Geschichte des niederländischen Buchhandels. Band 1—9. 1. Biographien und Vermischtes. 2. W. P. Sautijn Kluit, Buchhändlerzeitungen. — A. C. Kruseman, Die französischen Gesetze über die nieder ländische Presse von 1806—1814. — Briefe von Daniel Elsevier an Nikolaus Heinsius (9. Mai 1675 bis 1. Juli 1679), herausgegeben von W. R. Veder. 3. Vierzig Jahre Verleger: A. W. Sijthoff in Leiden von 1851 bis zum 1. Januar 1891. Nach den Archiven des Hauses von N. von der Meulen. Mit Porträt. 4. I. T. Bodel Nijenhuis, Die Gesetzgebung über Presse und Buchhandel in den Niederlanden bis zum Beginn des r6§no LelZieo«, Leiden 1819, mit Zusätzen und Berich tigungen vom Verfasser. (Übersetzung von I. Soutendam und vr. Jessa Jzw.) 5. W. P. Sautijn Kluit, Arnheimer Zeitungen. — P. Nijhoff, Abhandlungen über die Geschichte des Buches. — N. de Roever, Amsterdamer Buchdrucker und Buchhändler des sechzehnten Jahrhunderts (bis etwa 1850). — vi. I. I. van Toorenbergen, Die Uebersetzung der Psalmen in Versen von PH. de Marnix, erfolgreich von den Buch händlern geschmäht, erfolglos zum Kirchengebrauch von der Nationalsynode von 1685 vorgeschlagen. — I. G. Frederiks, Wichtige Bücherauktionen früherer Zeit. — P. A. Tiele, Willem Jausz. Blaeu. — CH. M. Dozy, Willem Janszoon Blaeu. - W. P. Sautijn Kluit, Die Expedition der Zeitungen. 6. A. C. Krusemann, Bemerkungen über den Buchhandel in Nordholland im 17. und 18. Jahrhundert. 7. W. P. Sautijn Kluit, Nachgelassene Schriften des Or. W. N. du Rieu. 1. »Das Allgemeine Handelsblatt von 1828—1865. (1. Lieferung.) — Geschichte der holländischen Presse bis 1813. (2. Lieferung.) 8. und 9. I. W. Enschedv, A. C. Kruseman. 2 Bde. Der Verein hat außerdem herausgegeben: Das literarische Eigentumsrecht in den Niederlanden. Gesetze, Verträge, Rechtsprechung, ferner Gesetz über die Presse in den Niederlanden und in Niederläudisch-Jndien. 1795—1866. 2 Bände. A. C. Kruseman, Materialien zur Geschichte des niederländischen Buchhandels während eines halben Jahrhunderts von 1830—1880. 2 Bde. in 4 Teilen. C. I. van der Loo, Handbuch für das buchhändlerische Rech nungswesen des Verlegers und Sortimenters. (Vom Verein mit einem Preise bedacht.) Daneben beabsichtigt die Kommission, auch bald mit der Ver öffentlichung der buchhändlerischen Gildenbücher zu beginnen, die in einigen Städten, wie Amsterdam, Haag, Rotterdam, Leiden, Groningen, erhalten geblieben sind. Diese Gildenbücher bilden ein sehr beachtenswertes Material für die Geschichte des Buchhandels im 17. und 18. Jahrhundert und liefern auch wertvolle Angaben zur Kenntnis der Schriftsteller jener Zeit, sowie Nachrichten über Privilegien, Nachdruck, Zensur, verbotene Bücher usw. Vereinsbiblivthek. Die Bibliothek des niederländischen Buchhändlervereins wurde von Frederik Müller geschaffen und war