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1706 Sprechscial.— Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. ^ 52, 4. März 1897. Vereine, im besonderen der Verleger-Vereine sein, gegen derartige Auswüchse rechtzeitig und energisch Stellung zu nehmen. Was nun die .Offertenblätter- an sich betrifft, so liegt die Sache in der Regel so: Wird die Versendung thatsächlich in großer Anzahl durchgeführt, so kann sich das Blatt, da niemand abonniert, was man gratis erhält, von den Inseraten allein auf die Dauer nicht halten; es tritt dann die berüchtigte wechselweise Versendung ein, und damit hört jede Kontrolle betreffs der faktischen Verbreitung einfach auf. — Außerdem ist zu beachten, daß alle unverlangten Zusendungen von einem großen Teil der Adressaten sofort unbe achtet bei Seite gelegt werden. Dadurch erklärt cs sich beispiels weise, daß dem Einsender von mehreren Mitgliedern eines großen Gerichts auf Nachfrage versichert wurde, man könne sich nicht er innern, das betreffende Blatt erhalten oder gesehen zu haben, ob wohl ich nicht daran zweifeln will, daß es den betreffenden Herren zugesandt wurde. Wie es sich übrigens mit den vorgeführten hohen Jntercssenten-Zahlen thatsächlich verhält, wissen am besten die Herren Sortimenter zu beurteilen, die den Prozentsatz der Bücherkäufer ja genau kennen. Mit besonderem Nachdruck wird bei der Requisition von In seraten — auch solchen nichtlitterarischen Jnhaltesl — auf die große und auserlesene Zahl von Mitarbeitern hingewiesen. Das möchte im ersten Augenblicke frappieren; wenn man aber den in Deutsch land und Oesterreich bestehenden Hang berücksichtigt, jede Gelegen heit zu ergreifen, um nur ja keine Bücher kaufen zu müssen, so begreift man, wie leicht es hält, zu solchen Unternehmungen Mit arbeiter zu gewinnen, von denen lediglich verlangt wird, hier und da kurze Besprechungen gegen Ueberweisung eines Freiexem- plares zu übernehmen. Im übrigen erscheint es aber doch zweifel haft, ob die betreffenden Personen oder wenigstens ein Teil der selben ihre Unterstützung auch dann zugesagt hätten, wenn sie ge wußt hätten, daß neben den Rezensionen und den Anzeigen littera- rischer Erscheinungen und einschlägiger Artikel auch gleichzeitig für -Mundwässer- und den unvermeidlichen -Malzkaffee- in aus giebigster Weise Reklame gemacht wird, oder wenn ihnen gar das geschilderte Verfahren bei -Acquisition- der Inserate bekannt ge- wesen wäre. Aber auch von der Art der Besprechungen werden Verleger und Autoren nicht sehr erbaut sein. Es ist immer eine heikle Sache, bei einer Gruppen-Besprechung eine der Ausgaben strikte als die -brauchbarste der vorgelegten- zu bezeichnen oder gar zu schreiben, -wer von vornherein nur mit einem (leider aber arbeiten die meisten der Interessenten überhaupt nur mit einem Kommentar) Kommentar arbeiten will, dem sei dieser empfohlen-, wie dies bei der Kritik von erläuterten Ausgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes geschehen ist. Zudem stehen diese Behauptungen in Widerspruch mit Beur teilungen in angesehenen Fachzeitschriften und in einem speziellen Falle mit einem Justizministerium, das bei Anschaffung für die ihm unterstellten Gerichte doch gewiß auf die brauchbarste Ausgabe reflektiert hat. Erwägt man dabei die im Vorstehenden geschilderte Form der Einladung, so steigen einem besondere Gedanken über diese außergewöhnliche Art der Bevorzugung auf und — man wird noch mehr verstimmt! Wenn ich nun das Facit ziehe, so kann ich nur wiederholen, daß die Verleger in ihrem eigenen Interesse und in dem des Gesamt buchhandels die Pflicht haben, sowohl bei Versendung von Rezen sionsexemplaren, als bei Vergebung von Jnseratausträgen in erster Linie die Fachzeitschriften und die bewährten bibliographischen Hilfsmittel der Sortimenter zu berücksichtigen! Den Offerten-Blät- tern gegenüber aber: -Taschen zul- Bestellzettel. (Vgl. Börsenblatt Nr. 27, 33, 35, 37, 40, 45, 47.) In Sachen des Verlangzettels verweise ich aus die alte be währte Methode der Firma Joh. Faßbender in Elberfeld. Hier nach bleibt der Zettel, wie gesetzlich, in den Händen des Verlegers. Dieser hat sich nur der kleinen Mühe zu unterziehen, den Coupon aufzukleben. Leider ist aber hierin das Entgegenkommen seitens der Herren Verleger, bezw. deren Hilfskräfte, ein sehr geringes. Mit Coupon versehen, trifft die Bestellung beim Sortimenter ein, der in seinem Buch die blaue Kopie hat, und in streitigen Fällen ist das Bestellbuch ein vor Gericht gütiges Geschäftsbuch. Wenn nach der Methode Joh. Faßbenders verfahren wird, erleichtert sich der Sortimenter das Ausschreiben und Ausfinden seiner Bestel lungen in denkbar bester Weise, und jeder Streit, wem gehört der Verlangzettel, ist ausgeschlossen! 8. 8. Gerichtliche Bekanntmachungen. Konkurs-Verfahren. D. Kntasi in Grostwardcin. Von seiten des kgl. Ungar. Gerichtshofes zu Großwardein wird bekannt gemacht, es sei über das gesamte, wo immer befindliche bewegliche und über das im Königreiche Ungarn — mit Ausnahme von Kroatien und Slavonien — gelegene unbewegliche Ver mögen des in Großwardein wohnhaften protokollierten Kaufmannes D. Kutasi der Konkurs eröffnet worden. Zuni Konkurskommissär wurde der Herr kgl. Richter Geza Geleta an diesem Gerichts höfe, zum Massevcrwalter der Herr Nikolaus Zigre, Rechtsanwalt, und zum Stellvertreter desselben der Herr Or. Armin Adorjün, Rechtsanwalt, bestellt. (Anmeldefrist: bis 12 März 1897. Tag fahrt: 9. April 1897 vormittags 9 Uhr im Gerichtssaale, Szschsnrsi-Platz 238/18.j Grobwardein, den 26. Januar 1897, aus der Sitzung des kgl. Gerichtshofes als Kon kursgericht. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. (11382s Eschwege, März 1897. ?. ?. Hierdurch beehre ich mich, Ihnen er gebenst anzuzeigen, daß ich Hierselbst unter der Firma A. Hesse eine Buchhandlung eröffnet habe. — Anzeigeblatt. Vertraut mit den hiesigen Verhältnissen und im Besitz genügender Mittel hoffe ich mein Unternehmen mit bestem Erfolg durch führen zu können und bitte ich die Herren Verleger um gütige Unterstützung. Meinen Bedarf wähle ich selbst und bitte um Ueber- sendung Ihrer Rundschreiben. Plakate sind mir sehr erwünscht. Meine Vertretung in Leipzig übertrug ich Herrn Eduard Schmidt. Derselbe wird stets in der Lage sein, meine Bestellungen einlösen zu können. Mich Ihnen bestens empfehlend hochachtungsvoll A. Hesse. (11358) sr ja Hierdurch erlaube ich mir die ergebene Mitteilung zu machen, daß ich am hiesigen Platze eine Musikalien-Handlung spez. Zither - Musikalien - Verlag eröffnete. Meine Vertretung übernahm die Firma Wilhelm Dietrich in Leipzig, die auch meinen Verlag in Leipzig ausliefert. Indem ich bitte, von meiner Firma Notiz zu nehmen, zeichne ich Hochachtungsvollst Berlin V7., Leipzigerstr. 19, 1. März 1897. Richard Schindler. s11500j Wir beehren uns hierdurch anzu zeigen, daß wir am heutigen Tage unter der Firma A. Pichler L Co. in Berlin 8>V., Kreuzbergstraße 22 eine Verlagsbuchhandlung eröffnet haben. Unsere Vertretung für Leipzig hat Herr Kermann Zieger übernommen und halten wir bei demselben ein vollständiges Auslieferungslager. Ueber unser neuestes Verlagswerk finden Sie in vorliegender Nummer ausführlichen Bericht. Hochachtungsvoll Berlin 8tV., 1. März 1897. A. Pichler L Co. sl 1410s Der Verlag des von der Literarischen Gesellschaft in Wien herausgegcbenen Werkes: Der grundlose Optimismus von Hiervnumns Lornr ist seit dem 1. Januar 111U7 mit allen Rechten an mich übergegangen*) und sind Bestellungen ledig lich an mich zu richten. Die in Rechnung 1896 gelieferten Exemplare sind mit dem bisherigen Verleger, M. Breitenstein in Wien, zu verrechnen. Dresden-Blaseivitz, den 1. März 1897. Heinrich Minden. *) Wird bestätigt: Gelchästsleitninr der litcr. Gesellschaft, M. Vreitenstein.