Lotterie. Wer kennt nicht den Hang des Deut» scheu und besonders des jetzigen Zeitalters zum Glücksspiel? Es ist eine Thörheit; aber welche Macht kann sie entwurzeln? Und ist es in die sem Falle nicht Pflicht, das Uebel Wenigstens so unschädlich als möglich zu machen oder noch besser es als Beitrag zum allgemeinen Wohl zu nützen? Ist nicht bei der Dresdner großen Lot terie derselbeGrundsatz befolgt? Sind nicht in mehrern Städten Sachsens schon diese Mittel zur Erreichung gemeinnütziger Zwecke mit Er folg angeweudet worden? Ein Detail über diese städtische Lotterieeinrichtung zu geben ist hier meine Absicht nicht; die Berathschlagung einsichtsvoller und patriotischer Männer müßte und würde das Nölhige darüber bestimmen. Jndeß hier nur einen Fall angenommen: Die Lotterie bestände aus 6000 Nummern in einer Klaffe; sie würde monatlich gezogen und das Loos kostete sechs Groschen; denn theurer dürf te es nicht seyn; so würde die Provision von den rzOO Thalern s zGr. vom Thaler monat lich 187 Thlr. 1^2 Gr. betragen. Da nun bei einer ökonomischen Einrichtung und uneigen nützigen Betreibung des Geschäfts die Kosten schwerlich mehr als die Z7 Thlr. rs Gr. betra gen würden; so bliebe der Stadt ein reiner Ge winn von r ZQ Thlr. monatlich und mithin von 1820 Thlr. jährlich. Davon könnten doch schon mehr Ansprüche befriedigt, wenigstens Theilweise befriedigt werden. Daß ein solches Unternehmen Beförderung finden würde, dafür bürgt sowohl Patriotismus als Spiellust. Selbst der Aermste könnte allmonatlich wenig stens sein halbes oder Viertelloos spielen, und die Bemittelten würden aus guter Meinung oder zum Vergnügen stets mehrere Loose haben. Ein wichtiger Nebenzweck bei dieser Anstalt wäre die Beschränkung des noch immer im Finstern schleichenden Lollvunwefens, das schon so viel Geld aus unserer Stadl ins Ausland verschlang, so manches Hauswesen langsam untergrub und auf Sittlichkeit so nachtheilig einwürkte; denn so viel ist doch auch dem schlichtesten Menschen zuzutrauen, daß, wenn er seinen Spielhaug an Ort und Stelle, auf ganz rechtliche und sichere Art und zu einem so wohlthätigen Zwecke befriedigen kann, er sein entbehrliches Geld doch lieber in diesen, auch nicht kostspieligen Glücks tops werfen, als es auf eine landesgesetzwidrige Art und nicht ohne Gefahr der Bevortheilung, ins Ausland verschleudern wird? Gerade der Mangel an einer kleinen Glücksanstalt, die nur einigen Aufwand erfordert, glaube ich, war bisher die Säugamme des thörichten und ver derblichen Lottospiels unter uns. Die Sache selbst hätte wenig Schwierigkei ten, mehr vielleicht die Erlaubniß von oben da zu wegen der schon concesslonirten Lotterie. In- deß wäre eine solche Bewilligung nicht der erste Fall seiner Art; denn es haben ja zu verschie denen Zeiten mehrere andere sächs. Städte bei weniger dringenden Veranlassungen Concession zu weit ausgebreiterern Instituten der Art erhal ten, worauf die unsrige um so mehr Anspruch machen könnte, da sie eigentlich der Dresdner Hauptlotterie keinen Abbruch thäte, indem Aek- mere in dieser ohnehin nicht spielen können und Rei-