r-)4 Und erhebt sich das Gewissen, dieser echte Kompaß des Biedermanns, nicht stets über Menschenmacht? Sire, E. M. erkennt diese Wahrheit an; Sie setzen Ihren Ruhm in das Dekenntniß, daß das Gewissen außer dem Gebiet der Gesetze liegt. Sire, unter der großen Zahl der in die Kir che eingeschlichenen Mißbrauche, hat E. M. ohne Zweifel auch das Gesetz des Cölibats wähl genommen. „Dieses, den Ur-Iahrhun- „derten der Kirche unbekannte Gesetz muß die „ Reformation vorzüglich vernichten: es ist der „unüberwindlichste Damm der Kirchciwereini- „gu»g; es hat den Staat im Staate geschaf- „sen; es hat in allen Staaten eine zahlreiche, „ stets dem römischen Hofe zu Gebot stehende „Mannschaft erhalten; den Anmaßungen die« „ses Hofes mitverschworen, legt es ihm die „ Universal-Monarchie bei; noch jetzt hält es, „mittelst letzter Anstrengung de» wankende» „Thron des letzten der Pabste aufrecht. Mit „einem Worte, dies Gesetz, welches seit lan« „gen Jahren di- Finsterniß des Aberglaubens „verewigt, umfaßt zu gleicher Zeit alle Eigen- „ heilen verwerflicher Staatskunst und greuli« „cher Unmoralitäi. (Der Beschluß folgt.) Ein Kaffeehaus ohne Kaffee. Wie Richters Kaffeehaus in Leipzig sonst beinahe in ganz Europa bekannt war, so ist der Ruf von Lloyds Kaffeehaus in London durch die ganze handeltreibende Erde gedrungen. Der jenige, der dies Kaffeehaus zuerst anlegte, hieß Lloyd, der sich damals nichts weniger einbil dete, als daß es sich zu einem so hohen Grade von allgemeiner Wichtigkeit erheben würde. Erst mehrere Jahre darauf wurde es der Sam melplatz für Handelsleute, besonders für Asse» curateurs und Mäkler. In der Folge bildete man sich in eine ordentliche Gesellschaft, deren Leitung einem Ausschüsse anvertrauet ist, der ans zehn Personen besteht. Die Anzahl der Subscribenren mag sich auf ungefähr r 500 be laufen. Ein neues Mitglied muß vor der Auf nahme vorgeschlagcn und angenommen worden seyn. Alsdann zahlt der Einlletende fünfzehn Guineen für ein silbernes Einlaßschild und außer dem vier Guineen in den allgemeine» Fond. Um die gegenwärtige Erweiterung und Einrichtung des Lokales hat sich der bekannte Kaufmann Iulius Angerstein vorzüglich verdient ge macht. Das Ganze besteht aus zwei zusammenhän genden großen Zimmern; inwendig an de» Sei ten sind Abtheilungen mit Tischen und Banken, wie in alle» englischen Kaffeehäusern , nur daß jene noß zu Geschäft«» b-stimmt sind. Ver langen Nichtabonnenten ein Mitglied zu spre chen, so wcndrn sie sich aus dem Vorplätze an den Portier und lassen den Namen aüsrufen. An Kaffcetrinken und sonstige Genüße ist hier nicht zu denken, obgleich das Haus den ursprüng lichen Namen eines Kaffeehauses beibehalten hat. Dasjenige, was darin vorgeht, sind Ge- schäflssachen. Die Hauptgeschäfte gehen zwi schen Versicherer», Versicherten und den Mit telspersonen vor. Daher findet man hier zuerst alle