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Diese Verbesserung wurde von den innigsten Freunden der Religion und gesunden Moral ge billigt und angenommen, , . Luther sand bei Untersuchung der bisher für das Fegseuer bestehenden Beweise ihren Gehalt nicht vollwichtig; in der Folge erlaubte er sich das Daseyn eines Orts zu leugnen, welcher der göttlichen Gerechtigkeit nicht würdig scheint, weil diese nie mit den Abgeschiedenen über den gebührenden Lohn der Tugend, und die ange- meßne Strafe des Lasters unterhandlungsweise zu Werke gehen kann. Die Klostergelübde zogen gleich Anfangs Luthers Tadel auf sich; in der Folge verwarf er sie als der Natur echter Freiheit und Philosophie zuwider laufend. Die Erfahrung hat bewiesen, wie sehr hierin das Recht auf seiner Seite war. Auf die Einsetzung des Abendmahls zurückge- hend, wollte Luther, daß die Gläubigen das selbe unter den Gestalten des Brodes und Wei nes empfangen sollten; er lehrte, das Geheim niß bestehe darin, daß die Gestalten ihre Natur nicht veränderten und Jesus Christus wahrhaft unter jeder Gestalt zugegen sep. Er beschränkte die Zahl der Sakramente auf Taufe, (Buse) und Abendmahl. Die Ohrenbeichte wurde aufgehoben, und die Nothwendigkeit dieser Abänderung aus-zahl reichen Mißbräuchen und moralischem Wider streben begründet, da es Fälle gibt, wo Be scheidenheit, Selbstliebe und Pflicht im Wider spruche stehen. Die Privatmessen schienen Luthern, ihrer Menge wegen, des großen heiligen Opfers un würdig; er verwarf ste. Die Vervielfältigung der Heiligenfeste wur- de von Luthern als ein Mißbrauch betrachtet, der das Volk von der, zu Unterhalt, Bedürf- niß und öffentlicher Ordnung nöchigen Arbeit abwende; er wollte sie auf die Sonntage ver legt wissen. Luther predigte gegen die Ehelosigkeit der Priester, und zeigte deren Gefahren; er öffnete die Pforten der Klöster, welche die geweihten Jungfrauen verschlossen. Er lebte in auserbaulicher Frömmigkeit, und seine Sillen waren tadellos. Durch seine eigne Verehelichung glaubte er der reformirlen Kirche ein Beispiel mulhigen Aufschwungs über die Zeitvorurtheile zu geben, die weder Würde noch Pflichten der Ehe gehörig zu schätzen wußten. Das Augsburgische Glaubensbekenntniß stellte den Glauben der ersten Kirchenjahrhun- derle in seiner harmlosen Einfachheit dar, in jener Einfachheit, die er nie hätte verlassen sol len. Man muß erstaunen, daß der gute Geist, welcher dieß Glaubens bekenntniß verfaßte, nicht die ge- sammte katholische Kirche zu sich zog und aus immer mit der Kirchenver besserung vereinte. Wie strafbar sind die Widersacher der Kir« chenvereinigung! Welche Fülle von Jammer konnten sie verhüten! Welche Glücksfülle ha ben sie dagegen dem Staate zernichtet! Wie viel Aechtungen veranlaßt! Wie viel Thränen flos sen, wie viel Blut ströhmre durch ihre Schuld! Ver,