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? 1 Großenhainer UnterhllltMgs- L Mzeigeblatt ÄmtMüi >!ec cliöliigk Ämigl'ianpilnann^n^, lies Rönigk Amtggeric^ts ui«! äe8 Äallirllt!»s zu Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Erscheinen: Dienstag. Donn«Stag, Sonnabend. 8on Vo6r,,nr Inserate werden Tags vorher bis früh 9 Uhr für »oo. KO» Abonnement vierteljährlich l Mark. -^vlltlrrvrucj vrlr LL. Vrvruur. die nächste Nummer angenommen. ROO"» Veffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Donnerstag, den 1«. Februar 1880, Vormittags ^11 Uhr im Verhandlungssaale der Amtshauptmannschaft. Großenhain, am 9. Februar 1880. Dit Königliche Amtshauptmannschast. Pechmann. .Bekanntmachung. Im Gasthofe zum Auer sollen Donnerstag, den RS. und Freitag, den 20. Februar I88U, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Kreier Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: Donnerstag, den 19. Februar «. e., 0,8 Wellenhuudert birkenes Reisig, j M,unm-t-r birk^Wr-iÄ, b°u Abch-ilm.gm LS 27. 6 Stück birkene Stämme, bis 15 Ceutim. Mittenstärke, 4 108 326 75 // // kieferne „ ,, von 16 bis bis 15 von 16 bis 19 Centim. Mittenstärkr, 22 „ 29 „ 4 // " // „ 30 unk 31 ,, ,, in den 1 birkenes Klotz, „ 15 „ oberer Z itärke, Holzfchlägen 10 Stück birkene Klötzer, „ 16 bis 20 „ der " 5 R3 29 „ Abtheilungen 17 kieferne „ // Io „ ,, 6, 26 und 27 645 // ,, ,, 16 ,, 22 ----- „ ,, 367 " // „ 23 „ // 86 // // „ 30 „ 36 „ „ 26 // // „ 37 „ // 1 „ ,, 44 ,, 46 ,, ,, Raummeter kieferne Rutzscheite, in Abtheilung 27, Freitag, den 20. Februar a. e., 76 Raummeter Aeste und Gestänge, in den Abtheilungen 2l 22, 23, 47 und 61, 806 „ kiefernes „ 1 einzeln und partiecnweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sieh an den mituuter- zeichueten Revierverwalter zu Kreier zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die ge nannten Waldorte zu begeben. Königs. Forstrentamt Moritzburg und Königs. Nevierverwaltung Kreier, den 18. Januar 1880. Michael. Schulze. Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden folgende Bestimmungen zur gehörigen Rachachtung bekannt gemacht: l) Der Jahrmarkt beginnt Donnerstag, den 12. Februar, früh und endet Freitag, de» 13. Februar, Abends lO Uhr. Außerhalb dies» Zeit ist der Einzclverkauf und das Ausleger! der Waaren verboten und nur der Großhandel am Mittwoch, den II. Februar, von Mittags I2Ubr an nach, gelassen. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen der Marktansschnsses, beziehentlich des Marttmcisters nackzugeben. u> Die tarifmäßigen Stättegelder werden in den Berkaufsstanden durch den Marktaussthuß cingebolt werden. 4) Behufs der Controle ist an fammilichen Marktbuden, und zwar auf eer rechten Seile von der Stellung des Verkäufers aus gerechnet, die Langen große der Bude, uü Metermaße ansgedruckt. in deut lich erkenn- und unverwischbarer Weise, am Besten mit Delsarbe oder ans angeschlagenen Difelchen an ! < i ? ! - - z zugeben. Bei Brucktheilmetern sind die Größen unter und bis mit 50 Eenlimetern für a.z Meter und von 5l bis 99 Eentimeter für volle Meter zu rechnen. 5) Diejenigen Marktficranten, welche nickt im Besitze gelöster Stellen sind, dürfen nur die von dem Marktmeister ihnen angewiesenen Plätze besetzen und haben bei der Anweisung eine Gebühr von 25 Pf. für jede gewöhnliche Verkaufsbude und bis zu l M. für größere Schaubuden, Schankzelte und dergleichen zu entrichten. 0) Der Spirituosen- und Weinschank aus den für den Marktverkcbr bestimmten Straßen und Plätzen darf nur in geschlossenen Schanlzelten und nur von solchen hiesigen Einwohnern, welche zum Schankbetlitbt mit obrigkeitlicher Erlaubniß versehen sind, ausgeübt werden: der Spirituosen- und Wein schank in offenen Verkaufsstanden und gewöhnlichen Marktbuden und die Ausübung desselben durch Fremde bleibt schlechterdings untersagt. 7) Alles ruhcstörende Ausrufen und Anpreisen von Waaren, wie solches nicht selten unter Ver letzung von Sittlichkeit und Anstand stattzufinden pflegt, wird strengstens verboten und zieht im Zuwider- Handlungsfalle neben der Bestrafung die Entziehung des Verkavfsstandes nach sich. 8> An jedem Markttage sind Earoussels, Schics;- und Schaubuden, sowie Schankzclte io 111»', Vcrkanfsstiindc nnd Bilden aller Art dagegen spätestens Abends 11 Uhr zu schlichen. 9) In allen Buden und Zelten dürfen des Abends offne Lichter nicht gebrannt, sondern nur Lampen mit gut schließenden Glascylindern oder Laternen in Anwendung gebracht werden. 10) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist lediglich in der Turnstraße, Schloßgasse und Fraucngasse gestattet. Fuhrwerksbesitzer, welche für ihre Geschirre ein Privatunter- kommcn nickt haben, können letztere, jedock außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze ausstellen. I l) Die Bestimmungen in K 15 der Marktordnung, nack welchen die Buden 4 Tage vor Beginn des Iahrmarkles ausgcbaut weiden können, jedock binnen 2 Tagen nach beendetem Markte vollständig wieder beseitigt werden müssen, sind genau zu beobachten. l2l Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden, soweit nickt nach reichs- oder landes- gcsetzlicken Bestimmungen eine höhere Strafe einzulreten hat, gemäß tz 58 der hiesigen Marktordnung, der 147,r und 149.« der Gewerbeordnung resp. 88 twn.n und WW.io des Reicksstrafgesetzbuchs mit Geld oder entsprechender Hast bestraft. Großenhain, am 9. Februar 1880. D(r Sjadträth. Herrmann. Bekanntmachung. Im Adam scheu Gasthofe zu Eisenberg sollen Sonnabend, den 28. Februar und Montag, den L. März K88V, von Vormittags 9 Uhr an folgende im Moritzburger Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: Sonnabend, den 28. Februar n. e., 910 Stück kieferne Stämme von 11 — 29 Ctm. Mittenstärke, 37 - - - - 30 — 39 648 - - Klötzer - 19 — 46 - oberer Stärke und 4,5 Meter Länge, 10 - eichene Klötzer s von 15—95 Ctm. oberer Stärke 6 - roth- und weißbuchene Klötzer 1 und 1 bis 4 Meter Länge, 185 - kieferne Derbstangen von 10— 15 Ctm. unterer Stärke, 3 Raummeter kieferne Rutzscheite, Montag, den 1. Marz o. c., 8 Raummeter harte Brenuscheite, 270 - weiche - 4 harte Breunkuüppel, 6 weiche 4 - - Aeste, 1,5 Wellenhuudert hartes Brennrcisig, 152,o weiches - in den Ab- theilungen 13 und 14, am Pfaffen berg, einzeln und partienweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich 8 Tage vor der Auction zwischen früh 7 und 8 Uhr an den mitunterzeichueteu Forstiuspcctor zu Moritzburg zu wenden. Königl. Forstrentamt und Königl. Nevierverwaltung Moritzburg, den 31. Januar 1880. Michael. Zimmer. TüMSMchnchlm. Grostenhain. Am 9. d. M. wurde im Restaurant deS SaatSbahnhofeö GabelSberger's Geburtstag von dem hiesigen Stenographenverein mit einem Festmahle in ein facher und würdiger Weise festlich begangen. Rach Be grüßung der Gäste durch den zweiten Vorsitzenden des Vereins, Herrn Kaufmann H. Hofmann, hielt der Vor sitzende des Vereins, Herr Lehrer Zschimmer, die Festrede über: GabelSberger's Geburtsag, uns ein Tag des Rückblicks und der Prüfung. Mächtig drangen die ernsten Worte in die Herzen der Glieder des noch so jungen Vereins, sie ' anregend und stärkend für die arbeitsreiche Zukunft. Unter nachfolgenden Toasten, Vorträgen, Gesängen:c. entwickelte sich bald die freudigste Stimmung und erhielt sich selbige bis spät in die Rächt hinein. Möge die Gedächtnißfeier > des Meisters das Baud, welches seine junge Jüngcrschaar verbindet, nur noch fester um sie scblingeu! ---Dresden, 11. Februar. Seiten unserer Staats . regierung sind in dem Staatshaushalts Etat für die Jahre 188081 die Einnahmen aus dem Antheil Sachsens an dem nach H 8 des ReichsgesetzeS vom 15. Juli 1879 ' den einzelnen Bundesstaaten zu überweisenden Ertrage der, Zölle und der Tabakssteucr mit 4,679,826 Al. veranschlagt ! worden. Die Regierung hat hierzu den Ständen gegen- i über bemerkt, daß der zur Vcrtheilung gelangende Ertrag der Zölle und Tabakssteuer sich zwar für diese Finanz- i Periode nicht mit Sicherheit veranschlagen läßt, weil die ' volle Wirkung der neuen Eingangszölle und der erhöhten Tabakssteuer erst nach Ablauf einiger Jahre eintreten wird: iudesfeu erscheine die Annahme nickt unberechtigt, daß dieser Ertrag im Durchschnitt der Jahre 1880 und 1881 die Höhe der zu zahlenden Matricularbeiträge betragen werde. Hat nun auch die Regierung nickt darauf gerechnet, daß ihr jener Ertrag eine für die innere Finanzwirthschaft Sachsens verwendbare Summe" einbringen werde, so hoffte sie doch aus demselben die Matricularbeiträge, das sind die den Einzelstaaten erwachsenden Zuschüsse für das Reick, zu decken; jetzt sollen nun aber jene Ueberschüffe aus den Zöllen und der Tabakssteuer für Militärzwecke in Anspruch genommen werden, und durch diesen Beschluß ist die Hoff- nuug, diesmal die Matricularbeiträge uicht extra zahle» zu müssen, schnell zu Wasser geworden. Sachsen steht eben hierdurch für diese Finanzpcriode wiederum vor einem neuen Deficit, das nickt, wie es die „Dresdn. Rachr." taxiren, 2'2 Millionen, sondern die obigen 4',.. Millionen beträgt. Da nun aber die Stände die betreffenden Etats-Positionen bereits unter der oben erwähnten günstigen Voraussetzung be willigt haben, so wird der Regierung nichts Anderes übrig bleiben, als anck dies Deficit aus ihr noch von früher bewilligten Geldern, wie das Deficit von 1878, 79, zu decken. Jeden falls aber ist die angeführte Thatsache ein Moment, welches Seiten der sächsischen Reichstags-Abgeordneten bei Gelegen heit der Abstimmung über den deutschen Militär Etat die vollste Berücksichtigung verdient. Sachsen. Die erste Kammer beschäftigte fick in ihrer Sitzung am 9. Februar mit der Berathuug der Cap. 73 , bis 75 des Etats der Zuschüsse, das Departement des > Eultus und öffentlichen Unterrichts betreffend. Anlaß zu Debatten gaben nur die Beschlüsse der zweiten Kammer ! hinsichtlich des StaatSzuschusses der Realschule zu Wurzen ; und hinsichtlich der Ermächtigung der StaatSregierung, den ! Gemeinden gegenüber, welche zur Erhaltung einer Realschule ! zweiter Ordnung einen Staatszusckuß beziehen, daun, wenn die Realschule sich nicht mehr als einem Bedürfniß ent- ! sprechend, bez. als lebensfähig erweist, die Kündigung des - LtaatSzuschusses einzuleiteu. Gegen den letzteren Beschluß i wendete sich in längerer Rede Bürgermeister Martini als - Minoritätsreferent; die Kammer trat jedoch gegen 15 Stim men dem Beschlusse der zweiten Kammer, welcher der Re gierung die gedachte Ermächtigung einräumt, sowie allen ' anderen von von derselben zu den einzelnen Capiteln ge faßten Beschlüssen ohne Debatte bei. — Die zweite Kammer beschloß nach kurzer Discussion dem Deputauous - Anträge ! gemäß, der StaatSregierung betreffs der von derselben ab gelegten Rechenschaft über den Staatshaushalt innerhalb der Finanzpcriode 1876/77 Deckarge zu ertheilen; außerdem 1 wurden noch zwei Anträge, welche sich auf die formelle - Rechnungslegung beziehen, beschlossen. Wie am 9., traten auch am U>. Februar beide Kammern , zu Sitzungen zusammen. Während die erste Kammer am letzteren Tage den Gesetzentwurf über das Dienstverhämüß der Richter mit einigen von der Deputation beantragten und von der StaatSregierung gebilligten Aendernugen ohne