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240. 14. Oktober 1912. Nichtamtlicher Teil. Börsenvlatt f. d. Dychn. «uchhandel. 12393 sind 128 Firmen verzeichnet, aus Boston 41, aus Philadelphia 29, aus Chicago 27, aus Toronto 16, ans Rio de Janeiro 11, aus Buenos Ayres 30. In der hohen Gesamtziffer der Städte, 1467, sind viele, nament lich in Deutschland, deren Firmenzahl gleichfalls Erwähnung ver diente; doch möchte ihre Aufführung ermüden. Auch von einer genauen Zählung der Firmen, insgesamt und nach Ländern, glauben wir im Nahmen dieser Besprechung absehen zu dürfen. Wir schätzen die Gesamtziffer auf etwa 5500. Diese erfreulich große Beteiligung zeigt das überall vorhanden gewesene Bedürfnis, dem hier entgegen gekommen wird. Wir hoffen, daß die Abhilfe auch dem deutschen Buchhandel, aus dem die Anregung gekommen ist, von Nutzen sein wird. Wie eingangs erwähnt, wird fast die Hälfte des Bandes (244 Seiten und Anlagen) von Anzeigen eingenommen. Sic bilden die vierte Abteilung. 262 Verlags- und andere buchhändlerische, auch buchgewcrbliche Firmen treten mit ihren Empfehlungen, Ver zeichnissen, Druckproben an die in der Welt verstreute Kollegenschaft heran und hoffen nicht ohne Berechtigung auf Erfolg ihrer Aufwen dung. Die Anzeigen sind nach Ländern geordnet und zweckmäßig auch mit Register ausgcstattet. Der vorzüglich saubere, klare Druck wirkt auf dem schönen weißen, stark geglätteten Papier, das hier ver wendet ist, außerordentlich gut, wie denn die ganze Druckherstellung des Bandes (durch die Druckerei A. W. Sijthoff's Uitgevers- Maatschappij in Leiden) uneingeschränktes Lob verdient. Sie ist vorbildlich in klarer Übersicht, Schärfe des Drucks, Vornehmheit des Seitenbildes. Der hier zum erstenmal verwirklichte Gedanke, den Buchhandel der Welt miteinander zu verbinden, ihm die Möglichkeit ausge dehnten internationalen Güteraustausches zu eröffnen, ist von erheb licher Tragweite. Hat es dem deutschen Buchhandel und der deut schen Literatur auch bisher schon nicht an Ausbreitung Liber Grenzen und Meere gefehlt, so fehlte doch ein Wegweiser, wie er dienst bereit hier sich anbietet. Wir zweifeln nicht, daß der deutsche Buch handel ihn gern in Gebrauch nehmen wird, zu seinem und der deut schen Literatur Nutzen. L. Kleine Mitteilungen. Konkurs Ed. Hölzcl in Olmüß (vgl. dir. 234). ,Ans Olmiitz wird dem Deutschen Vcrlegerverei» geschrieben: Über das Vermögen des Gustav Maruschka, Inhabers der prot. Firma Ed. Hölzcl in Olmiitz, wurde mit dem Beschluß des hiesigen k. k. Kreisgerichts vom 26. September 1912 der kaufmännische Konkurs eröffnet. Die Wahltagfahrt wurde bei dem genannten Gerichte auf den 12. d. M. anberanmt, der Anmel- dnngstermin läuft am 31. d. M. ab, die Liguidiernngsfahrt wird am 9. November d. I. stattfinden. Die Anmeldung von Geldfor- dernngen hat bei dem k. k. Kreisgerichte zu erfolgen. In der An meldung ist der Name, Stand und Wohnort des Anmeldenden, dann der Betrag und der Nechtsgrund der Forderung anzngeben, und es sind die Beweismittel, auf die sich das Begehren gründet, anzu führen und die Urkunden in Urschrift oder Abschrift beizubringen. Die Anmeldung ist in ckuplo zu überreichen. Das Begehren ist nicht bloß auf die Anerkennung der Nichtigkeit der Forderung, son dern auch auf die Anerkennung der für dieselbe in Anspruch ge nommenen Rangordnung (Klasse) zu richten. Die Geldfordernngen kommen in die dritte Rangordnung bzw. Klasse der Konkursgläu- biger. Gläubiger, die nicht in Olmiitz oder in der Nähe wohnen, müssen in der Anmeldung einen hier wohnhaften Bevollmächtigten znm Empfange der Zustellungen namhaft machen (Schriften empfänger), widrigenfalls ein Kurator auf Kosten des betreffenden Gläubigers bestellt wird. Anders jedoch verhält es sich mit Rückfordernngsansprüchen. Befinden sich in der Konkursmasse bestimmte Sachen, die dem Ge- meinschnldner ganz oder znm Teile nicht eigentümlich gehören, so ist das Recht, deren Rückstellung oder die Ausscheidung des in die Masse nicht gehörigen Anteiles zu fordern, nach allgemeinen Nechts- grnndsätzen zu beurteilen. Ist eine solche Sache nach Eröffnung des Konkurses veräußert worden, so tritt das erzielte Entgelt an die Stelle der veräußerten Sache. Hinsichtlich des Kommissionsgutes ist der Sachverhalt unter deutlicher Angabe der einzelnen Kommissionsgüter in einem doppelt ansznfcrtigenden Schriftsätze dem Konknrsgerichte (ev. durch Ver- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. mittlung des Vertreters) zur Kenntnis zu bringen und die Aus scheidung aus dem Konkursmassevermögen zu begehren. Zur Übernahme der Vertretung der Interessen der Verleger- Hat sich Herr Or. Bruck m ann in Ol m ü tz bereit erklärt. »Vcrlcgerdünkel«. — Unter dieser Spitzmarke enthält die 1. Ok- tobernummer der in Berlin-Halensee erscheinenden Zeitschrift »Der Sturm« einen Artikel, aus dem hervorgeht, wie berech tigt der Skeptizismus mancher Berufsgenossen gegenüber der Frage ist, ob es zweckmäßig für den Verleger sei, seine Ablehnung von Verlagsangeboten zu begründen. »Im allgemeinen«, sagt Or. Ledermann, der diese Frage in dem Artikel »Genossenschaftlicher Buchverlag« (Bbl. Nr. 230) streift, »pflegen Selbstbewußtsein und Empfindlichkeit im umgekehrt proportionalen Verhältnis zum Können der Autoren zu stehen, so daß man sich als uncrbetener Kritiker leicht einer derben Zurückweisung aussetzt.« Dieses Miß verhältnis scheint auch bei dem Einsender des »Sturm«artikels zu bestehen, da es sonst kaum verständlich wäre, daß eine gute Absicht in ihr Gegenteil verkehrt und als Anmaßung hingestellt wird, was anscheinend ehrliche Überzeugung ist. Sollte diese weder moralisch noch rechtlich einwandfreie Art, Privatbricfc in die Öffentlichkeit zu bringen, weiter um sich greifen, so wird man es keinem Verleger verargen können, wenn er sich in Zukunft auf einfache Ablehnungen beschränkt. Ob damit allerdings den Autoren, besonders jenen, die sich nicht genug tun tonnen in der Versicherung, wie viel ihnen an einem freimütigen Urteil des Verlegers gelegen sei, mehr ge dient ist, möchten wir bezweifeln. Denken kann sich ja wohl auch nachher noch jeder Verleger über ein Manuskript, was er will. Denkt er dabei aber auch an den Autor und seine menschlichen Schwächen, so wird er seine Gedanken für sich behalten, auch wenn er sich ihrer nicht zu schämen braucht. Hier der Artikel: »Es gibt literarische Verleger. Sie unterscheiden sich von unliterarischen Verlegern dadurch, daß sie die Werke der Literatur gleichfalls ablchnen, aber außerdem ihre »Ansicht« Mitteilen. Je besser das Werk ist, desto stärker wird das »vcrlegerische Be denken« und die »vcrlegerische Vernunft«. Ich will den Herren zum kritischen Nachruhm helfen. Man sende mir solche Briefe. Hier ist der zweite: »Was ich Ihnen schon früher schrieb, kann ich Ihnen heute nur wiederholen: Daß mir Ihre Arbeiten das größte Interesse einflößten und ich den höchsten Respekt vor Ihren Absichten, Zielen und auch dem, was schon in den vorliegenden Arbeiten erreicht ist, habe. Aber neben diesem persönlichen Urteil habe ich die stärksten verlegerischcn Bedenken, die ich Ihnen nicht ver schweigen will. Der Roman sowie die philosophische Abhandlung (dem Einakter legen Sie wohl selbst weniger Wichtigkeit bei) gehören zur schwersten Lektüre, die mir seit längerer Zeit vorlag. Und das macht — verzeihen Sie meine Offenheit — die Bücher einfach unverkäuflich nach meinem Dafürhalten. Bei wenigen Büchern, die mir jetzt angcboten wurden, stand mein persönliches Geschmacksnrteil so lebhaft im Widerspruch zur verlegerischen Vernunft, und ich gestehe gern, daß mir die Ableh nung schwer fällt. Wenn ich überhaupt bei Ihrem übrigen künst lerischen so überaus interessanten Roman noch sagen darf, was mich nicht ganz befriedigt, so ist es dies: Daß er — selbstverständ lich im ernsten künstlerischen Sinn genommen — nicht eigentlich spannend ist. Ich meine dieses »spannend« in einer Art, wie es schließlich doch jeder Roman m. E. sein müßte, um auch einen Leser von Kultur zu fesseln.« Der 1. internationale Kongreß für vergleichende Pathologie wird vom 17. bis 23. Oktober in Paris tagen. Es werden unter anderen folgende Vorträge gehalten werden: »Über Agglutination des Kochschen Bazillus bei Mensch und Tier« Herr P. Courmont; »Ausscheidung von Tuberkelbazillen durch erkrankte Tiere« Herr de Jong und Herr Moore; »Die Vaccination von Laboratoriums tieren gegen bovine Tuberkulose» Herr Bruschcttini; »Die Meer- schwcinchentnberkulose« Herr Jousset; »Psenöotnberknlose der Meer schweinchen« Herr P. Thaon; »Der zyklische Gang der Tuberkulose und ihre Entwicklungsformen« Herr G. Arthand; »Die Natur der Tuberkulinreaktion« Herr Velin; »Beitrag zur Erblichkeit der Tuberkulose« Herr Fortineau; »Nabeltuberknlose des Kalbes« Herr Morel. 1614