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Großenhainer UnttrhÄMgs- L Anzeigkblatt. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zv Großenhain vnd Radebvrg. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. den ÄO Inserate werden bis früh 9 Uhr für die nächste ^0. Abonnement vierteljährlich 1 Mark. ^VNNtweno VLN ->ZUN. Kummer angenommen. LO« O» Auf Requisition des Königlichen Gerichtsamts zu Königsbrück soll von dem unter zeichneten Königlichen Gerichtsamte den 23. August 1878 das der Auguste Emilie verehel. Koitzsch geb. Knöfel, vormals verw. Säurig in Bieberach zugehörige Feld- und Wiesengrundstück Nr. 88 des Grund- und Hypotheken- buchs für Bieberach, welches Grundstück am 6. Juni 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 540 M. —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 7. Juni 1878. Königliches Gerichlsamt. Schröder. Z. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 26. September 1878 das dem Schuhmacher Carl Gottlieb Klessig hier zugehörige Haus-Grundstück Nr. 143 des Katasters, Nr. 25, 1230, 1295, 1426 des Flurbuchs, Fol. 140 des Grund- und Hypothekenbuchs für Radeburg, welches Grundstück am 11. Juli 1878 ohne Berück sichtigung der Oblasten auf 4616 M. - Pf gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Radeburg, am 15. Juli 1878. Das Königliche Gerichlsamt. Betzing. Bekanntmachung. Nachdem die Einschätzung des steuerpflichtigen Einkommens in dem 1. Einschätzungs- districte des Steuerbezirks Großenhain beendet und das Ergebnis; derselben den Betheiligten bekannt gemacht worden ist, so werden in Gemäßheit der in § 46 des Einkommensteuer gesetzes vom 22. December 1874 enthaltenen Bestimmungen alle Personen, welche am hiesigen Orte ihre Beitragspflicht zu erfüllen haben, denen aber die in Gemäßheit des § 45 des Einkommensteuergesetzes erlassene Zufertigung nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mittheiluug des Einschätzungsergebnisses sich bei unserer Stadthauptcasse anzumelden. Reclamationen der genannten Beitragspflichtigen gegen die Einschätzung sind nur dann zulässig, wenn sie binnen drei Wochen, von Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, bei der Königlichen Bezirks-Steuer-Einnahme zu Großenhain schriftlich eingereicht werden. Großenhain, den 18. Juli 1878. Der Stadtrsth. Bogel, ^tdtr. Gr. Bekanntmachung, die „Wilhelms-Spende" betr. Die von dem General-Feldmarschall von Moltke im Verein mit den Präsidenten der Landesvertretungen sämmtlicher deutscher Staaten, den Vorsitzenden der Preußischen Provinzial-Landtage und den Bürgermeistern der größeren deutschen Städte veranstaltete Wilhelms - Spende, welche jedem Deutschen Gelegenheit bieten soll, durch eine kleine, den Betrag von 1 M. nicht übersteigende Gabe den Schmerz über die Angriffe auf das Leben Sr. Majestät des deutschen Kaisers und die Freude über die glückliche Rettung desselben zum Ausdrucke zu bringen, soll in allen Orten deö deutschen Reiches am 20., 21. und 22. Juli d. I. gesammelt werden. Für den hiesigen Stadtbezirk sind Sammclstellen errichtet worden: 1) in der Stadthaupt-Easse, 2) bei Herrn Bezirksvorsteher Jentzsch II., innere Meißner Gasse Nr. 24, 3) „ „ „ Jentzsch I-, äußere Meißner Gasse Nr. 487, 4) „ „ „ Dietze, innere Berliner Straße Nr. 137, 5) „ „ „ Jahn, äußere Berliner Straße Nr. 510, 6) „ „ „ Stelzner, Kirchgasse dir. 259, 7) „ „ „ Götze, Rahmenplatz 614, 8) „ „ „ Wiegand, innere Dresdner Gasse dir. 327, 9) „ „ „ Thiele, Augustuöallee dir. 678, 10) in der Nathskellerwirthschaft, 11) im Hotel de Saxe, 12) „ „ zum Gesellschaftshause, 13) „ „ zur goldenen Kugel, 14) „ Gasthofe zum goldenen Löwen, 15) „ Restaurant des Herrn Vogel, Markig affe, 16) „ Gasthause zur Stadt Chemnitz, 17) „ „ zum rothen Hause, 18) „ Restaurant des Staatsbahnhofes, 10) „ „ „ Berlin-Dresdener Bahnhofes. Jeder, welcher durch Beisteuerung einer Gabe seinen Patriotismus bezeigen will, wolle solche an eine dieser Sammelstellen abführen und seinen Namen und Stand in die dort auSliegcnde Sammelliste einzeickmen. Großenhain, am 17. Juli 1878. Der Stadtrath. Vogel, Stdtr. Mamilmchimg, -ie bevorstehende Reichstagsumhlbelr. Für die auf den 30. Juli d. I. anberaumte Reichstagswahl sind die Wahlbezirke hiesiger Stadt in nachstehender Weise abgetheilt und für dieselben die dabei aufgeführten Wahlvorsteher und Stellvertreter derselben, sowie die dabei ebenfalls angegebenen Wahl locale bestimmt worden: I. Wahlbezirk. Meißner Viertel mit Vorstadt. Cat.-Nr. 1—85 und 391—495. Wahlvorsteher: Herr Bürgermeister Herrmann. Stellvertreter: Herr Stadtv. Drache. Wahllocal: Die Expedition des Standesamts, Rathhaus I. Etage. II. Wahlbezirk. Wildenhainer Viertel mit Vorstadt. Cat.-Nr. 86—187 und 496—560. Wahlvorsteher: Herr Stadtrath Markus. Stellvertreter: Herr Stadtv. Kegel. Wahllocal: Parterrezimmer im Rathhause neben der Sparcasse. III. Wahlbezirk. Naundorfer Viertel mit Vorstadt. Cat.-Nr. 188—291 und 561—675. Wahlvorsteher: Herr Stadtrath Vogel. Stellvertreter: Herr Stadtrath Meißner. Wahllocal: Das reservirte Zimmer des Rathskellerrestaurants, Eingang von der Apothekergasse. IV. Wahlbezirk. Dresdner Viertel mit Vorstadt. Cat.-Nr. 292—390 und 676—725. Wahlvorsteher: Herr Stadtrath Kämpfe. Stellvertreter: Herr Stadtrath Kohlase. Wahllocal: Vorzimmer des Stadtverordnetensaales Rathhaus II. Etage. Die Wahllocale für den I., ll. und IV. Wahlbezirk sind hiernach dieselben, welche an der vorigen Reichstagswahl verwendet worden sind, wogegen für den III. Wahlbezirk (Naundorfer Viertel mit Vorstadt) eine Aenderung eingetreten ist. Die Wahlhandlung selbst beginnt am 30. Juli 1878 Vormittags 10 Uhr und endet desselben Tags Nachmittags 6 Uhr. Ein jeder Stimmberechtigte hat in dem Wahlbezirke abzustimmen, in welchem er seine Wohnung zur Zeit seiner Eintragung in die Wählerlisten gehabt hat. Bei Abgabe des Stimmzettels, welche persönlich zu erfolgen hat, wolle jeder Wähler neben seinem Namen auch die betr. Hausnummer angeben, um dadurch allen Aufenthalt beim Nach schlagen in der Liste zn beseitigen. Von der Vertheilung gedruckter Stimmzettel wird auch diesmal abgesehen werden, die Wähler werden aber hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 19 des zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 31. Mai 1869 erlassenen Reglements vom 28. Mai 1870 ungültig sind: 1) Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier, oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind; 2) Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten; 3) Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist; 4) Stimmzettel, auf welchen mehr als ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist; 5) Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Auch müssen nach § 15 des Reglements die Stimmzettel dergestalt zusammengefaltet sein, daß der auf ihnen verzeichnete Name verdeckt ist. Großenhain, am 17. Juli 1878. Der Stadtrath. Vogel, Stdtr. Bekanntmachung. Nachdem zu der am 30. Juli 1878 stattfindenden Reichstagswahl behufs der Wahl eines Abgeordneten im 4. Wahlkreise des Königreichs Sachsen in dem aus hiesiger Stadt mit dem Rittergute gebildeten Wahlbezirke der unterzeichnete Bürgermeister als Wahlvorsteher und Herr Kaufmann Heinrich Gustav Böhmig allhier als dessen Stellvertreter ernannt und das links gelegene Parterrezimmer des hiesigen Rathhauses (am Marktplatze) als Wohllocal bestimmt worden ist, werden die sämmtlichen wahlberechtigten Einwohner deö hiesigen Wahlbezirks aufgesordert, am obengedachten Wahltage in der Zeit von Vormittags 10 bis Nachmittags 6 Uhr ihre Stimmzettel, welche außerhalb des Wahllocals geschrieben sein müssen, an vorbezeichneter Wahlstelle verdeckt und sonst vorschriftsmäßig abzugeben. Ungiltig sind solche Stimmzettel, 1) welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind, 2) welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten, 3) aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist, 4) auf welche« mehr als ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist und 5) welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Radeburg, am 18. Juli 1878. Der Stadtrath. Hinkel, Brgrmstr. Städtische Feuerwehr. Die Mannschaften der Spritze Str. 1 haben sich Mittwoch den 24. Juli Abends V2-8 Uhr in der Turnhalle einzufinden. Der Zugführer. Die Mannschaften von Spritze Nr. 2 haben sich Donnerstag den 25. Juli Abends V28 Uhr in der Turnhalle einzufinden. Der Zugführer. Die Resultate des Longresses. Mit der am Sonnabend erfolgten Unterzeichnung des Berliner Friedensvertrages können die orientalischen Wirren als vorläufig beseitigt betrachtet werden. Die orientalische Frage ist auch durch den Berliner Vertrag nicht vollständig gelöst worden, allein er hat die Dinge im Südostcn um ein viel größeres Stück der vollen, radikalen Lösung der Frage entgegengeführt, als es von Seiten des Pariser Vertrags von 1856 geschehen war. Wir verstehen nämlich unter radicaler Lösung der Orientfrage die Zerstörung des tür kischen Reiches, die Beseitigung der osmanischen Herrschaft in Europa und Kleinasien und die Befreiung und Wieder erweckung der culturfähigen Völker zwischen Donau und Tigris. Wie gesagt, ist man diesem Ziele um ein. gutes