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49» Stück, Freitags den 4. December 1807, Generale, die Niedersetzung einer Landes-Commission zu Besorgung aller ans den vor kurzem beendig ten Krieg und dessen Folgen sich beziehenden Angelegenheiten betreffend. Von Gottes Gnaden, Friedrich August, König von Sachsen rc. rc. rc. Liebe getreue. Wir haben, in Verfolg der von den getreuen Ausschußständen von Ritter schaft und Städten jüngsthin, aus Unser Erfor dern, gethanen Vorschläge, zu Besorgung al ler aus den vor kurzem beendigten Krieg und dessen Folgen sich beziehenden Angelegenheiten, eine eigne, Unsrem Geheime» LonsUio unmit telbar untergeordnete Oberbehörde, unter dem Namen einer Landes-Commission, allhier niedergesetzt, welche, unter Direction eines Unserer Conferenzminister und wirklichen, im Geheimen Ooi-sillo Sitz und Stimme haben den Geheimen Raches, aus den von Uns aus dem Mittel Unserer Lollegiorum ernannten sechs Commissarien und den von den Ausschuß ständen dazu beauftragten drey ritterschastlichen und drey städtischen Depucirten bestehet. Wie Wir nun solches, zu Jedermanns Nach, richt und Nachachtung, hiermit bekannt machen; also finden Wir auch sür nöchig, dieserhalb Folgendes zu verordnen und zur allgemeinen Wissenschaft zu bringen. i. Der Geschäflskreisdieser Landes-Com mission erstreckt sich gedachtermaßen über sämt liche, den nunmehro beendigten Krieg und des sen noch fortwährende Folgen betreffende Ange« legenheilen und alle von den Kreisdepulätionen und mit deren Concurrenz zeither besorgte Ge schäfte. Insbesondre gehöret dazu die lhun, lichst zu bewirkende Ausgleichung der durch kie sen Krieg Unseren Uiilerlhanen in den sieben Krei sen Unserer alten Erblande, mit Inbegriff der Grafschaft Mannsfeld Unsrer Hoheit, in den Stiftern Merseburg und Naumburg und in dein Fürstenthume Q-ersurt seit dem Ersten Ju nius des jetzigen Jahres zugezogenen und von ihnen etwa noch ferner zu tragenden Kriegs, lasten durch verhältnißmäßige Bertbeilung der selben auf sämtliche Unsere Unterchaneu in den benannten Provinzen: indem Wir, so viel die ecwa vorzunehmende Ausgleichung der vor dem isten Junius dieses Jahres eingetretenenKricgs- lasten und der im vorigen Jahre erforderten Knegscontributio» betrifft, deshalb überhaupt weitere Entschließung zu fassen, Uns annoch Vorbehalten. 2. Desgleichen hat die Landes-Commission sich mit Ausschreibung der zur Ausgleichii'g der Kriegslasten erforderlichen Anlagen und mit deren Einbringung, ingleichcn mit Beitreibung der aus die beiden ersteren Drittheile der er wähnten Kriegscontribution in den sieben Krei sen annoch aussenstehenden Reste und mit allen, wegen der noch foriwährenden Kriegsprästalio- »en, im Lande erforderlichen Leranstaltnngen, auch mit dem Rechnungswesen der Kreisdepu, tarionen und, nach Befinden, der Communen, zu beschäftigen, zugleich aber darauf Bedacht zu nehmen, daß von den Kreisdepulätionen die in jedem Kreise zu Abführung der Kriegscontri« bution