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59 Der Behörden-Gartenbau 1. Juli 1926 Hintermännern geführte Kampf nicht aus sachlichen oder gar künst lerischen Motiven geführt wird, sondern daß vielmehr wirtschaft liche und persönliche Hintergründe die Hauptrolle spielen. Hamburg, 5. Juni 1926. Johs. Rautenstrauch, dipl. Gartenbauinspektvr. Nachschrift der Schriftlcitung: Wir haben, da uns die unge wöhnliche einseitige Kritik, die bisher dem Gartendirektor Linne und Rosenbaum zuteil wurde, sür unseren Beruf nicht förderlich erscheint, dem Vorstehenden gern Raum gegeben, müssen natürlich dem Verfasser die volle Verantwortung für seinen Aufsatz über lassen. Unsachlich erscheint uns besonders die Auffassung des Herrn König, wenn er glaubt, daß der Verwalter eines Kleingarten amtes in Dingen der Friedhofskunst nicht urteilen könne. So springt man mit der Berufsehre eines Kollegen nicht um! Dem freien Gartenarchitekten hat bis jetzt noch kein Gartenbaubeamter öffentlich gewehrt, in Dingen des behördlichen Gartenbaues mitzu reden und das geschieht doch in der jüngsten Zeit wahrschein lich aus wirtschaftlichen Gründen, wahrhaftig in ausgiebigster Weise. Der Gartenbaubeamte gönnt dem freien Gartenarchitekten seine freie Künstlerschaft, er wird aber auch sein ureigenstes Feld zu verteidigen wissen, wenn sich der gegenseitige Wettbewerb ans das Existenzgebiet ausbrcitcn sollte. Wir raten also: Hände iveg! Bärwald. fkktung ZtMgärtner — Ladegärtner! (Bergt, hierzu Seite 49 des lfd. Jahrganges.) Wir sind, durch unseren Warnruf veranlaßt, heute in der Lage, Angebot und Vertragentmurf für die sogen. Gartcnberatung der Städte und Badevermaltungen durch freie Gartenarchitekten ver öffentlichen zn können. Ans Gründen des Taktes soll der Name des anpreisenden Büros nicht genannt sein. Das Angebot wird uns aus einer deutschen Mittelstadt zngesandt, in der ein fähiger Fachmann als städt. Gartenbauinspektor tätig ist. Wir fragen, welches Unheil kann, falls der betr. Gartenbamte zufällig einem ihm nicht wohl gesinnten Dezernenten unterstellt ist oder vorüber gehend in der Bürgerschaft Gegner hat (eine in der heutigen politisch zerwühlten Zeit keine seltene Erscheinung), durch diese Art des Wettbewerbes entstehen? Wir wiederholen unseren Warnruf „Augen und Ohren auf!" Name der Firma. An den Magistrat. In Verfolg meiner Ihrem Herrn Magistratsdirigenten kürz lich zugestellten Offerte (Ansichten von städt. Grünanlagen) ge statte ich mir heute ergebenst, Ihnen einen Vertragsentwurf zur gefl. Benutzung zu übersenden. Von der Erwägung ausgehend, daß Mittel- und Kleinstädte wegen der erheblichen Kosten nicht in der Lage sind, einen be fähigten Gartenbeamten anzustellen, stelle ich mich Ihnen zur Beratung und Entwurfsberatung Ihrer städt. Grünanlagen sür eine geringe Jahrcspauschale zur Verfügung. — Als Jahres pauschale gelten etwa folgende Sätze: Vis 2500 Einwohner 100 RM., 5000 Einwohner 200 RM., 10000 Einw. 300 RM., 20000 Einwohner 400 RM., 30000 Einwohner 500 RM. In Anbetracht der geringen Belastung Ihres Etats durch diese kleine Ausgabe hoffe ich gern auf Ihren geschätzten Aus trag. Meinerseits wird nichts ermangeln, durch beste Bedienung Ihre dauernde Kundschaft zu erwerben. Hochachtungsvoll und ergebenst Vertrag. Zwischen dem Magistrat der Stadt und dem Garten architekten wird nachstehender Vertrag geschlossen: § 1. Der Magistrat überträgt Herrn die Ueberwachung der städt. Grünanlagen und die Beratung über deren Unterhaltung und Ausgestaltung einschl. der hierzu erforderlichen Zeichnungen usw. 8 2. Desgleichen überträgt der Magistrat Herrn die Entwurfsbearbeitung von städtischen Neuanlagen (Parks, Fried höfen, Sportplätzen usw.) einschl. aller hierzu erforderlichen Zeich nungen, Kostenberechnungen usw. 8 3. Die für die zeichnerischen Entwurfsarbeiten erforderlichen Unterlagen (Lagepläne und Nivellements) stellt der Magistrat Herrn kostenlos zur Verfügung. § 4. Herr ist verpflichtet, auf Aufforderung des Magistrats so oft es diesem nötig erscheint, denselben zu besuchen und zu beraten. 8 5. Herr erhält für seine beratende und zeichnerische Tätigkeit pro Jahr .... RM., zahlbar in vierteljährlichen Raten aus sein Postscheckkonto — Für seine Besuche erhält Herr die Eisenbahnfahrtkosten 3. Klasse von aus und zurück vergütet. 8, 6. Dieser Vertrag gilt zunächst auf ein Probejahr, wenn er ein Vierteljahr vor Ablauf nicht gekündigt wird, gilt er auf ein weiteres Jahr verlängert. Bildungswesen. 6eruf53U5biIdung* **) Gewerbelehrer Th. Landgraf, Hamburg, dipl. Gartcnbauinspektor. Hemmungen, die störenden Einfluß auf Entwicklungsfortschritt und Entwicklungsmöglichkeit innerhalb gewisser Berusskreise ge winnen, resultieren: „Forderungen und Wünsche entfachen Kampf und Leidenschaft." Ursächliche und grundsätzliche Forderung des Fortschritts ist: Freiheit der Entwicklung. Man kennt den Hemm- klotz, der einen freudigen Aufstieg vereitelt und sucht trotzdem nach dem Uebel. Sowohl das Begehren einer Gartcnbauhochschulc, als auch der Ruf nach einer howertigen Ausbildung unserer gartenbaulichen Kräfte, der Gartenarchitekten und besonders der Fachlehrer, sie alle wurzeln in berechtigten und nie unterdrückbaren Forderungen. Wo greift denn der Hemmklotz in das Getriebe der fortschrittlichen Ent wicklung ein, sodaß er jedes Vorwärtsstreben unterwühlt und unterbindet, wo spannt die Fessel, die uns den kulturellen und wirtschaftlichen Aufstieg unmöglich macht? Wohl einzig und allein dort, wo man den vorwärtsstrebenden Kräften unseres Berufes, die den echten Weg zur Bildung hin durch den Beruf genommen haben, die Pforten zu den Stätten der For schung und der Künste, die Hochschulen und Universitäten, verschließt. Wodurch rechtfertigt sich solches Tun? Der junge Mensch und Schüler, der nie im krassen Kampf ums Daseiir und um den Platz au der Sonne gerungen Hal, der nie den Blick an dem riesigen Fragenkomplex „Wirtschaft" geschärft hat, der noch nie im Dienste der Gemeinschaft Probe» seiner Staats- bürgertugcnden gegeben hat, er besucht vier Jahre lang die Volks schule. — wie jeder andere Deutsche —, er besucht sechs weitere Jahre lang, bis zur Obcrsekundareife eine höhere Lehranstalt, Gymnasium, Oberrealschule, Realgymnasium, macht seine Reise- prüfung und — er besitzt den Bildungsgrad, der Hochschulreife birgt. Der andere besucht vier Jahre lang die Volksschule wie dieser, sechs Jahre lang eine höhere Lehranstalt, geht dann hinein in die Berufsarbeit, nur dann sein Allgemeinwissen und seine praktischen Kenntnisse durch einen mindestens 2^2—3jährigen Besuch einer höheren technischen Lehranstalt abzurunden. Dieser besitzt nicht die Bildung, die ihn zum Besuch der Hochschule berechtigt. Ihm, der für sich in Fragen des Wirtschaftslebens Wissen und Können, Scharfsinn und freien ungetrübten Blick gewonnen hat, ihm, der seine staatsbürgerlichen Tugenden nicht nur in der Theorie kennt, sondern der davon im Gcmeinschaftsdienst bereits Beweise geliefert hat, ihm, der durch innere Aktivität zum reinen Menschentum ge langt ist — ihm bleiben die Pforten der Hochschulen und Universi täten verschlossen. Es besteht doch kein Zweifel, daß der Mensch der Bildung: der brauchbare Mensch ist. Der brauchbare Mensch aber ist der Mensch, der seine und seines Volkes Aufgabe und Arbeit erkennt und den Willen und die Kraft besitzt, sie zu tun. Die Kulturgüter dos eigenen Volkes zu kennen, um sie auszuweiten und auszubauen ist für unsere heutige Zeit wichtiger als die Kultur der Antike zu kennen oder als Bruchstücke aus der Kultur fremder Nachbarnationen zu kennen, um im eigenen Vaterland als Fremd ling zu weilen. Wenn der akademische Bildungsgrad von dem papiernen Nachweis der Reifeprüfung einer neunklassigen höheren humanistischen Lehranstalt abhängig ist, so gibt es nur den Begriff Bildung: der in einem Häufen von Wissen auf Wissen und Können auf Können seinen höchsten Ausdruck findet. **)Bildung haben aber heißt Mensch sein, heißt eine geistige Struktur besitzen, die in den unbedingten Werten der Wahrheit, der Schönheit und Sittlichkeit verankert ist. Es ist ein Wissen und ein Können, das in dem Dienst dieser unbedingten Werte, im Dienste des Guten steht. Zum reinen Menschentum muß sich die Einsicht in die Berufsaufgaben, die Einsicht in die Staatsaufgaben und der feste Wille gesellen, nach dieser Einsicht zu handeln. Und wo werden diese Persönlichkeitswerte mehr entwickelt als im Beruf, der als soziale Form, als eine Selbstbehauptungs gemeinschaft den Menschen zum Gemeinschaftsdienst erzieht. Beruf und Berufsarbeit erzieht nicht mit Buchrissen, sondern vor allem durch die Tat. Letzten Endes besteht der Wesenszwcck im gesamten Ablauf der Vorgänge darin, daß die Menschen selbständige Bürger sind oder werden, die ihren festen Platz im Arbeitsorganismus des Staates einnehmen. Besitzt nun der Schüler, der nach vierjährigem Besuch einer Volksschule noch neun Jahre die Schulbänke einer höheren huma nistischen Lehranstalt drückte und durch das Reifezeugnis den Bil dungsgrad erwirbt, der ihn zum Besuch der Hochschulen und der Universitäten berechtigt, wirklich eine höhere Bildungsreise als der jenige, der neben 4jährigem Volksschulbesuch, neben öjährigem Be- *) Zu „Leibig-Duisburg: Die Ausbildung des Gartenarchitekten" in Garten kunst Nr. 6 1826. **) Kerschensteiner. juch ei: SBrig Pq d: W M u «n M lege» n.inqt W «mas iieien <me H sinn di F eine Z hätte den p mit l unser: den: ü bau i Haff: lmme techni Bresl c nun l der L richt Bota Bo Schaft k M Fakt: ' der!! l derP Fakt: lg,lö Prak l.bO Enw ll.lö Bede lv,l' gcob Flab