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49 Der Behörden-Gartenbau 1. Juni 1926 im Laufe des Jahres abgeschlossen werden können. Eine wesentliche Förderung erfuhr die Ausvildungsfrage durch die Erhebung der bisherigen „Höheren Gärtnerlehranstalten" zu „Lehr- und Forschungs anstalten für Gartenbau" deren Absolvierung zum Studium an den technischen Hochschulen oder an der Universität unter gewissen Bedingungen berechtigt. Leider ist an die Errichtung der Garten bauhochschule, die bestimmt kommen wird, zur Zeit noch nicht zu denken. Der Ausbau der Mittelschulen ist in Deutschland überall rege fortgesetzt worden, sodaß eine Klärung in bezug auf Semesterzahl, Aufnahmebedingungen und Berechtigungen zu erwarten ist. Für die handwerksmäßig vorgebildeten Gartenbaubeamten wird versucht werden, den Winterschulunterricht, entsprechend den Schulen für die anderen Beamtengruppen einzurichten bezw. auszubauen. Alle diese Vorschläge und Beschlüsse haben bei dem Sachbear beiter im Preußischen Landtage, mit dem eine Unterredung stattfand, eine solche Aufnahme gefunden, daß sie bei den Beratungen des Landwirtschaftsetats herangezogen worden sind. 4. Praktische Ausbildung. Von ganz besonderer Wichtigkeit waren die Verhandlungen über den Gärtnerberuf und seine Ausbildungsfragen. Die Frage, wer sich für den Beruf eignet, ist die Kernfrage, die insoweit entschieden ist, als durch ärztliches Attest eine feste körperliche und geistige Gesundheit gewährleistet sein müssen. Neben einer ausgesprochenen Neigung zum Beruf ist selbstverständlich je nach den einzuschlagenden Laufbahnen (Handwertsbeamte, Mittelschultechniker usw.) die ent sprechende Vor- und Allgemeinbildung unerläßlich. Ferner wird man sich der Lehrstellen anzunehmen haben, wie das schon erfreu licher Weise durch die Landwirtschaftskammer (denen der Gartenbau noch immer untersteht) geschieht und mit der Lehrlingsprüfung ab- fchließt. Nicht alle Gärtnereien sind Lehrbetriebe, und junge Leute, die sich der Lehrlingsprüfung unterziehen wollen, dürfen nur in anerkannten Lehrbetrieben lernen. 5. Organisationsfragen. Von Seiten der Gartenbaubeamten wird erstrebt, ihren Verband mit dem der Friedhvfsbeamten zu verschmelzen, um so eine ein heitliche Front zu bilden; ein Wunsch, der vom Gartenbauausschuß lebhafte Förderung erfahren hat. Die Verhandlungen sind bisher über eine ernste Fühlungnahme nicht herausgekommen, werden aber voraussichtlich noch in diesem Jahre zur Entscheidung gelangen. Um die wichtigen organisatorischen Fragen restlos zu klären, bliebe zu wünschen, daß auch von Seiten der Provinzialbeamten (d. h. namentlich der Obst- und Kreisgartenbeamten) der Ring geschlossen wird, damit diese Kollegen eine bessere Würdigung erfahren, und nicht Zweifel aufkommen über ihre Notwendigkeit oder gar eine Verdrängung eintritt. Die Forderungen der Obstbaubeamten konnten im Berichtsjahr bearbeitet werden. Sie werden sich aber, wie bereits erwähnt, genau an die Richtlinien und Beschlüsse für die Garten- und Fried hofsbeamten zu halten haben. Sitzung des Gartenbauausschusses der Vertretertagung (Rateb) am l4. Mai 1926. 1. Der Gartenbauausschuß des Vertretertages der Rateb 1926 hat nach eingehender Aussprache die unabweisbare Einsicht gewonnen, daß die Verschmelzung des Verbandes der Friedhofsbeamten Deutsch lands und des Reichsverbandes der deutschen Gartenbaubeamten zu einem Einheitsverband eine dringende Notwendigkeit ist. Hierzu sind folgende grundsätzliche Punkte zu erwägen: 1. Der Verband der Friedhofsbeamten stellt im Einheitsverband den 2. Vorsitzenden. 2. Der Name des Verbandes ist entsprechend zu gestalten. 3. Der Interessenvertretung des Friedhofsbeamtenverbandes wird als Fachausschuß für das Friedhofswesen völlige Selbständig keit gewährt. 4. Der Gartenbauausschuß der Rateb hält sich für verpflichtet, die Verhandlungen einzuleiten. 2. Ungeachtet einer etwaigen späteren Verschmelzung treten beide Verbände sofort zu einer gemeinsamen Beratung der Lauf bahnen und Eingruppierung der Friedhvfsbeamten zusammen. 3. Ausbildung. 3. Der Beruf (Gartenbau- und Friedhofswesen) schafft analog der Haudwerkerausb-ildung. Ausbildungskurse und Wiuterschuleu für Gartenbau, Obstbau und das Friedhofswesen. Ziel ist die Ab legung der Obergärtner bezw. Gartenmeisterprüfung in diesen Fächern. d. Die gärtnerischen Staatslehranstalten, Lehr- und Forschungs anstalten sowie Fachschulen werden aufgefordert, für das Fried hofswesen (Friedhofsgestaltung und -Verwaltung) eigene Lehr stühle einzurichten und die unter 3. geforderten Ausbildungskurse zu fördern. 4. Kollege Martin legt ein Memorandum über die Bewertung und Gliederung der gärtnerischen Lehranstalten vor, die Ausschuß mitglieder sollen hierzu bald die Meinung äußern. 5. Tienstbezeichnung. Grundsätzlich sollen alle Garten-, Friedhofs- und Obstbaubeamten einheitliche Dienstbezeichnungen haben. Es wird als wünschenswert bezeichnet, daß die Obstbau beamten endlich ihre Stellung zur Dienstbezeichnungsfrage be kanntgeben. 6. Die Diplom-Gartenmeisterfrage der jetzigen technischen Mittelschulen (z. B. Oranienburg und Köstritz) muß aus Rücksicht auf die Besoldungsordnungen und Laufbahnordnung unbedingt geklärt werden. Es wird angeregt, diese Lehranstalten zu veran lassen, im Interesse der von ihnen ausgebildeten Fachleute zu verleihen: l. Als Abschluß der Fachschulbildung Prüfungstitel „geprüfter Gartenbautechniker". 2. Als Abschluß der Fachausbildung Prüfungstitel „diplomierter Gartenbauinspektor". 7. Der Gartenbauausschuß der Rateb hält es für erforderlich, bei den Landesregierungen bezw. Provinzialverwaltungen zu bean tragen, daß den in den Kreisen beschäftigten Obst- und Gartenbau beamten facblich nur Garten-, bezw. Obstbaufachleute unter Jnspek- tionsbefugnis übergeordnet werden. Wo diese Stellen nicht vor handen sind, wird dringend empfohlen, dieselben ungesäumt zu schaffen, um die bisher durch die Laienbehandlung des Straßen- und Plantagenobstbaues in Erscheinung getretenen Schäden im Interesse des heimischen Obst- und Gartenbaues zu beheben. — Es wird besonders darauf hingewiesen, daß durch die nicht fachmännische Beeinflussung die Bekämpfung der Schädlinge und Baumkrankheiten gehemmt wird. Die Kreis- bezw. Provinzial-Garteninspektoren haben in gleicher Weise Aufsichts- und Vorschlagsrecht in den Bei spielswirtschaften, den Gartenbaubetrieben der Heil- und Pflege anstalten auszuüben. gez. Martin. gez. Bärwald. Lcktung 5tadtgärtner — Ladegärtner! T., den .... 1926. An das Gartenamt der Stadt I.! Wir haben ei» Angebot eines Berliner Spezialbüros für städtische Grünanlagen erhalten, nach dem eine vertragliche, lau fende Beratung (soll wohl heißen: Unterhaltung! D. S.) und Entwurfsbearbeitung der städtischen Grünanlagen angeboten wird. Bevor wir über dieses Angebot Entschließungen fassen, bitten wir um recht baldgefl. Mitteilung, ob dort derartige Unter nehmungen bekannt sind. Bejahendenfalls ist uns Angabe der Adressen erwünscht. Für die gehabten Bemühungen im voraus besten Dank. Der Magistrat. gez. Z. Der Bürgermeister. Wir gehen wohl nicht fehl, wenn wir annehmen, daß dieses in obigem Schreiben angedeutete Angebot auch in anderen Gemein den und Städten dem Bürgermeister auf den Tisch geflattert ist, sicher auch in solchen Städten wo bereits ein „Stadtgärlner" oder „Badegärtner" tätig ist. Es erübrigt sich, näher auszuführen, zu welch schweren wirtschaftlichen und persönlichen Schädigungen unserer Kollegen in den mittleren und kleineren Gemeinwesen das Vorgehen der betr. Firma führen kann. Wir wissen, daß auch andere, freie Gartenarchitekten solche Angebote gemacht haben. Das sogenannte Beratungs- und Entwurfsangebot wird seit einiger Zeit von einer ganzen Gruppe freier Gartenarchitekten mit Eifer betrieben. Dieses Vorgehen ist aus Gründen des Broterwerbs verständlich, nament lich in der jetzigen Zeit der wirtschaftlichen Depression. Das Vor gehen wäre auch erträglich, wenn damit nicht gleichzeitig eine starke Überheblichkeit zutage träte, als ob der Gartenbeamte die leibhaftige Rückständigkeit und Unfähigkeit selbst wäre, der freie Gartengestaltcr aber allein der „berufene Beherrscher der Materie". Der Gartenbaubeamte wird nichts dagegen einzuwenden haben, wenn Neuanlagen geteilt oder ganz an Gartengestaltungsfirmen „vergeben" werden, wenn Gutachten erstattet werden, aber — wohl gemerkt — unter der Oberleitung des betr. Verwaltungsleiters. Wir können niemals zugeben, daß unser ohnehin schon bedrängter und stiefmütterlich behandelter Stand auch noch vom eigenen Berufe bedrängt wird. Es geht hierbei um Sein und Ansehen des Garten baubeamten in den mittleren und kleineren Gemeinwesen. Deshalb Augen und Ohren auf! Wir bitten dringend, dein Hauptvorstand von allen oben angedeuteten Fällen unverzüglich Kenntnis zu geben. Bärwald. Vie Lerukwakl. Von Th. Landgraf, staatl. dipl. Gartenbauinspektor, Hamburg. Ist in einem Menschen eine ausgeprägte seelische Richtung vorhanden, die einem Berufe, als solchem, zustrebt, so wird sich 1. >. bei B Berllu hemm Tätig' mögli arbe! sendet ist du etwas vorha ' ihm entge, Art, i inhall leit, > Mens kamt weit wird, Bern Bild in de zur : wenn steilu Erfo! Bern „Die Notz zwei Man Der des ' Ber Ms der bilde quäl beits Mecl liche wirt es n sind, beso mal, Nm ! ein die her wen dien Ber eine betr I den nni Hin bew nier wir poj ruft zus- Wo in besi ten! dei mn An