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Gartenbauausschusses der Reichsarbeitsgeineinschaft der technischen Beamtenverbände gutachtlich zu hären. Diesen gleichen Wunsch richten wir an diejenigen Stellen, die sich in Ausschüssen mit dem Bernfsaufbau (Ausbildung, Schulwesen usw.) beschäftigen. Wir erleben sonst immer wieder das betrüblichste aller Bilder, daß nämlich ein achtbarer Beruf wegen innerer Zerissenheit, von außen nicht ernst genommen wird, über der gegensätzlichen Meinung vielleicht gar sonst sichere Erfolge verloren gehen. Der große Bruder Er- werbsgartenbnu wird für den Gartenbaubeamten Verständnis nuf- bringen müssen, wenn es dem Berufe gut gehen soll. Auf einem anderen Gebiete geht der Kleinkrieg lustig weiter. Viele „Stadtgärtner", leider noch nicht alle, haben begriffen, daß ihre Dienstbezeichnung „Stadtgärtner" nicht der Besoldungsordnung entspricht. Wir müssen immer noch dringend fordern, daß die in Frage kommenden Fachleute selbst oder mit unserer Hilfe die ihnen zustehende Dienstbezeichnung zu erreichen suchen. Das uns zur Verfügung stehende Vergleichsmaterinl ist so vorzüglich, daß mit der Bekanntgabe desselben oft schon das Ziel erreicht ist. Jeder gärtnerische Beamte oder Angestellte prüfe seine Dienstbezeichnung an der Besoldungsgruppe die er zudiktiert erhielt oder die er sich ersehnt. -d. ssuf dem Uege rm Klärung! (Zur Obergärtner-Prüfungsfrage.) Zeitungsnotizen, Schreiben unserer Landesgruppen und Mit glieder mußten uns die Überzeugung bringen, daß die preußische Hauptlandwütschaftskammer über unsere Anträge bez. Gesuche, die Gartenmeisterprüfung einzuführen, endgiltig Beschluß gefaßt hatte. Um Klarheit zu gewinnen, wandten wir uns an das Ministerium selbst mit nachstehendem Schreiben: An das preußische Ministerium 8. April MM. für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Berlin. Der ergebenst unterzeichnete Reichsverband hat aus den Kreisen seiner Mitglieder mitgeteilt erhalten, daß der Gärtnereiausschuß der preußischen Hauptlandwirtschaftskammer beim Herrn Minister erbeten habe: 1. dem Prüfungszeugnis für „geprüfte Obergärtner" die erklären den Worte: „entspricht der Meisterprüfung", beifügen zu dürfen; 2. denjenigen Obergärtnern, die sich infolge vorgerückten Alters einer Prüfung nicht mehr unterziehen wollen oder können, nach einem besonderen Besichtigungsverfahren der von ihnen geleiteten Betriebe die Bezeichnung „anerkannter Obergärtner" zu verleihen; 8. den Herrn Minister um einen Erlaß zu bitten, der auf die Notwendigkeit hinweist, die „geprüften Obergärtner", soweit sie in einem Beamten- (und Angestellten-?) Verhältnis stehen, in die nächsthöhere Gruppe der Besoldungsordnung einzu reihen, als sie vor Ablegung der Prüfung, welche der Meister prüfung entspricht, gestanden haben. Der Reichsverband bittet um gefällige Auskunft, ob und welche Verordnungen bezw. Verfügungen im Sinne der Antrag stellerin erlassen worden sind und ob die unter 1 gestellte Bitte auch rückwirkend (auf früher ausgestellte Obergärtnerprüfungs zeugnisse) ausgedehnt worden ist. Mit vorzüglicher Hochachtung Reichsverband der deutschen Gartenbaubeamten. gez. Bärwald, Vorsitzender. gez. Bö hin, Hauptgeschäftsführer. Darauf erhielt der Berband nachstehenden Bescheid des Mini- steriums: VEn W s, den 30. April 1926. An den Neichsverband der deutschen Gartenbanbeamten in Chemnitz. Die in Ihrem Schreiben vom 8. d. Mts. unter 1 bis 3 auf geführten Beschlußanträge der preußischen Hauptlandwirtschafts kammer find wie folgt beschicken worden: Ziffer 1 und 3: „Ich habe zwar keine Bedenken, daß in den Prüfungszeugnissen der Bezeichnung „Geprüfter Obergärtner" der Vermerk „Ersatz für die Meisterprüfung" hinzugefügt wird, mache jedoch darauf aufmerksam, daß dieser Zusatz eine Ein gruppierung in eine höhere Gehalts- oder Vergütungsgruppe nicht bedingt. Bei einer etwaigen Neuregelung der Besoldungsverhältnisse dürfte sich Gelegenheit bieten, die Gleichstellung der geprüften Obergärtner mit den Gartenmeistern eingehend nachzuprüfen. Dafür einzutreten bin ich bereit." Ziffer 2: „Da die Altersbestimmungen meines Erlasses vom 24. April 1922 — I II s 4501/22 — nur eine Begrenzung nach unten, nicht aber eine Grenze für das höchstzulässige Lebens alter der sich zur Obergärtnerprüfung meldenden Personen vor sehen, ist kein stichhaltiger Grund dafür vorhanden, neben dem Priifungsprädikat „Geprüfter Obergärtner" noch die Bezeichnung „Anerkannter Obergärtner" einzuführen. Übrigens erachte icb es schon in Anbetracht übermäßig vieler Berufsbezeichnungen im Gartenbau für dringend erforderlich, von der Einführung weiterer Titel abzusehen. I. A.: gez. Abicht. Beglaubigt Ewert, Ministerialkanzleisekretär. Wir stimmen dem Ministerium gern zu, wenn es die Behaupt tung aufstellt, im gärtnerischen Berufe gäbe es zu viele Berufsbe zeichnungen. Hier wird der Gartenbaubeamte selbst Hand anlegen„ um eine Besserung herbeizuführen (vgl. Vorschläge des Gartenbau ausschusses der Rateb). Unsere Bitte an die Hauptlandwirtschafts kammer aber lautete auf „Ersatz der Obergärtnerprüfung durch die Gartenmeisterprüfung". Zugegeben soll werden, daß die verordnete Kannvorschrift des Herrn Ministers, daß in den Prüfungszeugnissen der Bezeichnung geprüfter Obergärtner — der Vermerk „Ersatz für die Meisterprüfung" hinzugefügt wird", eine halbe Er füllung unserer Bitte bedeutet. Wir erwarten auch, daß die Haupt landwirtschaftskammer nunmehr den Nachgeordneten Stellen dis Anweisung, und zwar rückwirkend, erteilt, dieser Verordnung zu ihrem Recht zu verhelfen. Unsere Forderung nach der Gartenmeisterprüfung bleibt aber nach wie vor bestehen. Die Gründe hierzu sind folgende: Der Gartenbaubeamte ist von den Besoldungsordnungen abhängig, fein Aufstieg regelt sich nur nach diesen, und zwar muß er den Lauf bahnen der übrigen vergleichbaren Beamtengruppen angepaßt werden. Soweit es sich um den praktisch vorgebildeten Gartenbau- u. Fried- hossbeamten handelt, ist die Parallele immer bei den praktisch vorge bildeten Bau-und Maschinenfachleuten und den Werkmeistern zu suchen. Dort bestehen teilweise bereits Meisterprüfungen, teils werden sie ebenfalls erstrebt und sicherlich in absehbarer Zeit eingeführt. Reicht also das Prüfungszeugnis unserer Gartenfachleute nicht aus oder hält es der Prüfung (meist durch Nichtfachleute) nicht auf den ersten Blick stand, dann wird es auch dem strebsamsten und berufs freudigsten gärtnerischen Praktiker nie gelingen, am Aufstieg teil zunehmen, wie es seinen Kollegen aus den vergleichbaren Berufen vergönnt ist. Wir haben außerdeni den Ehrgeiz, unsere Kollegen dorthin gestellt zu sehen, wo sie um des beruflichen Ansehens stehen müssen. Hierin sollte uns der freie Beruf, der unsere Lage begreifen lernen sollte, wahrhaftig kollegial unterstützen. Man wird uns kaum vorwerfen können, daß unsere angezogenen Ver gleiche überheblich wären oder an Selbstüberschätzung kranken. Dürfen wir doch behaupten, daß unter denen, die sich in der so genannten Praktikerlaufbahn befinden, eine große Anzahl sind, die 2, 3, ja sogar 4 Halbjahre gärtnerische Fachschule besucht haben und sich unter den jetzigen Verhältnissen um den Erfolg gebracht sehen. Der Beruf hat viele Fachschulen ins Leben gerufen, er sollte nunmehr aber auch dafür sorgen, daß die genährten Hoffnungen durch ihn mit erfüllt werden. ^Kre5berickt der Reichsarbeitsgemeinschaft der technischen Beamten verbände (Rateb): Ausschuß für Gartenbau- und Driedhofsbeamte. 1. Eingruppierungen und Amtsbezeichnungen. Die im Gartenbauausschuß der Rateb beratenen und auf dem Vertretertage in Köln erledigten Vorschläge über Eingruppierungen und Amtsbezeichnungen der Gartenbaubeamten sind insofern bei den Beratungen verändert worden, als analog den anderen Lauf bahnen für die handwerksmäßig ausgebildeten Gärtner die Gruppe VIII als Endstellung der Laufbahn 1 gefordert wird. Ferner hat die Eingangsgruppe VII der Laufbahn 2 lebhafte Erörterungen hervorgerufen, indem man keinesfalls gewillt war, der Amtsbe zeichnung „Gartenbauobersekretär" zuzustimmen. An ihre Stelle trat die Amtsbezeichnung „Gartenbautechniker". 2. Laufbahnen. Die im Vorjahre beschlossenen Richtlinien für die Einteilung der Laufbahnen der Garten- und Friedhofsbeamten, sowie die Klassifizierung der Gartenbauschulen haben beiden beteiligten Ver bänden eine günstige Aufnahme gefunden, die es ermöglicht, auf dem begangenem Wege fortzuschreiten. Insonderheit darf das Er gebnis festgestellt werden, daß die gegebenen Einteilungen sich gleichzeitig ans Garten-, Friedhofs- und Obstbaubeamte beziehen und gleiche Amtsbezeichnungen für alle drei Gruppen ermöglicht wurden. Bezüglich der Friedhofsbeamten ist erfreulicherweise fsst- zustellen, daß aus ihren Reihen die gärtnerische, bezw. gartentech nische Vorbildung unbedingt verlangt wird, eine Tatsache, die verspricht wesentliche Verbesserungen in den Stellen und ihrer Würdigung zu erzielen. 3. Gartenbaülehranstalten. In der Rangordnung der Gartenbaulehranstalten ist eine Drei teilung beschlossen worden, nach welcher sich die Einordnung der gärtnerischen Fachschulen vollziehen soll. Diese Einordnung wird