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1. März 1926 Der Behörden-Gartenbau 21 Haupt auf die kostenlose Tvtenbestattung zu verzichten, doch wird ihnen dafür keinerlei Entschädigung gewährt. Eine evtl. Ausgestaltung der Bestattung über den in 8 2 gegebenen Rahmen hinaus (z. B. Pflanzenschmuck, Trauerbeleuchtung, Grabschmuck, Musik, Gesang usw.) ist zulässig und wird auf Wunsch gegen Entrichtung der fest gesetzten Gebühren gewährt. 8 4. Erfolgt die Bestattung in Chemnitz auf einem nicht städtischen Friedhof oder außerhalb der Stadtgemeinde, so trägt die Stadt Chemnitz die Bestattungskosten für die in k 2 aufgeführten Leistungen bis zu der Höhe, die bei der Bestattung in Chemnitz auf eiuem der städtischen Bestnt- tungsplätze entstanden wären. Die Ueberführung auswärts verstorbener Chemnitzer Einwohner nach Chemnitz fällt nicht unter die Leistungen der kostenlosen Totenbestattung (vergl. 8 2 c). 8 5. Die selbständige Erledigung aller mit diesem Orts- gesetz verbundenen Aufgaben wird dein Bestattungsausschuß übertragen. Die Ausführung der Bestattungen erfolgt durch das Ve- stattungsamt (Ausnahmen siehe 8 4). Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 1926 in Kraft. Chemnitz, den 17. Dezember 1925. Der Rat der Stadt Chemnitz. Ausführungsbestimmungen zum Ortsgesetz über die kosten lose Totenbestattnng in der Stadt Chemnitz v. 17. Dez. 1925. (Beschlossen in der Sitzung des Ausschusses für das Be stattungswesen am 30. 12. 1925.) Zn 8 1. Den Nachweis der Berechtigung zur Juan- svruchnahme der kostenlose» Totenbestattnng haben die Be stattungspflichtigen vor der Beerdigung zu erbringen (Woh nungsmeldeschein, Familienstammbuch usw.). Die Vereinnahmung der von der Stadtgemeinde Chem nitz zum Haushaltplanabschnitt des Bestattungsamtes für die kostenlose Totenbestattnng aufzubringenden Mittel hat allmonatlich im Ueberrechnungsverfahren zu erfolgeu. Kostenerstattungen an die Bestattungspflichtigen in bar sind nur danu zulässig, wenn die Bestattungskosten von diesen entrichtet worden sind (z. B. in den Fällen nach 8 4) und der Nachweis hierüber beigebracht wird. Zu 8 2. 1. Ueberführungen und Bestattungen werden nach den in der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung für den städtischen Friedhof und zur Ordnuug für die Feuerbestattungsanlage näher beschriebenen Grundform (Forni III) ausgeführt. Abweichungen hiervon bedingen die Zahlung des aus der Gebührenordnung sich ergebenden Mehrbetrages für die Leistungen unter b, c und f. 2. Zu a: Als Einheitssarg gilt der bisher geführte Ein heitssarg mit einfachem Beschlag. Sargausstattung, Toten kleidung und'Wäsche werden nach dem vom Bestattungsaus schuß genehmigten Muster geliefert. Werden besser ausgestattete Särge, bessere Sargwüsche usw. in Anspruch genommen, so ist der Mehrbetrag von den Bestattungspflichtigen zu bezahlen. 3. Zu b: Siehe Ziffer 1. 4. Zu c: Wird bei Verzicht auf die Ueberführungsform lll eiu nicht der städtischen Bestattungsanstalt gehörender Be stattungswagen benutzt, so wird die Ueberführungsgebühr nicht erstattet. Im übrigen siehe Ziffer 1. 5. Zu d: Werden außergewöhnliche musikalische Lei stungen auf dem Harmonium gefordert, so ist ein von Fall zu Fall festzusetzender Sonderbetrag zu zahlen. Zu e: Nichts zu bemerken. 6. Zu f: Die Bestattung auf den Friedhöfen erfolgt nach Maßgabe der auf dem städtischen Friedhöfe gebräuchlichen Grundform. Hochtragen gilt als Mehrleistung und setzt Zahlung des Unterschiedsbetrages voraus. Auf allen Bestattungsplätzen trägt das Trägerpersonal die gleiche, aus Mütze, Joppe und Hose bestehende Dienst kleidung. Der Wert der in der Gebührenordnung nicht aufgeführ ten Leistungen wird vom Bestattungsamt festgesetzt. Im übrigen siehe Ziffer 1. Zu 8 3. Gebühren für Mehrleistungen nichtstädtischer Stellen zieht das Bestattungsamt nicht ein. Zu 8 4. Bestattungsleistungen auf Bestattungsplätzen, die nicht der Stadtgemeinde Chemnitz gehören, werden der betreffenden Verwaltung nicht als Gesamtleistung vergütet. Es sind vielmehr die Einzelleistungen in Rechnung zu stellen, deren Bezahlung aber nur bis zur Höhe des Be trages erfolgt, den das Bestattungsamt Chemnitz für gleiche Leistungen in seinem Bereiche in Ansatz bringt. Die Abrechnung mit den nichtstädtischen Friedhofs verwaltungen innerhalb Chemnitz hat monatlich zu erfolgen. Zu 8 5. Aenderungen in der Durchführung des Orts gesetzes bedürfen der Zustimmung des Bestattungsausschusses. Ueber unvorhergesehene Fälle entscheidet wegew der im Bestattungswesen gebotenen Eile das Bestattungsamt. Der Rat der Stadt Chemnitz. "" Bestattungsamt. veutschianäs Msgaben.süs^rholung§pack§, 5port- u. Spielplätze, öacleanlagen — unä äei vawesplan. F. Kent, Vizepräsident der Kankers Trust Company Hal anstelle Parker Gilbert vor der englischen Handelskammer in New Port über den Dawesplan, die deutschen Reichscinnahmen und die Re parationsleistungen Deutschlands gesprochen und dabei u. a. be mängelt, das Ueberschüsse des Reichshaushaltes an Gemeinden ver teilt würden zur Errichtung von Parks, Badeanstalten und Sport plätzen und anderen „extravaganten" Einrichtungen. Es wäre wohl sehr unterhaltsam einmal einen Vergleich an zustellen darüber, welche Summen die ll. S. A. Großstädte für ihre Parks, Spiel- und Sportplätze, ihre Licht-, Luft- und Wchfcrbäder ausgeben im Gegensatz zu den verarmten Großstädten unseres aus gesogenen Reiches. Was wissen diese Nurgvldmenschen Dollarikas von der Grün- und Freislächennot unserer Großstädte und Indu strielandschaften? Was wissen sie von dem Ringen unserer Städte bauer und Grünflächengestalter um das Werden der neuen gesunden deutschen Stadt? Nichr, wie der Redner behauptete, die sozialistische Linie dieser europäischen Länder ists, die zu diesen Notausgaben treibt, sondern die bevölkerungspolitische und bodenpolitische Be drängnis, die der Vertrag von Versailles ins Ungemessene steigerte ists, die zu scharfen Maßnahmen auf dem Gebiete der Sanierung unserer Großstädte führt. Unsere Großgemeinden blicken zumeist aus eine über tausendjährige Entwicklung zurück. Der deutsche Sparsinn vernachlässigte langezeit die notwendigen Maßnahmen für gesundes Wohnen, Erholen und die Körperpflege in der freien Natur. Dadurch wurde» die Menschenmasfen auf denkbar kleinste Flächen zusammengedrängt ohne Rücksicht auf gesundheitliche Notwendig keiten. Not treibt also zu schärferen Maßnahmen (Auflösung der Wohndichte, Bodenreform, Pflege des Sports, Schaffung von Frei- und Grünflächen usw.), um das deutsche Volk namentlich in den Großgemeinden wieder gesund zu machen. Und um welchen Preis? Weiß der Vertreter der Lunkers Trust Lompsny, daß gerade diese Ausgaben am besten die Ausführung des Dawesplanes sichern? Wohl 90"/o dieser Arbeiten werden als Notstandsarbeiten ausge- führ,! Was Hülse es den amerikanischen Geldverleihern, wenn alle diese Nvtstandsarbeiier auf die Straße getrieben würden und die Verzweiflung ihnen Anlaß gäbe, nicht soziale Aufbauarbeit zu leisten sondern vielleicht das Gegenteil zu tun? Die Ausführung des Dawesplanes ist nur möglich in einem arbeitsamen, ruhigen Deutsch land. Wir dürfen uns durch diese amerikanischen Naseweisheiten nicht irre machen lassen, solange die Not uns den Weg weist. —ä. Wichtig für alle Betriebsleiter! Vie fmanrsckiErigkeiten der Gemeinden wirken sich auch bei de» jetzt in Vorbereitung befindliche» Haushaltspläne» der städtische» Gartenbau-Verwaltungen aus. Dabei tritt mehr und mehr in Erscheinung, daß je nach der berufsständigen Zusammensetzung der Stadtver- ordnetenkvllegien die Interessen des öffentlichen Grünwesens »rehr oder in geringerem Maße Not leiden werden. Es werden bereits jetzt vor den Etatsberatungen zahlreiche Stimmen laut, die die Schwierigkeiten der Gemeindekassen dadurch sanieren wollen, daß nach dem Verhältnis-System die Etatsforderungen aller Dienststelle» eiufach um eine» gewissen Prozentsatz gekürzt werden sollen. Bei einer sol chen rein arithmetischen Operation kommt bekanntlich der Gartenbau sehr schlecht weg. Wir wissen, daß eine einge schränkte, mangelhafte Unterhaltung und Weiterkultur im Laufe der folgenden Jahre viel kostspieliger wird, als wen» vernunftgemäß, mit angemessenen Kosten weiter gearbeitet worden wäre. Im Kampfe um die Anforderung der nötigen Mittel wird daher in diesem Jahre mehr wie in den vorhergehen den beweiskräftiges Zahlenmaterial vomwten sein. Wir bitten daher tun gefl. sofortige Ausfüllung nnd Beantwortung des beiliegenden Nachrichtenbogens I. Fried Hofsbetriebe sind wegen ihrer heterogene» Verwaltungsart bei dieser Statistik nicht vorgesehen.